Tilg: Weiterentwicklung des Tiroler Pflegeplanes

 

erstellt am
04. 07. 17
13:00 MEZ

Maßnahmenkatalog für die Tiroler Pflegeheime greift bereits
Innsbruck (lk) - Im heuer veröffentlichten Bericht der Volksanwaltschaft des Bundes wurden auch Mängel in Tiroler Wohn- und Pflegeheimen thematisiert. Die von der Tiroler Landesregierung eingesetzte ExpertInnenkommission stellte am 03.07. dazu 10 konkrete Handlungsempfehlungen an die Landesregierung vor. Laut Pflegelandesrat Bernhard Tilg befinden sich diese bereits teilweise in Umsetzung.

Auf Initiative der Landesregierung wurde eine von Land Tirol, Stadt Innsbruck, Tiroler Gemeindeverband, Heimanwaltschaft Tirol und ARGE Tiroler Altenheime besetzte ExpertInnenkommission tätig. Neben der Analyse der aktuellen Pflegesituation legte man besonderes Augenmerk auf die Erarbeitung von Maßnahmenempfehlungen, die zur weiteren Verbesserung der stationären Langzeitpflege in Tirol beitragen.

Pflegelandesrat Tilg erläutert: „Als eine umgehend umzusetzende Maßnahme wird die Heimaufsicht von den Bezirkshauptmannschaften zum Amt der Tiroler Landesregierung verlagert. Gleichzeitig werden die Einschauintervalle von fünf auf drei Jahre verkürzt. Neben Pflegesachverständigen der Landessanitätsdirektion werden Fachleute aus dem Bereich des Controllings unter Beiziehung der Heimanwaltschaft dabei mitwirken.“

„Ebenso wird das Tiroler Heimgesetz nachgeschärft, um die erforderlichen Personalzahlen für die Heime in Verbindung mit einem geeigneten Qualifikationsmix aus diplomiertem und nichtdiplomiertem Personal sicherzustellen. Für spezielle Betreuungsformen wie Demenzstationen werden in Zukunft gesonderte Personalbemessungen gelten“, ergänzt LR Tilg.

Außerdem wird heuer der Strukturplan Pflege 2012-2022 des Landes an aktuelle Entwicklungen angepasst, um das Ziel der flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Versorgung im stationären wie im mobilen Bereich auch künftig zu gewährleisten. „Zudem wird es zur Vereinheitlichung der Pflegegehälter in Tirol kommen, um die Attraktivität dieses Berufs zu erhöhen. Dieses wird dem Prinzip von gleichem Entgelt für die gleiche Arbeit folgen: gleichgültig, ob die Pflege im Krankenhaus, Heim oder mobil im Sozialsprengel erfolgt“, so LR Tilg.

Margit Führer, Vorsitzende der ExpertInnenkommission und Pflegeexpertin der Landessanitätsdirektion, stellt weiters fest: „Die Umsetzung der entwickelten Handlungsempfehlungen führt unmittelbar zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Tiroler Wohn- und Pflegheimen. Damit haben sie maßgebenden Einfluss auf die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner. Beispielsweise tragen die Sensibilisierung im Bereich der freiheitsbeschränkenden Maßnahmen von ÄrztInnen und Pflegepersonal und die entsprechende Dokumentation solcher Fälle dazu bei. Die Behandlung mit Psychopharmaka darf erst dann einsetzen, wenn körperliche, psychosoziale und umweltbezogene Ursachen eines ‚problematischen‘ Verhaltens ausgeschlossen werden können.“ Dies geschieht in Verbindung mit einer verstärkten fachärztlichen Versorgung zur Diagnostik und Behandlung von gerontopsychiatrisch erkrankten HeimbewohnerInnen. Auch die regelmäßige Schulung des Personals für den Umgang mit Gewaltsituation wird rasch weiter ausgebaut werden..

Robert Kaufmann, Obmann der ARGE Tiroler Altenheime und Mitglied der ExpertInnenkommission: „Die rasche Umsetzung der Tarifreform ist ein wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung der Pflege- und Betreuungsqualität in Tirol. Durch die Einführung eines einheitlichen Leistungskataloges werden Ressourcen für die direkte Pflege und Betreuung der Bewohner frei. Die 10 Handlungsempfehlungen der ExpertInnenkommisssion unterstreichen langjährige Forderungen der Altenheime in Tirol.“

„Die Versorgung in der stationären Langzeitpflege funktioniert in Tirol dank engagierter MitarbeiterInnen bereits sehr gut. Diese Maßnahmen entwickeln die Versorgung im Sinne hochqualitativer Arbeit in den Tiroler Heimen unter bestmöglicher Wahrung der Interessen der HeimbewohnerInnen weiter. Für mich ist das eine wirkungsvolle Unterstützung des Strukturplanes Pflege des Landes 2012-2022“, schließt LR Tilg.

 

 

 

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