Frauenberatungsstellen bieten kostenlose Rechtsberatung für Frauen
Eisenstadt (blms) - Seit 2006 bieten die Frauen- und Familienberatungsstellen des Landes in allen Bezirken
hilfesuchenden Frauen anonym kostenlose juristische Beratung. Am 20.06. informierten Frauenlandesrätin Verena
Dunst und das Juristinnenteam bei einem Pressegespräch in der Frauenberatungsstelle "Die Tür"
in Eisenstadt über die Tätigkeit und die Schwerpunkte der Arbeit. Aus dem Landesbudget werden in diesem
Jahr dafür 25.000 Euro dafür zur Verfügung gestellt.
„Viele Frauen haben meist aus finanziellen Gründen keinen Zugang zum Recht oder zu einer rechtlichen Beratung
und bleiben oft auf der Strecke. Ihnen bieten die erfahrenen Rechtsanwältinnen in den Frauenberatungsstellen
sozusagen juristische ‚erste Hilfe‘ bei den unterschiedlichsten Rechtsfragen“, erklärt Dunst.
Mehr als 8.000 Beratungen seit 2006
Seit 2006 beraten drei Rechtsanwältinnen in allen Bezirken und gewährleisten damit eine flächendeckende
Versorgung im Land. Insgesamt wurden seither rund 8.000 Beratungen durchgeführt, im Jahresschnitt sind es
rund 600. Dunst: „Es handelt sich um eine kostenlose, selbstverständlich anonyme Erstberatung, die hilfesuchenden
Frauen einen Überblick über ihre Rechte und Möglichkeiten geben soll“. Ausgenommen ist eine Vertretung
vor Gericht oder das Verfassen von Schriftstücken.
Familienrecht und physische und psychische Gewalt sind Hauptthemen
Das Alter der Klientinnen reicht von 20 bis 70 Jahre, sie kommen aus allen sozialen Schichten. Die Themen reichen
ganz allgemein von Familienrecht bei familiären Problemen über Ehescheidung, Zivilrecht, Unterhalt, Obsorge
und Kontaktrecht bis hin zu Erb-, Insolvenz- und Verwaltungsrecht. „Familienrecht und physische und psychische
Gewalt gegen Frauen sind die häufigsten Probleme, mit denen Frauen zu uns kommen“, berichtet Rechtsanwältin
Mag.a Cristina Scuturici, die in den Bezirken Eisenstadt, Mattersburg und Oberpullendorf Beratungen durchführt,
aus der Praxis. In 90 % der Fälle seien auch minderjährige Kinder im Spiel.
Große Dankbarkeit der Frauen für die Hilfe
Neben der juristischen Information sei es ebenso wichtig, zunächst Vertrauen aufzubauen, den Frauen moralische
Unterstützung zu geben und sie zu ermutigen, ihre Rechte einzufordern. Viele Frauen, die für Kindererziehung
und Haushaltsführung zuständig, jedoch ohne eigenes Einkommen sind, wüssten etwa gar nicht, dass
ihnen Taschengeld zusteht. „Selbstbestimmung ohne finanzielle Ressourcen ist nicht möglich“, so Scuturici.
Die Unterstützung gehe in vielen Fällen über die Erstberatung hinaus, sagt Rechtsanwältin Mag.a
Eva Stoppacher, zuständig für juristische Beratungen in den südlichen Bezirken. „Es ergeben sich
immer Folgefragen. Wir begleiten die Frauen beratend, bis ihre Angelegenheit erledigt ist“. Der Lohn: „Wir erleben
immer wieder unglaubliche Dankbarkeit von den Frauen, denen wir helfen konnten“.
Beratung nur gegen Voranmeldung
Zweimal im Monat werden – nur gegen Voranmeldung – in jeder Frauenberatungsstelle Beratungstermine angeboten.
Vormittagstermine gibt es von 9 bis 14 Uhr, Nachmittags- und Abendtermine von 14 bis 19 Uhr. Diese können
auch hier > oder im Referat für Frauenangelegenheiten (Tel. 05-7600-2158) beim
Amt der burgenländischen Landesregierung erfragt werden.
Hotline und Mailservice für dringende Fälle
Seit 2013 besteht auch eine Hotline (05-9004-200) für besonders dringende Fälle. Diese steht von
Montag bis Donnerstag jeweils von 8 bis 17 Uhr, am Freitag von 8 bis 14 Uhr zur Verfügung. Ergänzend
dazu wurde nun auch ein Mailservice eingerichtet: frauenberatung@daxundpartner.at
Frauenberatungsstellen mit erweitertem Unterstützungsspektrum
Die sieben Frauenberatungsstellen im Land unterstützen – mit unterschiedlichen Schwerpunkten - Frauen,
Mädchen und Familien. Das Beratungsangebot hat sich über die Jahre hinweg weiterentwickelt und verbreitert.
Unterstützung gibt es auch bei der Arbeits- und Lehrstellensuche, bei Problemen am Arbeitsplatz oder in der
Schule, beim Wiedereinstieg ins Berufsleben, bei Problemen in der Partnerschaft oder bei der Bildung von Selbsthilfegruppen.
Die Finanzierung erfolgt über das Land, den Bund, das AMS und über EU-Förderungen.
Folder „Da ist Geld drin“
Der neue vom Referat Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung in Kooperation mit dem Regionalmanagement
Burgenland aufgelegte Folder „Da ist Geld drin“ informiert über die Fördermöglichkeiten und Anlaufstellen
im Burgenland, die insbesondere auch Frauen helfen und unterstützen. Der Folder ist über das Referat
für Frauenangelegenheiten (Tel. 05-7600-2158) zu beziehen.
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