Linz (lk) - Deregulierung ist in der oberösterreichischen Landesverwaltung eine Daueraufgabe, hier werden
sowohl Regelungen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene überprüft und gegebenenfalls Änderungen gemacht
bzw. Änderungsvorschläge eingebracht. "Was in der Gesetzgebung weg kann, das soll auch weg. Als
Landesdienst verstehen wir uns als Ermöglicher der Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen
und natürlich der Gemeinden. Daher begrüße ich alles, was die Arbeit der Gemeinden erleichtert,
so wie das Modell der Gemeindefinanzierung NEU", so Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer.
Das "One-Stop-Shop-Prinzip" ist in der oberösterreichischen Landesverwaltung in zahlreichen Behördenangelegenheiten
fest verankert.
Folgende Ausweise können nach nur einem Kontakt mit der Bezirksverwaltungsbehörde innerhalb von wenigen
bis mehreren Tagen ausgestellt werden, wenn die Unterlagen und Informationen vollständig sind:
- Führerscheine (alle Varianten)
- Reisepässe (alle Varianten)
- Spezielle KFZ-Zulassungen
- Gewerbeanmeldungen
- Waffenbesitzkarten
- Fischerkarten
Baustellenbewilligungen
Für Baumaßnahmen (z.B. ein Hausbau), die eine Landes- oder Bezirksstraße berühren, ist
eine straßenpolizeiliche Bewilligung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft erforderlich. Baufirmen,
Straßenerhalter und Privatpersonen können über die Homepage der Bezirkshauptmannschaft mit einem
digitalen Formular die straßenpolizeiliche Bewilligung für ihr Bauvorhaben beantragen.
Wenn alle Informationen vorliegen und keine Einwände bestehen, bekommen Antragssteller/in, Straßenerhalter,
die betroffene Gemeinde und die Polizeiinspektion die Bewilligung (mit Auflagen) und die erforderliche Verordnung
gemäß der Straßenverkehrsordnung noch am selben Tag oder innerhalb von wenigen Tagen.
Ausnahmen von Wochenend- und Nachtfahrverboten
Über die Homepage des Landes Oberösterreich ist es möglich, einen Antrag auf Erteilung einer
Ausnahmebewilligung vom Wochenend- und Feiertagsfahrverbot zu stellen. Die seitens der Landesregierung vorangefertigten
Fragen zur Antragstellung werden vom Antragsteller ausgefüllt und mit Beendigung der Eingaben elektronisch
an die zuständige Landesregierung übermittelt.
Bei positivem Ergebnis auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung wird der Antragsteller mittels E-Mail über
die Bereitstellung des Bescheides und der Rechnung informiert und ist in der Lage, den Download seines Dokumentes
durchzuführen.
Sportförderungen
Für Landesförderungen (z.B. für Meisterschaften, Nachwuchs, Sportstätten, Fahrtkosten)
müssen Sportvereine auf der Homepage der Landesverwaltung bloß das entsprechende Formular ausfüllen
und über das Internet abschicken. Gleichzeitig können Energieförderungen beantragt und mit der Sportförderung
nach einer entsprechenden Prüfung erledigt werden.
Gemeindefinanzierung NEU ab 1. Jänner 2018
Mit 1. Jänner 2018 stellt das Land Oberösterreich die Gemeindefinanzierung neu auf. Durch dieses zeitgemäße
Modell eröffnet sich Oberösterreichs Gemeinden eine neue Autonomie, verbunden mit neuen Entscheidungsfreiheiten
und neuen Handlungsspielräumen. Die Gemeindefinanzierung NEU steigert den Gestaltungsspielraum der Gemeinden
und überträgt diesen dadurch mehr direkte Verantwortung in der Projektfinanzierung. Durch ein standardisiertes
System wird ein Maximum an Planungssicherheit, ab dem Gemeinderatsbeschluss, gewährleistet. Selbstverständlich
stehen auch Deregulierungsmaßnahmen als permanenter Prozess im Fokus der Gemeindefinanzierung NEU. Vor allem
das nun umgesetzte One-Stop-Shop-Prinzip im Rahmen der Projektfinanzierung stellt einen entscheidenden Schritt
zur Vereinfachung der Finanzierungsabläufe der Gemeinden dar.
"Neben einer für die Gemeinde einfachen und transparenten Vollziehbarkeit ergibt sich eine Verfahrensbeschleunigung.
