Nationalrat nimmt noch umfangreiche Änderungen an Regierungsvorlage vor
Wien (pk) - Monatelang haben SPÖ und ÖVP über Verschärfungen im Fremdenrecht verhandelt,
nun haben sie sich doch noch auf ein umfangreiches Gesetzespaket geeinigt. Der Nationalrat gab am 28.06. grünes
Licht für den von der Regierung bereits im März vorgelegten Gesetzentwurf. Zuvor waren in Form eines
gesamtändernden Abänderungsantrags noch etliche Ergänzungen vorgenommen worden. Der Beschluss in
Dritter Lesung erfolgte mit SPÖ-ÖVP-T-Mehrheit, einigen Punkten hatten davor auch die NEOS zugestimmt.
Die FPÖ hält das Gesetz hingegen für zahnlos, auch von Seiten der Grünen gab es – mit anderer
Stoßrichtung – massive Kritik.
Vorrangiges Ziel des Gesetzespakets ist es, die zwangsweise Außerlandesbringung abgewiesener AsylwerberInnen
und illegal in Österreich aufhältiger AusländerInnen zu erleichtern und freiwillige Ausreisen zu
forcieren. In diesem Sinn sind unter anderem höhere Strafen für ausreiseunwillige Fremde, eine Ausweitung
der Schubhaft auf bis zu 18 Monate sowie Einschränkungen bei der Grundversorgung für nicht zum Asylverfahren
zugelassene Flüchtlinge vorgesehen. Zudem sollen Wohnsitzauflagen und Gebietsbeschränkungen ein Untertauchen
der Betroffenen erschweren. Unternimmt ein abgewiesener Asylwerber keine Anstalten, sich selbst Heimreisedokumente
zu beschaffen, können die Behörden künftig Beugehaft verhängen. Mit den Maßnahmen werde
es gelingen, den Vollzug effizienter zu machen, sind SPÖ und ÖVP überzeugt.
Neuerungen bringt das Gesetzespaket aber auch in etlichen anderen Bereichen. So sind etwa Erleichterungen für
Studierende und Start-ups beim Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte, neue Aufenthaltstitel für Schlüsselarbeitskräfte
internationaler Konzerne und adaptierte Bestimmungen für Saisoniers vorgesehen. Für letztere gilt künftig
eine allgemeine Visumpflicht. Visa der Kategorie D können dafür künftig in Ausnahmefällen auch
im Inland ausgestellt werden.
Begleitend zum Fremdenrechtspaket beschlossen hat der Nationalrat eine Änderung des Integrationsgesetzes.
Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass künftig einige zusätzliche Erwerbsgruppen wie KünstlerInnen
Zugang zum Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt EU" erhalten. Mit der gegenständlichen Novelle werden
diese in den Anwendungsbereich der Integrationsvereinbarung aufgenommen, wobei für KünstlerInnen Ausnahmebestimmungen
vorgesehen sind. Ein bei der Abstimmung mitberücksichtigter Abänderungsantrag hat die Behebung eines
redaktionellen Versehens zum Inhalt.
Keine Mehrheit für Oppositionsanträge
Keine Mehrheit fand hingegen ein Antrag des Team Stronach . Er zielte darauf ab, von männlichen Flüchtlingen
bei der Einreise automatisch eine DNA-Probe abzunehmen, um Verbrechen vorzubeugen bzw. leichter aufklären
zu können. Auch mit einem Entschließungsantrag betreffend die Errichtung von Wartecamps in Nordafrika
für Personen mit negativem Asylbescheid konnte sich Team-Stronach-Abgeordneter Christoph Hagen nicht durchsetzen.
