Junge im Blickpunkt – Mindeststandards an Mitwirkung gebunden - Ausbildungs- und Beschäftigungspaket
geschnürt
Wien (rk) - „Die Mindestsicherung ist ein Instrument der Armutsbekämpfung“, unterstrich Bürgermeister
Michael Häupl am 20.06. bei der Präsentation der Neuen Wiener Mindestsicherung, die er gemeinsam mit
Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou, Sozialstadträtin Sandra Frauenberger und Gemeinderätin Birgit
Hebein vornahm. Sie sei „die letzte Hilfe“ für Menschen, dessen solle man sich bewusst sein. Er bedauere es
„zutiefst“, dass eine bundeseinheitliche Lösung gescheitert sei. Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou
sagte: „Die Stadt lässt niemanden im Stich.“ Der Fokus werde unter anderem auf junge Menschen gelegt, diese
sollen rasch wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Insgesamt könne sich „die Lösung sehen lassen“.
Sozialstadträtin Sandra Frauenberger erklärte: „Wien betreibt eine intensive Sozialpolitik, eine mitnehmende
Sozialpolitik.“ Die Stadt habe „die vielen im Auge“, die möglichst gut begleitet wieder in den Arbeitsprozess
integriert werden sollen. Es gehe daher nicht um Kürzungen sondern um Verteilungsgerechtigkeit und neue Chancen.
Gemeinderätin Birgit Hebein sagte, dass individuelle Begleitung sowie ausreichend Angebote an Ausbildung und
Qualifizierung der Schlüssel sind, damit zukünftig Menschen selbstständig und ohne Abhängigkeit
von der Mindestsicherung leben können.
Frauenberger erklärte weiters, dass Wien für junge Erwachsene als erstes Bundesland Mindeststandards
schaffe, die sich am Grad der Aktivität bzw. Mitwirkung orientierten. Dazu werde ein neues Wiener Jugendunterstützungsgesetz
geschaffen. Bisher haben volljährige Mindestsicherungs-BezieherInnen im Haushalt der Eltern lebend, sofern
sie das 21. Lebensjahr überschritten haben, 100 Prozent des Mindeststandards erhalten (bei Volljährigkeit
unter 21 Jahren auch dann, wenn ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze erzielt wurde).
Neu: Um den Arbeitsanreiz zu erhöhen sowie die unterschiedliche Behandlung von jungen Erwachsenen in der
BMS zu vereinheitlichen, schafft Wien als erstes Bundesland Mindeststandards, die sich am Grad der Aktivität
bzw. Mitwirkung orientieren. Grundsätzlich haben sich alle Mindestsicherungs-BezieherInnen um Arbeit zu bemühen.
Wie bereits derzeit, wird bei Verweigerung sanktioniert. Das Neue an den Wiener Mindeststandards ist aber, dass
ein bloßes Bemühen nicht reicht, um in Zukunft 75 Prozent (628,32 Euro) des Mindeststandards zu erhalten.
Nur wer sich in Ausbildung, Schulung oder in Beschäftigung befindet, erhält künftig 75 Prozent des
Mindeststandards (100 Prozent bei eigenem Haushalt), ansonsten sind es nur mehr 50 Prozent (418,88 Euro) (75 Prozent
bei eigenem Haushalt). Übergangsregelungen für die erstmalige Inanspruchnahme sowie einen Statuswechsel
sind geplant.
Back to the Future, die Wiener Jugendunterstützung, werde fortgeführt, auch ein One-Stop-Shop gemeinsam
mit dem AMS. Das heißt, laut Frauenberger, dass das geplante neue System auf mehr Kontinuität in der
Betreuung abziele, Abbrüche sollen verhindert werden. Durch die Schaffung eines One-Stop-Shops sollen künftig
alle dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden jungen Menschen zwischen dem Ende der Schulpflicht und dem 25.
Lebensjahr vom AMS und der MA 40 gemeinsam betreut werden. So werde eine zentrale kooperative Anlaufstelle geschaffen,
in der junge Menschen jene Unterstützung erhalten, die sie zur Überwindung ihrer individuellen Inklusionsprobleme
benötigen. Damit solle nicht nur eine bessere Abstimmung der Leistungen von AMS und MA 40 ermöglicht
werden, sondern auch das bestehende Angebot um Fallmanagement und aufsuchende Sozialarbeit erweitert werden. Die
Anlaufstelle soll voraussichtlich 2018 in Betrieb gehen.
Ein weiterer Schwerpunkt sei laut Frauenberger und Vassilakou die „Aktion 2020“, die Schaffung eines Ausbildungs-
und Beschäftigungspakets. Wien bleibe Vorreiter für Maßnahmen zur Arbeitsintegration. Gemeinsam
mit dem AMS Wien sei ein Paket geschnürt worden, das sich aus Beschäftigungsmaßnahmen, Basisbildung,
einem Wiedereinsteigerinnenangebot für junge Mütter, der Beteiligung an der „Aktion 20.000“ (für
über 50-jährige) sowie einem Beratungsangebot für beschäftigte Mindestsicherungs-BezieherInnen
zusammensetze. Innerhalb der nächsten 12 Monate sollen insgesamt rund 3.000 BezieherInnen zusätzlich
ein entsprechendes Angebot erhalten. Auf längere Sicht umfasse das Paket konkrete Angebote für 6.700
MindestsicherungsbezieherInnen, die den Ausstieg unterstützen sollen.
Zusätzlich werde ein „Wiener Beschäftigungsbonus“ und ein „Wiener Beschäftigungsbonus plus“ eingeführt.
Beim Beschäftigungsbonus würden Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) bei gleichzeitigem BMS-Bezug
künftig nicht angerechnet. Dadurch solle sich der Anreiz erhöhen, einem Job nachzugehen. Bei längerfristiger
Beschäftigung gebe es nun den „Beschäftigungsbonus plus“ (acht Prozent des zwölffachen Mindeststandards
für Alleinunterstützte). Die Sachleistungen werden künftig ausgebaut, bisher gab es bereits die
Energieunterstützung. Weiters wird die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip
verankert. Für Transparenz solle in Zukunft eine regelmäßige Veröffentlichung von Daten sorgen.
Das neue Gesetz werde über den Sommer finalisiert und mit Anfang September in Begutachtung gehen, kündigten
Häupl, Frauenberger und Vassilakou an. Danach stimme der Wiener Landtag darüber ab; in Kraft treten solle
es mit 1. Jänner 2018.
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