Masterplan für die steirischen Regionen

 

erstellt am
27. 06. 17
13:00 MEZ

Landes- und Regionalentwicklungsgesetz geht in Begutachtung
Graz (lk) - Von den Besten lernen: Nach dem Vorbild in deutschen Bundesländern (z. B. Baden-Württemberg) und der Schweiz wird in der Steiermark in Zukunft die Zusammenarbeit von Land, Regionen und Gemeinden auf gesetzliche Beine gestellt und die Basisfinanzierung von Regionsaktivitäten sichergestellt.

Was es braucht, ist eine strategische Ausrichtung der regionalen Entwicklungspolitik mit entsprechenden Projekten. Verstärkte regionale Eigenverantwortung und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der steirischen Regionen sind wesentliche Ziele der künftigen Regionalentwicklung. Voraussetzung dafür sind klar strukturierte strategische Gremien auf Regionsebene, gesicherte Finanzmittel und starke operative Einrichtungen in den steirischen Regionen. In Summe können damit für die Regionen bessere Möglichkeiten geboten werden, Maßnahmen zur Regionalentwicklung umzusetzen, die regional verankert und damit in hohem Ausmaß identitätsstiftend sind.

Im Mittelpunkt steht das Ziel, die Region als attraktiven Arbeits- und Lebensraum für Menschen und Betriebe weiterzuentwickeln, um Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern, attraktive Standorte für Betriebe zu entwickeln, zielgruppenangepasste Mobilitätslösungen zu konzipieren, die Bildungs- und Versorgungsinfrastruktur qualitativ zu verbessern, eine attraktive Freizeitinfrastruktur zu bieten sowie die natürlichen Ressourcen zu schützen.

Die Landesspitze Hermann Schützenhöfer und Michael Schickhofer sowie die Klubobleute Hannes Schwarz und Karl Lackner freuen sich, im Rahmen des Pressefrühstücks die künftige Regionalentwicklung detaillierter vorstellen zu können. Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer: „Mit dem Steiermärkischen Landes- und Regionalentwicklungsgesetz zeigen wir ganz deutlich: Regionale Entwicklung ist und bleibt uns ein zentrales Anliegen! Die Regionen sind Heimat und damit unmittelbarer Lebensraum der Steirerinnen und Steirer. Diese gilt es zu gestalten und auch eine Balance zwischen dem stark wachsenden Zentralraum und den übrigen Regionen herzustellen“, sagte Schützenhöfer und ergänzte: „Die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie eine zukunftsweisende Standortentwicklung sind die Hauptziele der Regionalentwicklung für die Steiermark.“

Landeshauptmann-Stv. Michael Schickhofer: „Wir wollen aus der Steiermark die lebenswerteste und erfolgreichste Region in ganz Europa machen. Dafür brauchen wir den Masterplan Steiermark. Als ersten Schritt wird die steirische Landes- und Regionalentwicklung strukturiert und mit einer Strategie hinterlegt - wie in der Schweiz oder in Baden-Württemberg. Wir brauchen einen Plan, klare Spielregeln und Menschen, die anpacken. Dann lebt Regionalentwicklung“, so Schickhofer, der klarstellt: „Das ist der erste wichtige Meilenstein für eine erfolgreiche und strategisch geplante erfolgreiche Entwicklung der Steiermark. Es kommen geregelte Finanzen, moderne Strukturen und klare Verantwortlichkeiten für alle steirischen Regionen.“

Klubobmann Hannes Schwarz: „Mit diesem Landes- und Regionalentwicklungsgesetz wird eine logische Weiterentwicklung und weitere Stärkung der Regionen eingeleitet. Um die steirischen Regionen als attraktiven Arbeits- und Lebensraum für die Steirerinnen und Steirer weiterentwickeln zu können, braucht es die rechtlichen Rahmenbedingungen, damit Leitprojekte entstehen können. Mit diesem Gesetz tragen wir dem politischen Ziel, mehr Arbeitsplätze und mehr Betriebsansiedelungen zu schaffen, Rechnung und bringen die Regionen und damit auch die gesamte Steiermark nach vorne!“

Klubobmann Karl Lackner: „Das Landes- und Regionalentwicklungsgesetz schafft die finanzielle Grundausstattung für die Stärkung der Regionen von innen heraus. Strukturschwächere Regionen werden mit Finanzmitteln des Landes besonders unterstützt. Das führt zu einem neuartigen Modell: Einer Art Finanzausgleich innerhalb der Steiermark. Die von den Gemeinden eingebrachten Mittel bleiben direkt in der Region. Damit entscheiden die Bürgermeister maßgeblich mit, welche Projekte zur Stärkung ihrer Region umgesetzt werden sollen. Regionalentwicklung findet damit auch in den Köpfen statt: Die Region gemeinsam weiter voranzubringen bedeutet auch jede einzelne Gemeinde zu stärken.“

Das neue Gesetz geht nun in die Begutachtungsphase und soll im Herbst im Landtag Steiermark beschlossen werden. Per 1. Jänner 2018 soll das Gesetz dann in Kraft treten.

 

 

 

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