Die FPÖ nutzte die Debatte für einen Testballon. Die ÖVP könne beweisen, dass die Ankündigungen
des neuen ÖVP-Chefs Sebastian Kurz ernst gemeint sind, hielt David Lasar bei der Begründung eines von
ihm eingebrachten Entschließungsantrags mit einem umfangreichen Forderungspaket fest. Unter anderem urgierte
die FPÖ ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst, die Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder
im EU-/EWR-Raum an die jeweiligen Lebenshaltungskosten, die Auszahlung von Sozialhilfeleistungen an nicht österreichische
StaatsbürgerInnen erst nach fünfjähriger Einzahlung ins System, eigene Deutschklassen für Flüchtlinge
und einen Abbruch der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei. Zudem sollen im Mittelmeer abgefangene Flüchtlinge
nach dem Vorbild Australiens entweder zurückgeschickt oder auf einer Insel interniert sowie EZA-Leistungen
an die Rücknahme von Flüchtlingen gekoppelt werden. Eine Mehrheit fand der Antrag bei der Abstimmung
allerdings nicht.
FPÖ: Neue Bestimmungen sind zahnlos
Was das vorliegende Fremdenrechtspaket betrifft, prophezeite FPÖ-Sicherheitssprecher Walter Rosenkranz, dass
auch die neuen Bestimmungen zahnlos bleiben werden. Es handle sich um ein reines Placebo, das die wahren Probleme
nicht lösen werde. In den letzten beiden Tagen seien wieder tausende Flüchtlinge in Italien angekommen,
gab er zu bedenken. Zudem verwies er auf diverse Zeitungsmeldungen über kriminelle Asylwerber. Die FPÖ
wolle nicht, dass sexuelle Belästigungen, Vergewaltigungen und Drogendelikte Alltag in Österreich werden.
Der Kritik von Rosenkranz schlossen sich auch seine FraktionskollegInnen Günther Kumpitsch, Dagmar Belakowitsch-Jenewein
und David Lasar an. Das Gesetz sei ein Flickwerk und gehöre zurück an den Start, so Lasar. In Wahrheit
kenne sich bei den Bestimmungen niemand mehr aus. Um sich "in die soziale Hängematte zu legen" würden
Flüchtlinge alle Möglichkeiten ausschöpfen, ist Kumpitsch überzeugt. Da würden auch Gebietsbeschränkungen
und Wohnsitzauflagen nichts bewirken. Belakowitsch-Jenewein vermutet, dass Zuwanderung gefördert wird, um
genügend Billigarbeitskräfte in Österreich zu haben. Sie forderte Auffanglager außerhalb der
EU, um den Flüchtlingsstrom einzudämmen.
Grüne kritisieren "großes Verschärfungspaket"
Kritisch zum Gesetz, allerdings mit anderer Stoßrichtung, äußerte sich auch Grün-Abgeordnete
Alev Korun. Das letzte "Asylverschärfungspaket" sei nicht einmal ein halbes Jahr alt, nun würde
ein weiteres "großes Verschärfungspaket" vorgelegt, klagte sie. Sinnvoller wäre es ihrer
Meinung nach auf eine nachhaltige Asyl- und Migrationspolitik zu setzen. Statt schutzsuchende Menschen zu bekämpfen,
sollten besser Fluchtursachen bekämpft werden. Konkret plädierte sie etwa für eine massive Einschränkung
des Waffenhandels und die Bekämpfung des Klimawandels. Schutzsuchende lösten sich nicht in Luft auf,
nur weil man sie nicht haben wolle.
NEOS für Residenzpflicht für anerkannte Flüchtlinge
Als reine Scheinmaßnahme sieht Korun die Verdoppelung und Verdreifachung von Strafen, die Flüchtlinge
ohnehin nicht zahlen könnten. Diesen Punkt griff auch NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak auf. Für die
Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen würden letztlich die SteuerzahlerInnen die Kosten tragen,
bezweifelte er die Sinnhaftigkeit der Straferhöhungen. Auch insgesamt hält Scherak das Fremdenrecht mittlerweile
für de facto nicht mehr vollziehbar.
