Österreichische und japanische Sicherheitsbehörden schlossen Kooperationsvereinbarung
zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Macau/Wien (bmi) - „Internationale Kriminalität kann nur durch verstärkte internationale polizeiliche
Zusammenarbeit bekämpft werden“, sagte Innenminister Wolfgang Sobotka zu der am 04.07. in Macau unterschriebenen
Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit in der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Die Vereinbarung wurde vom Generaldirektor des Financial Intelligence Center in Japan, Itaru Nakamura, und Dr.
Elena Scherschneva, der Leiterin des Fachbereichs 7.2- FIU im Bundeskriminalamt, unterschrieben.
Die Vertreter beider Organisationen drücken damit ihre Absicht aus, gemeinsam gegen internationale Geldwäsche
und Terrorismusfinanzierung vorzugehen. Die Unterzeichnung macht es nun rechtlich für Japan möglich mit
Österreich Informationen zur Kriminalitätsbekämpfung auszutauschen. Die im Bundeskriminalamt angesiedelte
Geldwäschemeldestelle – Financial Intelligence Unit – , die unter anderem für die Entgegennahme von Verdachtsmeldungen
zuständig ist, ist Kontaktstelle für ihre Pendants auf internationaler Ebene und arbeitet auch eng mit
internationalen kriminalpolizeilichen Stellen (Interpol, Europol u.a.) zusammen.
Das Übereinkommen zwischen Österreich und Japan ist ein weiterer Schritt in der internationalen Zusammenarbeit
im Bereich der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung. Erst 2016 wurde mit dem Vatikan und
Anfang 2017 mit Kanada ein ähnliches Memorandum of Understanding unterzeichnet.
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