29 Insolvenzen pro Werktag – Weniger Privatinsolvenzen gab es zuletzt vor 11 Jahren
Wien (creditreform) - Die endgültigen Zahlen der Creditreform Privatinsolvenzstatistik für das
1. Halbjahr 2017 zeigen, dass aufgrund der erwarteten und nun beschlossenen Insolvenzrechtsreform die Insolvenzen
von Privatpersonen weiter stark sinken. Die Zahl der eröffneten Schuldenregulierungsverfahren ist in Österreich
um 28,4% auf rund 3.000 Verfahren gesunken, der niedrigste Stand seit 2006. Die Höhe der Schulden wird auf
300 Mio. Euro geschätzt. Die Durchschnittsverschuldung betrug laut Schuldnerberatern 60.000 Euro. Hauptgläubiger
sind Banken, Versicherungen, Mobilfunkbetreiber und Leasingunternehmen.
Dazu Creditreform-Geschäftsführer Gerhard M. Weinhofer: „Die in der letzten Nationalratssitzung beschlossene
Reform mit der Möglichkeit einer Entschuldung in fünf Jahren ohne jegliche Rückzahlung hat zu einem
Abwarten bei den Schuldnern geführt. Mit Inkrafttreten der Novelle am 1.11.2017 werden die Privatinsolvenzen
explosionsartig in die Höhe schnellen. Gläubigern ist zu raten, ab sofort noch sorgfältiger zu prüfen,
mit wem sie Geschäfte machen und ihre Leistungen besser abzusichern.“
Bundesländervergleich: Rund 6 von 10.000 Erwachsenen sind zahlungsunfähig/überschuldet
Ein Blick auf die einzelnen Bundesländer zeigt ein einheitliches Bild von rückläufigen Verfahren.
Die stärksten Rückgänge verzeichnen das Burgenland (-50,0%), Tirol (-37,5%) und Vorarlberg (-32,1%).
Mit 11 von 10.000 erwachsenen Personen sind die Wiener nach wie vor fast doppelt so stark von einer Insolvenz betroffen
als der österreichische Durchschnitt mit rund 6 von 10.000 zahlungsunfähigen Erwachsenen.
Conclusio 1. Halbjahr 2017 - Gläubiger in Gefahr
Ohne Hellseher sein zu müssen, läßt sich schon jetzt prognostizieren, dass die Insolvenzanträge
im 2. Halbjahr stark ansteigen und viele Privatschuldner die neue, günstige und schnelle Entschuldung in Anspruch
nehmen werden.
Durch die Reform des Privatinsolvenzrechts („Nullprozent in 5 Jahren“) stellt sich nun die Frage nach der „Waffengleichheit“
im Geschäftsverkehr. Bis dato können sich Unternehmen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht ausreichend
über die Bonität und Zahlungsfähigkeit ihrer privaten Kunden informieren und entsprechend absichern,
insbesondere ist der Zugriff auf die Daten des Exekutionsregisters verwehrt. Unternehmen sind also gezwungen mehr
oder weniger im blinden Vertrauen an Private zu liefern und zu leisten.
Da ab 1.11. eine Restschuldbefreiung Privater ohne eine Mindestquote erfolgen kann, sind Unternehmen schutzlos
vor unredlichen, notorischen Schuldenmachern. Creditreform als größte Gläubigerschutzorganisation
Europas mit über 160.000 Mitgliedern in 23 Staaten spricht sich daher für die Schaffung einer datenschutzrechtlich
legalen Möglichkeit für Gläubigerschutzverbände aus, Einsicht in das Exekutionsregister nehmen
und daraus berichten zu dürfen. Damit könnten sich Unternehmen über ihre Kunden besser informieren
und das Risiko abschätzen bzw. Maßnahmen zur Absicherung ihrer Forderung treffen. Ansonsten müssen
sie das nunmehr erhöhte Risiko eines Totalausfalles in ihrer Preisbildung berücksichtigen, wodurch alle
vertragstreuen Zahler und Konsumenten für jene, die nicht zahlen können/wollen bestraft werden würden.
|