FMA bewilligt Zwischenausschüttung
 in Höhe € 5,8 Mrd. an HETA-Gläubiger

 

erstellt am
03. 07. 17
13:00 MEZ

Wien (fma) - Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) genehmigte am 30.06. in ihrer Funktion als nationale Abwicklungsbehörde für Banken den Antrag der HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA), rund € 5,8 Mrd. ihrer Verwertungserlöse bereits vor Fälligkeit an die Gläubiger berücksichtigungsfähiger nicht-nachrangiger Verbindlichkeiten auszuschütten. Damit erhalten diese Gläubiger knapp mehr als zwei Drittel ihrer per FMA-Bescheid auf 64,4% geschnittenen Forderung noch im Juli 2017 ausbezahlt. Bei Forderungen, die strittig sind, wird der entsprechende Betrag auf ein separates Konto überwiesen und erst freigegeben wenn die strittige Rechtsfrage zugunsten des Gläubigers geklärt ist.

„Die Abwicklung der HETA durch die FMA ist voll im Zeitplan und läuft noch besser als ursprünglich zu erwarten war“, so der FMA-Vorstand, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller: „Wir leisten hier Pionierarbeit und zeigen, was das europäische Abwicklungsregime zu leisten im Stande ist.“ Innerhalb von nur zwei Jahren sind bereits € 5,0 Mrd der im März 2015 vorhandenen Vermögenswerte (exklusive Geldbestände) von € 7,1 Mrd. verwertet worden. Die Barreserve als Grundlage für den zur Verteilung an die berücksichtigungsfähigen Gläubiger zur Verfügung stehenden Geldbetrag, wurde in dieser Zeit von € 2,5 Mrd. auf € 8,5 Mrd. erhöht. Nachdem der Großteil der Assets bereits verwertet sei, und sich der Abwicklungsfokus nun auf die Lösung der noch offenen Rechtsstreitigkeiten sowie die Liquidierung von Gesellschaften verschiebt, sei nun insbesondere die Organisationsstruktur der HETA entsprechend anzupassen, weshalb nun der Vorstand verkleinert und der Mitarbeiterabbau beschleunigt wird, so der FMA-Vorstand.

Anlass zu Optimismus
„Der neue, durch die FMA zur Verfügung gestellte Abwicklungsrahmen sorgt für Rechtssicherheit und betriebswirtschaftliche Flexibilität, wodurch bisher bereits um rund € 2,5 Mrd. höhere Abwicklungserträge erwirtschaftet werden konnten, als die Gutachten der unabhängigen Wirtschaftsprüfer ursprünglich prognostiziert hatten“, so der FMA-Vorstand weiters: „Auf Grund der sich abzeichnenden Ergebnisse der bereits kurz vor dem Abschluss stehenden Geschäfte sind wir optimistisch, dass wir die am Ende der Abwicklung an die Gläubiger letztlich zu verteilende Quote von derzeit 64,4% ihrer ursprünglichen Forderung noch einmal erhöhen werden können.“

 

 

 

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