Nach Stellungnahmeprozess ist Weg frei für Klage - Leichtfried will "Diskriminierung
einen Riegel vorschieben"
Brüssel/Berlin/Wien (bmvit) - Verkehrsminister Jörg Leichtfried hat a, 06.07. grünes Licht
für das Vorverfahren zu einer Klage gegen die deutsche Pkw-Maut gegeben. Die EU-Kommission wird aufgefordert,
sich mit der "Verletzung der Verpflichtungen aus Verträgen durch die Bundesrepublik Deutschland durch
die Pkw-Maut bzw. Infrastrukturabgabe" zu befassen, so wörtlich in dem Schreiben. Die Kommission hat
nun drei Monate Zeit, um weitere Stellungnahmen von Österreich und Deutschland einzuholen. Wird sie nach Ablauf
der Frist nicht selbst erneut aktiv, ist der Weg für eine Klage Österreichs vor dem Europäischen
Gerichtshof frei.
"Die ureigenste Aufgabe der Kommission ist darauf zu achten, dass die EU-Verträge eingehalten werden.
Bei der deutschen Maut entsteht der Eindruck, dass man auf einem Auge blind war. Es liegt auf der Hand, dass hier
diskriminiert wird. Dem werden wir einen Riegel vorschieben. Darum ziehen wir vor den Europäischen Gerichtshof",
sagt Leichtfried. Das Stellungnahmeverfahren ist dazu der erste Schritt.
Das deutsche Modell sieht vor, dass alle Autofahrerinnen und Autofahrer die Maut bezahlen, deutsche Lenkerinnen
und Lenker das Geld aber über eine Steuerentlastung zurückbekommen. Dies sei eine "indirekte Diskriminierung
aus Gründen der Staatsangehörigkeit", heißt es in dem Schreiben an die Kommission. Durch die
Refundierung werden außerdem Bus- oder Lieferunternehmen aus dem Ausland gegenüber deutschen Verkehrsunternehmen
schlechter gestellt. Auch das verstoße gegen Unionsrecht, nämlich gegen die sogenannte Stillhalteklausel.
"Alle zahlen, nur die Deutschen nicht. Das deutsche Modell ist eine Ausländermaut und widerspricht damit
EU-Recht", so Leichtfried. Ein Gutachten des Innsbrucker Europarechtsexperten Walter Obwexer sieht "begründete
Aussicht auf Erfolg" einer österreichischen Klage gegen die deutsche Pkw-Maut.
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