Maßnahmenkatalog für die Tiroler Pflegeheime greift bereits
Innsbruck (lk) - Im heuer veröffentlichten Bericht der Volksanwaltschaft des Bundes wurden auch Mängel
in Tiroler Wohn- und Pflegeheimen thematisiert. Die von der Tiroler Landesregierung eingesetzte ExpertInnenkommission
stellte am 03.07. dazu 10 konkrete Handlungsempfehlungen an die Landesregierung vor. Laut Pflegelandesrat Bernhard
Tilg befinden sich diese bereits teilweise in Umsetzung.
Auf Initiative der Landesregierung wurde eine von Land Tirol, Stadt Innsbruck, Tiroler Gemeindeverband, Heimanwaltschaft
Tirol und ARGE Tiroler Altenheime besetzte ExpertInnenkommission tätig. Neben der Analyse der aktuellen Pflegesituation
legte man besonderes Augenmerk auf die Erarbeitung von Maßnahmenempfehlungen, die zur weiteren Verbesserung
der stationären Langzeitpflege in Tirol beitragen.
Pflegelandesrat Tilg erläutert: „Als eine umgehend umzusetzende Maßnahme wird die Heimaufsicht von den
Bezirkshauptmannschaften zum Amt der Tiroler Landesregierung verlagert. Gleichzeitig werden die Einschauintervalle
von fünf auf drei Jahre verkürzt. Neben Pflegesachverständigen der Landessanitätsdirektion
werden Fachleute aus dem Bereich des Controllings unter Beiziehung der Heimanwaltschaft dabei mitwirken.“
„Ebenso wird das Tiroler Heimgesetz nachgeschärft, um die erforderlichen Personalzahlen für die Heime
in Verbindung mit einem geeigneten Qualifikationsmix aus diplomiertem und nichtdiplomiertem Personal sicherzustellen.
Für spezielle Betreuungsformen wie Demenzstationen werden in Zukunft gesonderte Personalbemessungen gelten“,
ergänzt LR Tilg.
Außerdem wird heuer der Strukturplan Pflege 2012-2022 des Landes an aktuelle Entwicklungen angepasst, um
das Ziel der flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Versorgung im stationären wie im mobilen Bereich
auch künftig zu gewährleisten. „Zudem wird es zur Vereinheitlichung der Pflegegehälter in Tirol
kommen, um die Attraktivität dieses Berufs zu erhöhen. Dieses wird dem Prinzip von gleichem Entgelt für
die gleiche Arbeit folgen: gleichgültig, ob die Pflege im Krankenhaus, Heim oder mobil im Sozialsprengel erfolgt“,
so LR Tilg.
Margit Führer, Vorsitzende der ExpertInnenkommission und Pflegeexpertin der Landessanitätsdirektion,
stellt weiters fest: „Die Umsetzung der entwickelten Handlungsempfehlungen führt unmittelbar zu einer Verbesserung
der Rahmenbedingungen in den Tiroler Wohn- und Pflegheimen. Damit haben sie maßgebenden Einfluss auf die
Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner. Beispielsweise tragen die Sensibilisierung im Bereich der freiheitsbeschränkenden
Maßnahmen von ÄrztInnen und Pflegepersonal und die entsprechende Dokumentation solcher Fälle dazu
bei. Die Behandlung mit Psychopharmaka darf erst dann einsetzen, wenn körperliche, psychosoziale und umweltbezogene
Ursachen eines ‚problematischen‘ Verhaltens ausgeschlossen werden können.“ Dies geschieht in Verbindung mit
einer verstärkten fachärztlichen Versorgung zur Diagnostik und Behandlung von gerontopsychiatrisch erkrankten
HeimbewohnerInnen. Auch die regelmäßige Schulung des Personals für den Umgang mit Gewaltsituation
wird rasch weiter ausgebaut werden..
Robert Kaufmann, Obmann der ARGE Tiroler Altenheime und Mitglied der ExpertInnenkommission: „Die rasche Umsetzung
der Tarifreform ist ein wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung der Pflege- und Betreuungsqualität
in Tirol. Durch die Einführung eines einheitlichen Leistungskataloges werden Ressourcen für die direkte
Pflege und Betreuung der Bewohner frei. Die 10 Handlungsempfehlungen der ExpertInnenkommisssion unterstreichen
langjährige Forderungen der Altenheime in Tirol.“
„Die Versorgung in der stationären Langzeitpflege funktioniert in Tirol dank engagierter MitarbeiterInnen
bereits sehr gut. Diese Maßnahmen entwickeln die Versorgung im Sinne hochqualitativer Arbeit in den Tiroler
Heimen unter bestmöglicher Wahrung der Interessen der HeimbewohnerInnen weiter. Für mich ist das eine
wirkungsvolle Unterstützung des Strukturplanes Pflege des Landes 2012-2022“, schließt LR Tilg.
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