Seit 1. Juli keine Nebenrechte für neue Gemüsestandln – zum Erhalt der Vielfalt auf
den Märkten
Wien (rk) - Entgegen der Falschmeldung einer Tageszeitung will die Stadt Wien keinesfalls die Gastro auf
Märkten verbieten. „Das Gastronomieangebot ist ein wichtiger Faktor auf unseren Märkten, aber klar ist:
Wir haben einen Versorgungsauftrag, wollen die Märkte als Nahversorger erhalten und keine reinen Fressmeilen
fördern. Daher werden seit 1. Juli bei Neuanmeldungen von Gemüse- und anderen Lebensmittelständen
keine sogenannten 'Nebenrechte' mehr vergeben, die faktisch das Betreiben eines kleinen Gastro-Standes (bis zu
8 Sitzplätze) erlaubt haben. Das heißt, genehmigt wird nur noch der reine Lebensmittelhandel, die Ausschank
von Getränken oder das Angebot von Speisen ist bei neuen Genehmigungen von z.B. Gemüsestandeln nicht
mehr erlaubt“, stellt die für Märkte zuständige Stadträtin Ulli Sima klar.
Grundsätzlich dürfen laut Marktordnung aktuell ein Drittel der Stände als reine Gastronomiestände
betrieben werden. Dazu kamen in den letzten Jahren noch rund 45 % Lebensmittel-Stände mit Nebenrechten, der
reine Lebensmittel- Handel auf den Märkten wird laut Sima immer stärker zurück gedrängt. Es
sei in den letzten Jahren zu einem „Wildwuchs“ an Gastroständen auf den Märkten gekommen, viele Standler
hätten das System unterwandert, es wurden durch diese „Hintertüre“ mehr Verabreichungsstände betrieben
als gesetzlich erlaubt. „Wir schließen mit der neuen Regelung diese Hintertür, greifen aber natürlich
nicht in bestehende Verträge ein. Wir wollen, dass die Besucherinnen und Besucher ein breites und attraktives
Angebot an Obst, Gemüse und Lebensmitteln auf den Märkten vorfinden und sich nicht nur ein Gastro-Stand
an den nächsten reiht. Bei einigen Märkten hatte man schon den Eindruck, sie bestehen fast ausschließlich
aus Lokalen, dass ist inakzeptabel“, so Sima abschließend.
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