Mehr Geld für FTE-Nationalstiftung, Markenschutz wird aktualisiert
Wien (pk) - Die finanzielle Ausstattung der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung
wird deutlich erhöht. Die Stiftung, die Mittel für Grundlagenforschung im Spitzenbereich bereitstellt,
wird von 2018-2020 mit insgesamt 300 Mio. € zusätzlich dotiert. Dieser Beschluss wurde am 29.06. einstimmig
vom Nationalrat gefasst. Mit einer weiteren Novelle, die das Plenum ebenfalls einstimmig passierte, erfolgen Anpassungen
des Markenschutzes an EU-Vorgaben. Damit soll auch speziell den Bedürfnissen von KMU und Startups Rechnung
getragen werden.
Nationalbank erhöht Mittel der FTE-Nationalstiftung
Eine Änderung im FTE-Nationalstiftungsgesetz ermöglicht, dass der Nationalstiftung für Forschung,
Technologie und Entwicklung von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zusätzliche Mittel zur Verfügung
gestellt werden. Die OeNB wird damit ermächtigt, aus ihrem Reingewinn 100 Mio. € pro Jahr einzubringen. Ein
Drittel des Betrags soll dabei aus Einzahlungen aus dem Stabilitätsabgabengesetz stammen.
Als die Umsetzung eines wichtigen Teils des von der Bundesregierung beschlossenen Forschungspakets bezeichnete
Eva-Maria Himmelbauer (V) den Beschluss. Die Aufstockung der Mittel war aufgrund stark sinkender Zinserträge
der Stiftung notwendig, erklärte sie. Nun sei sichergestellt, dass die wichtigsten Einrichtungen der Grundlagenforschung
in Österreich mehr Geld für innovative Projekte erhalten. Österreich habe seine Forschungsaktivitäten
stark ausgebaut und zähle zu den forschungsstarken Ländern. Weitere Anstrengungen seien jedoch nötig,
um zu den Innovationsführern aufzuschließen.
Philip Kucher (S) schloss sich der Einschätzung Himmelbauers an, dass Innovation und Forschung von zentraler
Bedeutung für die Bewältigung der Zukunft sind. Österreich könne zwar stolz sein auf das Erreichte,
müsse aber weiter daran arbeiten, um SpitzenforscherInnen die notwendigen Rahmenbedingungen bieten zu können.
Die hohe Forschungsquote alleine genüge nicht, betonte Kucher, auch der Output müsse gestärkt werden.
Die Finanzierung der Nationalstiftung sei einer der wichtigen Beschlüsse, um Österreich voranzubringen,
sagte Nurten Yilmaz (S). Man komme damit dem Ziel, Europa in die Gruppe innovativster Länder und den Forschungsstandort
zu stärken, ein gutes Stück näher.
Die stabile Dotierung der Nationalstiftung für 2018 bis 2020 sichere die Planbarkeit der Grundlagenforschung
für die nächsten Jahre ab, zeigte sich Gerhard Deimek (F) zufrieden. Er appellierte aber auch an die
Verantwortlichen, diese Mittel nicht nur dazu zu verwenden, Finanzierungslücken zu schließen, sondern
sie in zusätzliche innovative Forschungsprojekte zu lenken und neue Schwerpunkte zu setzen.
Zur Stellung Österreichs in internationalen Innovationsrankings sagte Ruperta Lichtenecker (G), hier habe
sich zwar zuletzt eine Verbesserung gezeigt, trotzdem befinde sich Österreichs noch immer hinter dem Rang,
den es 2009 innehatte. Das liege nur teilweise an geänderten Indikatoren, erklärte sie. Aus dem Befund
leitet sich ihr zufolge auch der Auftrag ab, Schwächen im österreichischen Innovationssystems zu beheben,
etwa im Bildungsbereich. Gerade beim Klimaschutz liege Österreich weit hinter den Innovationsführern,
kritisierte Lichtenecker. Wichtig sei es außerdem, mehr Risikokapital in die Grundlagenforschung zur lenken
und die Governance-Strukturen im FTI-Bereich zu verbessern.
Erfreut über den Beschluss zeigte sich auch Karlheinz Töchterle (V). Hier werde ein signifikanter Betrag
für hochkompetitive Forschung zur Verfügung gestellt, merkte er an. Darin liege seiner Ansicht nach ein
wesentlicher Unterschied zum gestrigen Beschluss über die Universitätsfinanzierung (siehe Parlamentskorrespondenz
Nr. 816), bei dem wieder einmal das alte Gießkannenprinzip angewandt wurde. Die knappen Mittel müssten
jedoch fokussiert eingesetzt werden, betonte Töchterle.
Wissenschaftsminister Harald Mahrer sprach von einer dringend notwendigen Erhöhung der Förderung im Bereich
der innovativen Forschung. Österreich stehe kurz davor, in die Gruppe der Innovationsführer in Europa
vorzustoßen, vorausgesetzt, es gebe weiter gezielte Anstrengungen zur Stärkung des Innovationssystems.
Vor allem in die Bereiche erneuerbare Energie und Umwelttechnologie müsse mehr investiert werden. Mahrer sah
hier eine große Chance für Österreich im nächsten Forschungsrahmenprogramm der EU, wo gerade
diese Themen eine wichtige Rolle spielen werden.
EU-Anpassungen und Erleichterungen für KMU beim Markenschutz
Breite Zustimmung bei den Abgeordneten fand auch die Anpassung des Markenschutzes an eine neue EU-Richtlinie. Um
dabei Nachteile für Markeninhaber oder Eingriffe in ihr Schutzrecht zu vermeiden, wird diese Änderungen
im Markenschutzgesetz nicht in Form einer Stichtagsregelung, sondern über eine Einschleifregelung mit betragsmäßig
abgestuften Erneuerungsgebühren umgesetzt. Die Gebühren des Österreichischen Patentamts werden neu
gestaffelt und sollen punktgenau an die Erfordernisse des jeweiligen Anmelders anpassbar sein. Mit den geplanten
Neuerungen werde der Markenschutz leistbarer, hoben die SPÖ-Abgeordnetem Konrad Antoni und Walter Bacher (S)
sowie ÖVP-Mandatar Josef Lettenbichler als besonders positiven Aspekt der Novelle hervor. Die Senkung der
Eintrittsschwelle zum Markenschutz trage speziell dem Bedarf von Startups und KMU Rechnung, die knapp kalkulieren
müssten. Nun werde es für sie günstiger, eine Marke schützen bzw. sie erneuern zu lassen, betonten
die Abgeordneten.
Bundesminister Jörg Leichtfried betonte, Österreich könne auf dem Weltmarkt nur über Innovationen
konkurrenzfähig bleiben. Daher sei es besonders wichtig, diese Innovationen auch rechtlich zu schützen.
Im Patentrecht habe man bereits Maßnahmen dazu gesetzt. Nun folge als nächster Schritt der leichtere
Zugang zum Markenschutz.
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