Freizeitwohnsitze in Tirol erfasst und veröffentlicht

 

erstellt am
03. 07. 17
13:00 MEZ

Land veröffentlicht Verzeichnis mit Stichtag 1.7.2017
Innsbruck (lk) - Im Zuge der Novellierung des Tiroler Raumordnungsgesetzes (TROG) wurde im Jahr 2016 auch das Thema Freizeitwohnsitze behandelt. In diesem Zusammenhang wurde vom Tiroler Landtag die verpflichtende Bekanntgabe aller bestehenden Freizeitwohnsitze seitens der Gemeinden und in weiterer Folge deren gesammelte Veröffentlichung in Form eines Freizeitwohnsitzverzeichnisses beschlossen. Stichtag dafür war der erste Juli 2017.

„Bereits seit mehreren Jahren wird die Genehmigung von Freizeitwohnsitzen in Tirol äußerst restriktiv gehandhabt. So wurden in den letzten fünf Jahren bei insgesamt rund 6.000 Widmungen lediglich 308 für neue Freizeitwohnsitze erteilt“, erklärt LR Johannes Tratter, in der Landesregierung unter anderem für Raumordnung und Gemeinden zuständig. Es gibt natürlich Gemeinden, deren Freizeitwohnsitzbestand über die aktuell gebotene Grenze von acht Prozent hinausgeht. LR Tratter: „Hierbei handelt es sich jedoch nicht um neue Widmungen, sondern um rechtmäßige Altbestände aus früheren Jahrzehnten. Die acht Prozent Grenze wurde nämlich erst im Zuge der „TROG-Novelle 1997“ gesetzlich normiert.

Mit der gesammelten Veröffentlichung wird seitens des Landes der gebotenen Transparenz entsprochen. Das mit Stichtag 1. Juli 2017 erfasste und auf der Landeshomepage unter tirol.gv.at/statistik veröffentlichte Freizeitwohnsitzverzeichnis wird sukzessive um derzeit noch fehlende Gemeinden, die das Land um Fristerstreckung ersucht haben, ergänzt und aktualisiert.

 

 

 

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