Innenminister Wolfgang Sobotka traf Menschenrechtskommissar Nils Muižnieks zu einem Arbeitsgespräch
in Wien. Im Fokus stand das Thema Familienzusammenführung.
Brüssel/Wien (bmi) - Zu Beginn der Woche hatte der Europarat eine Studie zur Umsetzung des Rechts auf
Familienzusammenführung für Flüchtlinge in Europa präsentiert. Er spricht darin Empfehlungen
an die Mitgliedstaaten aus und fordert einen menschenrechtsorientierteren Ansatz. Bei einem Zusammentreffen zwischen
dem österreichischen Innenminister und dem Menschenrechtskommissar am Abend des 20.06. stimmten beide darin
überein, dass die Menschenrechte unter allen Umständen verteidigt und gewahrt bleiben müssen. Was
das Thema Familienzusammenführung bei subsidiär Schutzberechtigten betrifft, unterstrich Innenminister
Sobotka aber klar die Haltung Österreichs. „Familienzusammenführung ist wichtig. Allerdings ist Österreich
unter den am meisten belasteten EU-Staaten im Asyl-Bereich. Nachdem hauptsächlich junge Männer nach Österreich
kommen, braucht es hier eine klare Regelung. Wir schränken daher den Familienzuzug bei subsidiär Schutzberechtigten
ein, um keine zusätzlichen Anreize zu schaffen“, so der Innenminister.
In Österreich können subsidiär Schutzberechtigte erst nach drei Jahren unter Erfüllung bestimmter
Zusatzvoraussetzungen einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.
Weiteres Thema des Arbeitsgesprächs war die Zusammenarbeit des Innenressorts mit dem Europarat.
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