Brandstetter: Novelle zum Privatstiftungsgesetz
 in Begutachtung

 

erstellt am
03. 07. 17
13:00 MEZ

Neben der Attraktivierung der Stiftungen sollen gleichzeitig Regelungen für mehr Transparenz und Kontrolle umgesetzt werden.
Wien (bmj) - Vizekanzler Wolfgang Brandstetter arbeitet weiter an der Abarbeitung des Regierungsprogramms. „Heute haben wir die Reform des Privatstiftungsrechts in Begutachtung geschickt. Ein weiteres Zeichen dafür, dass offene Projekte konsequent umgesetzt werden“, so Brandstetter am 03.07.

Die Reform des Privatstiftungsgesetzes ist aus Sicht des Vizekanzlers dringend notwendig. Dadurch soll das Institut der Privatstiftung wieder attraktiver und die Abwanderung ins Ausland verhindert werden. Hervorzuheben ist dabei insbesondere die Neugestaltung des Aufsichtsorgans der Privatstiftung. „Es ist mir ein Anliegen, die Zahl der Privatstiftungen in Österreich nicht noch weiter zu verringern“, bekräftigt Brandstetter. Gleichzeitig sollen die Rechnungslegung neu gestaltet und der Gläubigerschutz und Kontrollrechte zugunsten der Begünstigten gestärkt werden. Damit werden stabile Rechtsgrundlagen in Fragen der Gouvernance der Stiftung geschaffen.

„Vor allem im Bereich der Rechnungslegung wurde die Transparenz ausgebaut. Daher haben wir sowohl die Position des Stiftungsprüfers verbessert als auch Instrumente zur Stärkung des Gläubigerschutzes und der Kontrolle eingearbeitet“, stellt der Vizekanzler klar. Darunter fällt laut Brandstetter insbesondere die geplante Verpflichtung von Privatstiftungen, Beteiligungen an Unternehmen jährlich beim Firmenbuch einzureichen.

Wolfgang Brandstetter ist überzeugt:“ Ich freue mich, dass wir nach konstruktiven Gesprächen mit den Sozialpartnern diese gemeinsame Novelle noch in dieser Legislaturperiode abschließen können.“

Die Begutachtungsfrist endet mit 07.08.2017. Einer Beschlussfassung im Herbst steht dann nichts mehr im Wege.

 

 

 

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