Minderheitenrechte stärken – Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern in politischen
Prozess forcieren
St. Pölten (nlk) - Im Rahmen einer Pressekonferenz informierten Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner
und Klubobmann Klaus Schneeberger am 04.07. über das Demokratiepaket, das am 06.07. im NÖ Landtag diskutiert
werden soll.
Sie habe bei ihrem Amtsantritt gesagt, „dass ich auf ein neues Miteinander im Land baue“, erinnerte Landeshauptfrau
Mikl-Leitner und führte aus, dass das auch das Miteinander „in der Zusammenarbeit mit allen politischen Parteien
– sowohl in der Landesregierung als auch im Landtag“ betreffe. Sie habe Klubobmann Klaus Schneeberger damit beauftragt,
ein Demokratiepaket zu erarbeiten und dazu Gespräche mit allen Parteien zu führen, sagte Mikl-Leitner:
„Am Donnerstag kann das Demokratiepaket im Landtag diskutiert werden.“
„Mir ist es wichtig, die Minderheitenrechte zu stärken und transparente Informationen der Regierungssitzungen
weiter zu geben“, betonte die Landeshauptfrau, dass man damit dokumentiere, dass Demokratie „ein großes Anliegen“
sei. Sie sei der Meinung, „dass wir damit noch mehr für Niederösterreich bewegen können und am meisten
für Niederösterreich erreichen können“. „Eine Maßnahme, die wir bereits umgesetzt haben, ist
die Transparenz von Förderungen“, führte Mikl-Leitner aus, dass die allgemeinen Förderrichtlinien
des Landes adaptiert und konkretisiert worden und für alle in Internet abrufbar seien. Damit könne bei
der Vergabe noch transparenter vorgegangen werden und es sei eine noch intensivere Mittelüberprüfung
möglich.
Zurückkommend zum Demokratiepaket sagte die Landeshauptfrau, dass es ihr wichtig sei, „bereits heute einen
Schritt weiter zu denken“: „Mir ist es wichtig, weitere Zukunfts-Chancen und vor allem noch weitere Möglichkeiten
für mehr Demokratie zu diskutieren und hier auch vorzuschlagen.“ So sei es ihr auch wichtig, über die
Inhalte der Regierungsbeschlüsse zu informieren: Diese Information werde nach den Regierungssitzungen an den
Landtagspräsidenten ergehen und von diesem an die Klubs weitergeleitet werden. Die wesentlichen Inhalte würden
auch ins Internet gestellt werden und dort abrufbar sein.
Zum parlamentarischen Prozess sagte Mikl-Leitner, dass sie es als wichtig erachte, „noch mehr Gesetze befristet
zu beschließen“. Mit der Überprüfung von Gesetzen nach einer bestimmten Zeit werde rasch sichtbar,
ob ein Gesetz effektiv sei. Als Beispiel dafür nannte die Landeshauptfrau die letzte Novelle der Bauordnung,
die den Entfall der Bauverhandlung enthält. „Mit einer Evaluierung des Gesetzes könnten wir feststellen,
ob diese Novelle in der Praxis greift oder nicht“, führte Mikl-Leitner aus, dass die Regelung auslaufe, wenn
die Novelle nicht greife.
„Ein weiteres Anliegen ist mir die offenere Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern in die Entscheidungsfindung
von Gesetzen. Ich will, dass sich Bürgerinnen und Bürger in Zukunft mehr einbringen können, wenn
es darum geht, Gesetze noch besser zu machen“, hielt die Landeshauptfrau fest, dass man das etwa mit Stellungnahmen
über die Homepage des Landes im Begutachtungszeitraum machen könne. Weil ihr die Einbindung der Bürgerinnen
und Bürger in den politischen Prozess wichtig sei, wolle sie auch „mehr Demokratie auf der Landesebene ermöglichen“:
„Es ist an der Zeit, die Hürden für Initiativen von Landesbürgern etwa im Bereich von Volksbefragungen,
Volksbegehren und Volksabstimmungen zu senken“, betonte Mikl-Leitner weiters, dass die Quoren dafür abgesenkt
gehörten. Es sei an der Zeit, dass die elektronische Unterstützung möglich sei, so solle nicht nur
in Papierform unterstützt werden können, sondern auch mittels moderner elektronischer Instrumentarien
wie der Bürgerkarte oder Handysignatur. Sie sei überzeugt, „dass wir dadurch die Einbindung der Bürger
stärker forcieren und Bürgerbeteiligung erleichtern können“
Landeshauptfrau Mikl-Leitner betonte, das Demokratiepaket sei „ein umfassendes Paket“, das mit allen Parteien diskutiert
worden sei, sie erwarte sich daher, „dass zu allen Vorschlägen positive Signale gesendet und die Vorschläge
angenommen werden“. Bei Klubobmann Schneeberger bedankte sie sich dafür, dass er federführend die Führung
der Gespräche übernommen habe und für die Ausarbeitung des Demokratiepakets, mit dem es gelungen
sei, „viele Forderungen der Oppositionsparteien zu berücksichtigen und dem Wunsch der Oppositionsparteien
nachzukommen, die Minderheitenrechte zu stärken“.