Einigen Punkten des Gesetzes werden die NEOS aber zustimmen, kündigte Scherak an. Sinnvoll wäre seiner
Meinung nach außerem eine Residenzpflicht für anerkannte Flüchtlinge, solange sie Mindestsicherung
beziehen. Damit könnte man den aktuellen Zustrom nach Wien verhindern.
Team Stronach stimmt trotz Zweifel an Wirksamkeit der Maßnahmen zu
Dem Paket als Gesamtes stimmte das Team Stronach zu, wiewohl Abgeordneter Christoph Hagen die Wirksamkeit der
Maßnahmen bezweifelte. De facto werde es auch in Zukunft nicht möglich sein, abgewiesene AsylwerberInnen
aus Österreich abzuschieben, wenn diese es nicht wollten, berief er sich auf die Aussage eines Experten beim
Hearing im Innenausschuss. "Da läuft etwas gewaltig falsch." Ein härteres Vorgehen forderte
Hagen außerdem gegenüber kriminellen Flüchtlingen.
An die Regierung richtete Hagen den Appell, sich auf internationaler Ebene für die Errichtung von EU-Wartecamps
in Nordafrika für Personen mit negativem Asylbescheid einzusetzen. Er konnte sich mit einem diesbezüglichen
Entschließungsantrag aber nicht durchsetzen.
Der fraktionslose Abgeordnete Rupert Doppler schloss sich der Forderung des Team Stronach an, allen männlichen
Asylwerbern bei der Einreise eine DNA-Probe abzunehmen. Das hätte eine abschreckende Wirkung, ist er überzeugt.
Allgemein hielt er fest, im Sinne der Sicherheit in Österreich können Gesetze nicht streng genug sein.
ÖVP fordert Schließung der Mittelmeerroute
Geschlossen hinter das Fremdenrechtspaket stellten sich die Abgeordneten der Koalition. Für Michael Hammer
und Rouven Ertlschweiger (beide V) ist das Paket ein weiterer Mosaikstein, um illegale Migration einzudämmen
und die Außerlandesbringung von Fremden zu forcieren. Der Rechtsstaat verliert seine Glaubwürdigkeit,
wenn geltende Gesetze nicht konsequent umgesetzt werden, machte Ertlschweiger geltend. Ähnlich argumentierte
sein Fraktionskollege Friedrich Ofenauer (V).
Hermann Gahr (V) wies in diesem Zusammenhang unter anderem auf die erweiterten Befugnisse der Polizei beim Betreten
von Grundstücken und Räumlichkeiten hin. Mehrfach wurden auch die neuen Mitwirkungspflichten der Betroffenen
bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten hervorgehoben.
Ein nächster wesentlicher Schritt ist nach Meinung der ÖVP-Abgeordneten die Schließung der Mittelmeerroute.
Darauf pochte auch Nikolaus Prinz (V). Man müsse den Schleppern das Handwerk legen. In diesem Sinn hält
er es für notwendig, Flüchtlinge nicht erst im Mittelmeer aufzufangen, sondern schon vorher zu versorgen.
SPÖ ist mit Beschluss zufrieden
Es sei am Ende ein guter Beschluss geworden, verteidigte auch Otto Pendl namens der SPÖ das Gesetz. Man müsse
die Kirche im Dorf lassen, appellierte er an Grün-Abgeordnete Korun. Es gehe um nichts anderes, als dass Flüchtlinge,
die nach einem rechtsstaatlichen Verfahren kein Asyl in Österreich erhalten, wieder in ihre Heimat zurückkehren.
Alle Experten hätten beim Hearing bestätigt, dass das Gesetz verfassungskonform sei, ergänzte Rudolf
Plessl.
SPÖ-Abgeordneter Hannes Weninger rief das Team Stronach dazu auf, den Antrag betreffend DNA-Proben zurückzuziehen.
Alle männlichen Flüchtlinge unter Pauschalverdacht zu stellen, widerspreche der österreichischen
Rechtsordnung, argumentierte er.
