Österreich und Japan kooperieren
 in Geldwäsche-Bekämpfung

 

erstellt am
05. 07. 17
13:00 MEZ

Österreichische und japanische Sicherheitsbehörden schlossen Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Macau/Wien (bmi) - „Internationale Kriminalität kann nur durch verstärkte internationale polizeiliche Zusammenarbeit bekämpft werden“, sagte Innenminister Wolfgang Sobotka zu der am 04.07. in Macau unterschriebenen Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit in der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Vereinbarung wurde vom Generaldirektor des Financial Intelligence Center in Japan, Itaru Nakamura, und Dr. Elena Scherschneva, der Leiterin des Fachbereichs 7.2- FIU im Bundeskriminalamt, unterschrieben.

Die Vertreter beider Organisationen drücken damit ihre Absicht aus, gemeinsam gegen internationale Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzugehen. Die Unterzeichnung macht es nun rechtlich für Japan möglich mit Österreich Informationen zur Kriminalitätsbekämpfung auszutauschen. Die im Bundeskriminalamt angesiedelte Geldwäschemeldestelle – Financial Intelligence Unit – , die unter anderem für die Entgegennahme von Verdachtsmeldungen zuständig ist, ist Kontaktstelle für ihre Pendants auf internationaler Ebene und arbeitet auch eng mit internationalen kriminalpolizeilichen Stellen (Interpol, Europol u.a.) zusammen.

Das Übereinkommen zwischen Österreich und Japan ist ein weiterer Schritt in der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung. Erst 2016 wurde mit dem Vatikan und Anfang 2017 mit Kanada ein ähnliches Memorandum of Understanding unterzeichnet.

 

 

 

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