Startschuss für Kommunales Investitionsprogramm

 

erstellt am
03. 07. 17
13:00 MEZ

Anträge können seit 1. Juli 2017 bei der Buchhaltungsagentur eingebracht werden – 175 Millionen Euro für Gemeinden und Städte
Wien (bmf) - „Mit zusätzlichen 175 Millionen Euro für die Jahre 2017 und 2018 für Gemeinden und Städte wollen wir Investitionen in die Infrastruktur stärken und damit die angesprungene Konjunktur nachhaltig stützen“, betont Finanzminister Dr. Hans Jörg Schelling. Die Verwendungszwecke der Zuschüsse sind in Absprache mit dem Gemeindebund, dem Städtebund und dem Bundeskanzleramt erstellt worden und dürfen maximal 25 Prozent der Gesamtkosten des Projekts betragen. Die maximalen Beträge der Zweckzuschüsse pro Gemeinde sind nach Bundesländern geordnet auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen abrufbar.

Seit 1. Juli können die Anträge per E-Mail an die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) eingereicht werden. Sämtliche Informationen über die Anforderungen inklusive dem Antragsformular sind unter buchhaltungsagentur.gv.at abrufbar. Die BHAG ist für die Prüfung der Anträge sowie die komplette Abwicklung der Zuschüsse zuständig. Die Einreichfrist endet am 30. Juni 2018.

Für welche Projekte zur Modernisierung der Infrastruktur auf kommunaler Ebene ein Investitionszuschuss gemäß dem Kommunalinvestitionsgesetz (KIG) 2017 gewährt wird, ist in den Durchführungsbestimmungen nachzulesen.

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at