Wohnsitzauflagen und Gebietsbeschränkungen
Die vorgesehenen Wohnsitzauflagen und Gebietsbeschränkungen wurden erst heute mittels des Abänderungsantrags
in das Gesetzespaket eingefügt. Sowohl AsylwerberInnen als auch Flüchtlinge mit negativem Asylbescheid
sind davon betroffen. So können etwa Fremde, die trotz rechtskräftiger Rückkehrentscheidung nicht
freiwillig ausreisen, künftig dazu verpflichtet werden, in einem bestimmten Quartier des Bundes Unterkunft
zu nehmen. Gleichzeitig dürfen sie den Bezirk, in dem sich ihre Betreuungseinrichtung befindet, nicht mehr
verlassen. Parallel dazu sind eine verstärkte Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe vorgesehen.
Bis zur tatsächlichen Ausreise kann der Bund die betroffenen Flüchtlinge "im unbedingt erforderlichen
Ausmaß" versorgen. Laut Erläuterungen sind darunter insbesondere Sachleistungen wie Unterbringung,
Verpflegung und medizinische Versorgung zu verstehen, nicht jedoch Geldleistungen wie Taschengeld oder Schulgeld.
Auch gibt es keinen Rechtsanspruch auf diese Grundversorgung.
Auch Flüchtlinge, deren Asylverfahren noch läuft, können, mittels einer so genannten "Anordnung
der Unterkunftnahme", dazu verpflichtet werden, in einer bestimmten Flüchtlingseinrichtung Quartier zu
beziehen. Und zwar dann, wenn das aus Gründen des öffentlichen Interesses, der öffentlichen Ordnung
oder der zügigen Verfahrensführung geboten ist, wie es im Gesetz heißt. Generell wird AsylwerberInnen,
die die Grundversorgung in Anspruch nehmen, in Hinkunft außerdem verwehrt, während des Asylverfahrens
in ein anderes Bundesland zu übersiedeln.
Zur Durchsetzung der neu eingeführten Gebietsbeschränkung, Wohnsitzauflage, Wohnsitzbeschränkung
und Anordnung zur Unterkunftnahme sind Verwaltungsstrafen zwischen 100 € und 1.000 € bzw. Ersatzfreiheitsstrafen
von bis zu zwei Wochen vorgesehen. Im Wiederholungsfall drohen eine Geldbuße bis zu 5.000 € bzw. drei Wochen
Haft. Zudem ist die Polizei befugt, die Betroffenen 24 Stunden lang anzuhalten. Wenn gesichert erscheint, dass
der Betroffene ausreist, kann die Ersatzfreiheitsstrafe auch unterbrochen werden.
Flüchtlinge müssen sich aktiv um Heimreisedokumente kümmern
Neu ist darüber hinaus die ausdrückliche Verpflichtung abgewiesener AsylwerberInnen, sich selbst um die
Erlangung der für die Ausreise erforderlichen Dokumente zu kümmern. Wer das nicht tut bzw. die Beschaffung
von Heimreisedokumenten durch das Bundesamt für Fremdenwesen (BFA) absichtlich vereitelt, dem drohen nicht
nur Geldstrafen, sondern auch bis zu vier Wochen Beugehaft. Zudem können betroffene Personen leichter in Schubhaft
genommen werden. Ziel der Wohnsitzauflagen und der weiteren vorgesehenen Maßnahmen ist es, die Ausreise unrechtmäßig
in Österreich aufhältiger Fremder zu beschleunigen.
Bundesverwaltungsgericht erhält mehr Zeit für Asylentscheidungen
Eine zeitliche Verschiebung sieht der Abänderungsantrag darüber hinaus in Bezug auf die künftige
Möglichkeit von NGOs vor, AsylwerberInnen auf freiwilliger Basis zu gemeinnützigen Hilfstätigkeiten
heranzuziehen. Das soll frühestens ab April 2018 möglich sein. Voraussetzung bleibt eine entsprechende
Verordnung von Innenminister Wolfgang Sobotka. Gleiches gilt für die ministerielle Festlegung der betraglichen
Höchstgrenze des Taschengelds, das die AsylwerberInnen für ihre Arbeit bekommen sollen. Derzeit können
AsylwerberInnen nur bei Bund, Ländern und Gemeinden gemeinnützige Tätigkeiten verrichten.