Diese Deregulierungsmaßnahmen ermöglichen eine Vereinfachung in der Projektumsetzung, stärken die
Gemeindeautonomie und resultieren in maximaler Objektivität und Zielorientierung in der Gemeindefinanzierung",
erklärt Landesrat Max Hiegelsberger.
Gemeindefinanzierung NEU - Deregulierung im Fokus
Neben einer Aufwandsvereinfachung für die Gemeinden, die durch den finanziellen Spielraum entsteht, kommt
es zu einer Vereinfachung der Verwaltungsabläufe im Gemeinderessort. Diese Vereinfachung begründet sich
darin, dass die Förderung von Kleinprojekten nun direkt durch die
Finanzierung aus dem Strukturfonds abgewickelt werden kann.
- Auch die 5.000 Euro Grenze des Investitionsvolumens im ordentlichen Haushalt
entfällt für Abgangsgemeinden somit ab 1. Jänner 2018.
- Zudem ist der Wegfall des 18-Euro-Erlasses ein wesentlicher Schritt in Richtung
Gemeindeautonomie.
- One-Stop-Shop als praxisrelevante Maßnahme.
One-Stop-Shop - Mehrwert des Projektfonds
Am Beispiel des Projektfonds werden die Stärken der Gemeindefinanzierung NEU sichtbar. Transparenz, Autonomie
und Objektivität können durch das One-Stop-Shop-Prinzip umgesetzt werden. Bereits ab der Planung eines
Projekts durch die Gemeinde ist der weitere Verlauf und somit die Finanzierbarkeit und der Erfolg transparent und
abschätzbar. Nachdem das Land Oberösterreich, wie auch bisher, den Bedarf für das jeweilige Projekt
einer Gemeinde geprüft und bestätigt hat, kann die Höhe der in Aussicht stehenden Förderquote
online eingesehen werden. Da die Finanzierung des Landesanteils bekannt ist, gewährt die Gemeindefinanzierung
NEU der Gemeinde volle Planungssicherheit. Sobald der jeweilige Eigenfinanzierungs-Anteil sichergestellt ist, entscheidet
das Land Oberösterreich lediglich über den Förderzeitraum, nicht mehr über die Förderhöhe,
die der Gemeinde bereits bekannt und fixiert ist. Projektplanungen können dadurch unmittelbar nach Bekanntgabe
des Förderzeitraums finalisiert werden. Die Förderquote setzt sich aus den Landeszuschüssen sowie
den Bedarfszuweisungsmitteln zusammen. Ihre Bandbreite liegt je nach Finanzkraft der jeweiligen Gemeinde zwischen
20 und 80 Prozent. "Der One-Stop-Shop wurde im Rahmen unserer Informationstour in den Bezirken sehr begrüßt.
Wir erfüllen hier einen lang gehegten Wunsch unserer Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nach mehr
Praktikabilität", berichtet Landesrat Hiegelsberger.
Überblick Gemeindefinanzierung NEU
Im Zentrum der Gemeindefinanzierung NEU steht ein Fondsmodell, verbunden mit einer verstärkten
Beratungs- und Serviceleistung durch das Land Oberösterreich. Es werden Anreize für Gemeindekooperationen
gesetzt und eine höchstmögliche Qualität auf möglichst kurzen Wegen gewährleistet.
- Der Strukturfonds beinhaltet Bedarfszuweisungsmittel an die Gemeinden von insgesamt
66 Millionen Euro. Die Verteilung erfolgt nach aufgaben- und finanzkraftorientierten Kriterien. Er sichert die
finanzielle Grundausstattung der Gemeinden.
- Ziel des Härteausgleichsfonds ist es, allen Gemeinden einen ausgeglichenen
Haushalt zu ermöglichen. Für Gemeinden, die trotzt der neuen Basisförderung aus dem Strukturfonds
keinen Ausgleich erreichen können, wird der Härteausgleichsfonds eingerichtet. Es erfolgt eine enge Begleitung
und Beratung der Gemeinden im Rahmen des Gemeindeservices.
- Der Projektfonds dient zur Finanzierung kommunaler Kernbereiche. Im Sinne der
Deregulierung werden gleichzeitig Förderprozesse modernisiert, vereinfacht und beschleunigt. Hier kommt das
One-Stop-Shop-Prinzip zum Tragen. Das Gemeinderessort stellt für den Projektfonds jährlich rund 70 Millionen
Euro zur Verfügung.
- Der Regionalisierungsfonds ist für regionale bzw. gemeindeübergreifende
Kooperationsprojekte vorgesehen und mit jährlichen Bedarfszuweisungsmitteln von bis zu 15 Mio. Euro dotiert.
|