Gewerbeordnung: WKÖ sieht Reform auf
 Basis der bisherigen Verhandlungsergebnisse

 

erstellt am
23. 06. 17
13:00 MEZ

Qualität und Qualifikation Grundpfeiler des Wirtschaftsstandortes – Bürokratieabbau bei Betriebsanlagen ohne Substanzverlust ins Ziel bringen
Wien (pwk) - „Qualität und Qualifikation müssen weiterhin die Grundpfeiler des österreichischen Wirtschaftsstandorts sein. Die Qualifikation unserer Mitarbeiter und die Qualität der Produkte im Sinne der Konsumentensicherheit sind zentral. Diesen Prämissen muss der angepeilte Entwurf, der dem Parlament in der kommenden Woche zum Beschluss vorgelegt wird, folgen. Was die Ausweitung der Nebenrechte betrifft, sehen wir in weiten Teilen, dass die bisherigen Ergebnisse den Verhandlungen der Vormonate entsprechen. Hier gilt es an einer konkreten Formulierung zu arbeiten, die eine Nachvollziehbarkeit gewährleistet“, betonte Anna Maria Hochhauser, Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich, am 23.06. „Die deutliche Entlastung der Unternehmer, zu der es im Zuge der Reform der Gewerbeordnung kommt, sowie die umfassende Organisationsreform, die wir mit WKO 4.0. angestoßen haben, sind richtungsweisende Maßnahmen für unsere Mitglieder“, so Hochhauser.

In Hinblick auf weniger Bürokratie und unternehmensfeindliche Regelungen gilt es, die Verbesserungen im Betriebsanlagenrecht ebenfalls umzusetzen. „Wer Bürokratieabbau einfordert, muss ihn auch leben. Der Standort Österreich ist ein Umwelt-Vorzeigeland. Die Dichte an bürokratischen Vorschriften ist hoch, die Chance hier den Dschungel ein wenig zu lichten, darf nicht verschenkt werden“, so Hochhauser.

„Österreichs Stärke ist die Leistungsfähigkeit seiner Betriebe und diese wird über die Qualifizierung der Mitarbeiter gewahrt. Diesen Voraussetzungen muss jede Änderung des Gewerberechts entsprechen", so die WKÖ-Generalsekretärin.

Gewerbe und Handwerk: Nachvollziehbarkeit bei Nebenrechten gewährleisten
„Aus Sicht von Gewerbe und Handwerk, das hauptbetroffen von der vorliegenden Reform ist, gilt es, den Bereich der dualen Ausbildung auch in Zukunft zu sichern und weiterhin eine hohe Qualität handwerklicher Produkte und Dienstleistungen für die Konsumenten zu gewährleisten. Die weitreichende Liberalisierung der Nebenrechte kann nur dann funktionieren, wenn beim Hineinarbeiten in andere Gewerbe die Nachvollziehbarkeit gegeben ist“, unterstreicht der Geschäftsführer der Bundessparte Gewerbe und Handwerk, Reinhard Kainz. „Unsere Betriebe sind der Motor, der in Österreich dafür sorgt, dass junge Menschen eine ausgezeichnete berufliche Qualifikation erlangen. Dieser Wert sollte auch für die Zukunft gelten, denn die Chancen Österreichs liegen in unseren wettbewerbsfähigen Betrieben und ihren Fachkräften“, so Kainz. Die Klarstellungen, die für einzelne Gewerbe wie den Baumeister und den Holzbau-Meister getroffen wurden, seien für die entsprechenden Branchen wertvolle Signale in Hinblick auf die künftige Arbeitsweise.

Was Erleichterungen im Tourismus und Gastgewerbe betrifft, so seien diese sehr positiv zu werten, so Hochhauser: Sowohl die Ausweitung der Nebenrechte (Pauschalreisen, etc.), als auch die Sperrstundenregelung sind zu begrüßen.

„Die dem Nationalrat vorzulegende Reform der Gewerbeordnung muss der Prämisse folgen, dass der unternehmerische Alltag erleichtert wird, ohne dass gut funktionierende Bereiche wie die duale Ausbildung und die handwerkliche Qualität gefährdet werden. Was die Verfahrensvereinfachungen im Betriebsanlagenrecht betrifft, gilt der Appell den Verhandlungspartnern, diese Chance für einen gemeinsamen großen Wurf nicht vorbeiziehen zu lassen“, so die WKÖ-Generalsekretärin abschließend.

 

 

 

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