Scheichelbauer-Schuster: Konsumenten können auf Meisterprodukte vertrauen – Duale Ausbildung
gesichert – Reformen im Betriebsanlagenrecht auf Basis von WKÖ-Konzepten erreicht
Wien (pwk) - „Die vorliegende Novelle der Gewerbeordnung sichert die Grundsätze von Qualität und
Qualifikation wodurch die Ausbildung unserer Fachkräfte und die Meisterqualifikation erhalten bleiben. Gleichzeitig
bedeutet der nun deutlich liberalere Zugang zu den Gewerben durch eine Gewerbelizenz eine immense Ausweitung der
Möglichkeiten unternehmerischen Tätigkeit, die wir begrüßen“, so Christoph Leitl, Präsident
der Wirtschaftskammer Österreich. Es sei sehr positiv zu werten, dass Österreich die deutschen Fehler
vermeide und damit den für den heimischen Standort so wichtigen Faktor der Fachkräfteausbildung außer
Streit stellt. Im Betriebsanlagenrecht kommt es zu weitreichenden Verbesserungen u.a. was die Verfahrensdauer betrifft.
„Erfreulich ist, dass die gebundenen Gewerbe als Grundpfeiler für Qualität und Qualifikation in der Reform
anerkannt werden. So können unsere Betriebe weiterhin die Garanten für ausgezeichneten Fachkräftenachwuchs
in Österreich sein und die Konsumenten auf Meisterprodukte und Dienstleistungen mit Qualität „Made in
Austria“ vertrauen“, unterstreicht Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk.
Die duale Ausbildung trägt maßgeblich zur Wettbewerbskraft der Gewerbe und Handwerksbetriebe bei. Innovation
und Wissen werden damit gebündelt und bedeuten einen Standortvorteil Österreichs. Sehr positiv sei zu
werten, dass es insgesamt zu einer Neuorganisation des Bildungswesens komme und damit zu einer Aufwertung und Anerkennung
der beruflichen Qualifikation.
Auch wenn der „One stop Shop“ im Betriebsanlagenrecht wegen fehlender Zustimmung einer Oppositionspartei wahrscheinlich
nicht beschlossen wird, können die heimischen Unternehmen künftig mit einer Reihe wichtiger Verbesserungen
rechnen. Die Verfahrensdauer wird im vereinfachten Verfahren von vier auf zwei Monate und bei den anderen Verfahren
von sechs auf vier Monate verringert. Gleichzeitig steigt der Anteil der vereinfachten Verfahren auf 50 Prozent.
Wer Anlagen ändern möchte, kann dies künftig in vielen Fällen rasch ohne Genehmigungs- oder
Anzeigeverfahren tun. Die Verfahrenskosten werden an mehreren Stellen deutlich abgemildert. Der Grundsatz „Beraten
vor Strafen“ wird ausdrücklich im Anlagenrecht verankert, damit „unsinnige“ Strafverfahren gar nicht erst
in Gang gesetzt werden, wenn der Betrieb den gesetzmäßigen Zustand herstellt. Auf Wunsch von Investoren
können, etwa bei Engpässen von Amtssachverständigen, nichtamtliche Sachverständige beigezogen
werden. „Das Reformpaket räumt viele lästige Hürden für Unternehmen im Betriebsanlagenrecht
aus dem Weg und setzt Forderungen um, die wir gemeinsam mit Experten der Behörden entwickelt haben“, unterstreicht
der WKÖ-Präsident.
Die Ausweitung der Nebenrechte um maximal bis zu 30 Prozent in andere freie Gewerbe und davon um bis zu 15 Prozent
in reglementierte Bereiche bedeutet durch den Entfall von Gewerbescheinen eine finanzielle Entlastung der Betriebe.
Gemeinsam mit den im Rahmen der Reform der Wirtschaftskammer-Organisation beschlossenen Maßnahmen zum Entfall
der Grundumlage für Unternehmensgründer im ersten Jahr und dem in der Novelle vorgesehenen Entfall der
Anmeldekosten bei Gewerbeanmeldung werde, so Leitl, den Unternehmen ein „attraktives Paket“ vorgelegt. Durch die
Online-Anmeldung werde „aktiver Bürokratieabbau“ betrieben, da das Zugangsverfahren außerordentlich
erleichtert wird.
„Klarerweise birgt die nun vorliegende Reform der Gewerbeordnung auch Herausforderungen für die Wirtschaftskammer-Organisation.
Dies betrifft vor allem die Nachvollziehbarkeit der unternehmerischen Tätigkeit im Sinne eines fairen Wettbewerbs
im Rahmen der Ausweitung der Nebenrechte. Insgesamt bildet die nun vorliegende Reform die Notwendigkeiten eines
zeitgemäßen Gewerberechts ab und gibt den Startschuss für mehr Modernität am heimischen Standort“,
so Leitl abschließend.
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