Anträge können seit 1. Juli 2017 bei der Buchhaltungsagentur eingebracht werden –
175 Millionen Euro für Gemeinden und Städte
Wien (bmf) - „Mit zusätzlichen 175 Millionen Euro für die Jahre 2017 und 2018 für Gemeinden
und Städte wollen wir Investitionen in die Infrastruktur stärken und damit die angesprungene Konjunktur
nachhaltig stützen“, betont Finanzminister Dr. Hans Jörg Schelling. Die Verwendungszwecke der Zuschüsse
sind in Absprache mit dem Gemeindebund, dem Städtebund und dem Bundeskanzleramt erstellt worden und dürfen
maximal 25 Prozent der Gesamtkosten des Projekts betragen. Die maximalen Beträge der Zweckzuschüsse pro
Gemeinde sind nach Bundesländern geordnet auf der Webseite
des Bundesministeriums für Finanzen abrufbar.
Seit 1. Juli können die Anträge per E-Mail an die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) eingereicht werden.
Sämtliche Informationen über die Anforderungen inklusive dem Antragsformular sind unter buchhaltungsagentur.gv.at abrufbar. Die BHAG ist für die Prüfung der Anträge
sowie die komplette Abwicklung der Zuschüsse zuständig. Die Einreichfrist endet am 30. Juni 2018.
Für welche Projekte zur Modernisierung der Infrastruktur auf kommunaler Ebene ein Investitionszuschuss
gemäß dem Kommunalinvestitionsgesetz (KIG) 2017 gewährt wird, ist in den Durchführungsbestimmungen nachzulesen.
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