Schließlich wird mit dem Abänderungsantrag die Entscheidungsfrist für das Bundesverwaltungsgericht
als zweite Instanz im Asylverfahren befristet verlängert: Die RichterInnen erhalten vorübergehend zwölf
– statt sechs – Monate Zeit, um über Beschwerden gegen Bescheide des Bundesamts für Asyl und Fremdenwesen
zu befinden.
Bereits in der Regierungsvorlage geregelt sind die Anhebung der Verwaltungsstrafen für ausreiseunwillige Fremde,
erweiterte Durchsuchungsrechte der Exekutive zur Durchsetzung von Festnahmeaufträgen, die Ausweitung der Schubhaftdauer
auf bis zu 18 Monate, Einschränkungen bei der Grundversorgung für nicht zum Asylverfahren zugelassene
Flüchtlinge, die Einführung neuer Aufenthaltstitel "ICT" und "mobile ICT" für
den konzerninternen Transfer von Schlüsselarbeitskräften, die Ausweitung der Visumpflicht auf alle Saisoniers,
die Erweiterung der Visum-Kategorie D, die Ausstellung eines Visums im Inland im Falle besonders berücksichtigungswürdiger
Gründe sowie Erleichterungen für Studierende und Start-ups beim Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte (siehe
Parlamentskorrespondenz Nr. 715/2017 ).
Internationaler Informationsaustausch für Sicherheitsbehörden wird verbessert
Auf breite Zustimmung im Nationalrat stießen die Änderungen zum Polizeikooperationsgesetz und zum EU-Polizeikooperationsgesetz.
Lediglich die Grünen waren dagegen. Wolfgang Gerstl (V) und Jürgen Schabhüttl (S) begrüßten
die Neuerungen, die eine Teinahme an internationalen Informationsverbundsystemen ermöglichen. Das stelle eine
Erleichterung für die Polizei dar, meinte Gerstl. Der Kampf gegen die Destabilisierung der Demokratie und
den Terrorismus sei ein Gebot der Stunde, sagte Schabhüttl. Ebenso hielt Nikolaus Scherak (N) den Informationsaustausch
für unabdinglich, schränkte aber ein, dass man das Grundrecht auf Datenschutz nicht aushöhlen dürfe.
Hier sieht er noch Probleme und appellierte, dieser Frage ein besonderes Augenmerk zu schenken.
Mit der Novellierung des Polizeikooperationsgesetzes wird eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für
die Teilnahme österreichischer Sicherheitsbehörden an internationalen Informationsverbundsystemen – abseits
des Schengener Informationssystems – geschaffen. Insbesondere geht es um die Zusammenführung von Daten und
Analysen zur leichteren Identifizierung so genannter "Gefährder", also von Personen, von denen eine
schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen könnte. Ziel der intensivierten Zusammenarbeit
zwischen den EU-Ländern und anderen europäischen Staaten ist die Vorbeugung und Abwehr terroristischer
Akte.
Hintergrund für die Änderung des EU-Polizeikooperationsgesetzes ist der Umstand, dass für das Europäische
Polizeiamt (Europol) seit 1. Mai 2017 eine neue Rechtsgrundlage gilt. Außerdem werden mit der Gesetzesnovelle
die Aufgaben des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) präzisiert,
wobei sich an den vom BAK wahrgenommenen Zuständigkeiten im Rahmen der Zusammenarbeit mit ausländischen
Behörden und internationalen Einrichtungen wie OLAF, Interpol oder Europol nichts ändert.
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