Land veröffentlicht Verzeichnis mit Stichtag 1.7.2017
Innsbruck (lk) - Im Zuge der Novellierung des Tiroler Raumordnungsgesetzes (TROG) wurde im Jahr 2016 auch
das Thema Freizeitwohnsitze behandelt. In diesem Zusammenhang wurde vom Tiroler Landtag die verpflichtende Bekanntgabe
aller bestehenden Freizeitwohnsitze seitens der Gemeinden und in weiterer Folge deren gesammelte Veröffentlichung
in Form eines Freizeitwohnsitzverzeichnisses beschlossen. Stichtag dafür war der erste Juli 2017.
„Bereits seit mehreren Jahren wird die Genehmigung von Freizeitwohnsitzen in Tirol äußerst restriktiv
gehandhabt. So wurden in den letzten fünf Jahren bei insgesamt rund 6.000 Widmungen lediglich 308 für
neue Freizeitwohnsitze erteilt“, erklärt LR Johannes Tratter, in der Landesregierung unter anderem für
Raumordnung und Gemeinden zuständig. Es gibt natürlich Gemeinden, deren Freizeitwohnsitzbestand über
die aktuell gebotene Grenze von acht Prozent hinausgeht. LR Tratter: „Hierbei handelt es sich jedoch nicht um neue
Widmungen, sondern um rechtmäßige Altbestände aus früheren Jahrzehnten. Die acht Prozent Grenze
wurde nämlich erst im Zuge der „TROG-Novelle 1997“ gesetzlich normiert.
Mit der gesammelten Veröffentlichung wird seitens des Landes der gebotenen Transparenz entsprochen. Das mit
Stichtag 1. Juli 2017 erfasste und auf der Landeshomepage unter tirol.gv.at/statistik
veröffentlichte Freizeitwohnsitzverzeichnis wird sukzessive um derzeit noch fehlende Gemeinden, die das Land
um Fristerstreckung ersucht haben, ergänzt und aktualisiert.
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