LH Kaiser, LHStv.in Schaunig: 33 Gemeinden nutzen Angebot des Landes und übertragen Bauverfahren
an Bezirkshauptmannschaften – Erleichtert Gewerbeansiedlungen und spart Behördenwege
Klagenfurt (lpd) - Synergien nutzen, Verfahren beschleunigen, effizient verwalten – das sind wichtige Zielsetzungen
der Reformen in der öffentlichen Verwaltung in Kärnten. Ein weiterer Schritt ist dabei der Beschluss
über die Kärntner Bauübertragungsverordnungen, der in der kommenden Regierungssitzung gefällt
werden soll. „Wir entlasten damit die Gemeinden, stellen personelle und verwaltungstechnische Doppelgleisigkeiten
ab und schaffen für die Kärntner Wirtschaft erleichterte Rahmenbedingungen“, gab Landeshauptmann Peter
Kaiser am 08.07. bekannt.
Konkret können Gemeinden damit Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei betreffend Betriebsanlagen nach
der Gewerbeordnung 1994, die einer gewerbebehördlichen Genehmigung bedürfen, sowie für bauliche
Anlagen, die neben der Baubewilligung auch einer wasserrechtlichen Bewilligung bedürfen, an die jeweilige
Bezirkshauptmannschaft übertragen. „Dies macht insofern Sinn, da die Bezirkshauptmannschaften ohnedies die
gewerbebehördlichen Betriebsanlagen- und wasserrechtlichen Anlageverfahren abzuwickeln haben“, erklärte
die zuständige Referentin, LHStv.in Gaby Schaunig.
Grundsätzlich positiv sieht die Übertragung auch Gemeindebundpräsident Bürgermeister Peter
Stauber: „Die Übertragung der Kompetenzen der Baubehörde in gewerbe- und wasserrechtlichen Verfahren
kann eine Chance darstellen, gerade kleinere Gemeinden von einer komplexen Aufgabe, für die meist das juristisch
ausgebildete Personal fehlt, zu entlasten.“
Im Bezirk Hermagor haben sich bereits 2013 alle Gemeinden zu diesem Schritt entschlossen. 2014 kam es dann zur
Übertragung der Agenden an die BH Hermagor. Mit dem nunmehrigen Beschluss wird auch für einzelne Gemeinden
die Möglichkeit geschaffen, diese Verwaltungskonzentration zu nutzen. Insgesamt 26 Kommunen aus allen Bezirken
Kärntens haben nunmehr entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse gefasst. Mit dem Beschluss in der Regierung
wird nicht nur dem Wunsch der Gemeinden, sondern auch der Wirtschaft Rechnung getragen. „Die Verordnung ist vorerst
bis 2022 befristet, danach folgt eine eingehende Evaluierung. Die Resonanz der bereits teilnehmenden Gemeinden
ist durchwegs positiv“, teilten Kaiser und Schaunig mit.
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