LH Kaiser: Nach erfolgreichem Abschluss eines 15-jährigen Pachtvertrages mit der autonomen
Region Friaul-Julisch Venetien ist Beweidung auf italienischem Staatsgebiet weiter möglich – Langfristige
Lösung bleibt weiter Ziel
Triest/Klagenfurt (lpd) - Vorerst aufatmen können jene sechs Oberkärntner Agrargemeinschaften,
deren Futterflächen bis in italienisches Staatsgebiet hinein reichen. „Nach langen Verhandlungen und dank
guter Kontakte und intensiver Gespräche mit Friaul-Julisch Venetien ist es gelungen, einen Pachtvertrag zwischen
den Agrargemeinschaften, hinter denen 330 Stammliegenschaften mit 162 Almbauern stehen, und der autonomen Region
Friaul-Julisch Venetien für die Dauer von 15 Jahren abzuschließen. Damit herrscht für die Betroffenen
nun Rechtssicherheit für die Bewirtschaftung dieser Überlandgrundstücke“, teilt Kärntens Landeshauptmann
Peter Kaiser, der sich persönlich bei Regionspräsidentin Deborah Serracchiani für eine Lösung
eingesetzt hatte, am 21.06. mit. Ziel, so der Landeshauptmann, sei es dennoch, zum Schutz der betroffenen 162 Almbauern,
ihrer Familien und zukünftiger Generationen langfristig eine zeitlich unbeschränkte Lösung, etwa
in Form von Rückkäufen oder Servituten, zu erreichen.
Hintergrund der Geschichte: Mit dem Ende des Ersten Weltkrieges im Jahr 1918 kam es auch zu einer Neuausrichtung
der territorialen Staatsgrenze zwischen Österreich und Italien. Für die zur Region Friaul-Julisch Venetien
angrenzenden sechs Oberkärntner Agrargemeinschaften herrschte fortan Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Bewirtschaftung
von Überlandgrundstücken auf italienischem Staatsgebiet. Nicht zuletzt aufgrund der Wasservorkommen auf
italienischer Seite stellt die Almbewirtschaftung für die Agrargemeinschaften auf einer Fläche von 200
Hektar eine existentielle Grundlage dar.
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