„Es war im April dieses Jahres, dass die designierte Landeshauptfrau ihre persönliche Handschrift signalisiert
hat, was die zukünftige politische Tätigkeit im Land anlangt“, führte Klubobmann Schneeberger aus,
„dass das Zusammenleben innerhalb des Landtages eine Änderung erfahren soll“ und, dass es der Wunsch der Landeshauptfrau
sei, dass „stärker auf die Minderheiten eingegangen werden soll“. Er habe die entsprechenden Gespräche
„mit allen Parteien“ geführt – „bilateral und Gesamtgespräche“, meinte Schneeberger.
Zur Frage des Inkrafttretens der neuen Regelungen meinte Schneeberger: „Während eines Spieles werden nie Spielregeln
geändert. Wir haben jetzt die Spielregeln für die Legislaturperiode 18 bis 23 abzustimmen.“
Die Änderung der Landtagsgeschäftsordnung betreffe unter anderem die Antragsrechte und gehe bis zum Untersuchungsausschuss,
führte der Klubobmann aus, dass die Landtagsgeschäftsordnung über 16 Jahre alt sei, die Vielzahl
der politischen Parteien nicht widerspiegle und es daher klar sei, dass Veränderungen notwendig seien. Das
Antragsrecht solle ab Klubstärke bestehen, und das seien vier Mandatare. Das Antragsrecht gelte auch für
Anträge auf Aktuelle Stunden. Zum Recht auf Verlangen einer Gebarungsprüfung durch den Rechnungshof sagte
Schneeberger: „Künftig können ein Drittel der Abgeordneten eine solche Gebarung verlangen“. Dadurch werde
noch mehr Transparenz geschaffen. Die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen sei ein Mehrheitswahlrecht:
„Nunmehr gibt es einen Paradigmenwechsel“, betonte der Klubobmann, dass das zukünftig ein Minderheitenrecht
werde und „Herzstück des Demokratiepakets“ sei. Die neue Regelung sehe vor, „dass ein Drittel der Abgeordneten
die Einsetzung eines U-Ausschusses verlangen kann“. Gegenstand seien „bestimmte abgeschlossene Vorgänge der
Landesverwaltung“. Auch die Verfahrensordnung werde geregelt bis zur Bereitstellung eines Rechtsbeistandes.
Zur Information des Landtages über Regierungsbeschlüsse sagte Schneeberger, dass man das so regeln werde,
dass der Landtagspräsident die Information erhalte und diese an die Klubs weiterleite, gleichzeitig würden
diese im Internet veröffentlicht werden – allerdings nur jene, die nicht mit Namen verbunden sei, um den Datenschutz
zu gewährleisten.
„Wir haben dem Wunsch der Landeshauptfrau Rechnung getragen, weil es zur heutigen Zeit gehört, dass Minderheiten
mehr Möglichkeiten haben, um die entsprechende Transparenz zu gewährleisten“, so Schneeberger. Im Wahlrecht
gebe es verschiedene Notwendigkeiten der Änderungen, z.B. bei der Briefwahl. „Wir wollen auch dem Persönlichkeitsgedanken
noch stärker Rechnung tragen“, betonte der Klubobmann, dass bei der VP „Name vor Partei“ gelte. „Das signalisiert,
wie wichtig uns Persönlichkeiten im Landtag sind“, betonte Schneeberger: „Der, der die meisten Stimmen hat,
soll in den Landtag einziehen“, das führe auch zu einem Überspringen von Listenplätzen. Man werde
das weiterverhandeln, „um dem Persönlichkeitswahlrecht zum Durchbruch zu verhelfen“.
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