Brandstetter erfreut über erfolgreiche Verhandlung – Sicherheitslücken schließen,
Terrorgefahr minimieren
Wien (bmj) - "Die Überzeugungsarbeit der vergangenen Wochen hat sich gelohnt und wir konnten das
Sicherheitspaket heute gemeinsam mit dem Koalitionspartner in Begutachtung schicken", zeigte sich Vizekanzler
und Justizminister Wolfgang Brandstetter am 10.07. erfreut und bekräftigte: "Die Gespräche, die
der Einigung voraus gegangen sind, waren letztlich sehr konstruktiv und rasch abgeschlossen. Das zeugt von einem
maß- und qualitätsvollen Gesetz."
Die Novelle zum Strafprozessrecht umfasst Änderungen der Strafprozessordnung hinsichtlich der Beschlagnahme
von Briefen, Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung, Lokalisierung einer technischen Einrichtung,
Überwachung von Nachrichten, verschlüsselter Nachrichten und von Personen, sowie der Auskunft über
Stamm- und Zugangsdaten. "Der redliche Bürger ist von der StPO-Novelle nicht betroffen. Fürchten
müssten sich nur jene, die im Verdacht stehen, terroristische, radikale oder schwere kriminelle Absichten
zu verfolgen. Es gehe nur darum, eine Lücke bei der Telefonüberwachung zu schließen und den Ermittlern
in konkreten Verdachtsfällen - und natürlich unter richterlicher Kontrolle - die Möglichkeit zu
geben, die Internetkommunikation von Verdächtigen zu überwachen", so der Ressortchef, der die StPO-Novelle
als wichtigen Schritt sieht, die allgemeine Sicherheit zu erhöhen.
Bestandteil des Sicherheitspakets ist zudem auch das so genannte "Quick-Freeze Modell" als EU-konforme
Nachfolgeregelung für die frühere anlasslose Vorratsdatenspeicherung. "Im Fall eines konkreten Anfangsverdachts
soll damit im Einzelfall erlaubt werden, Kommunikationsdienstleistern die Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten
über einen bestimmten Zeitraum aufzutragen. Nur wenn sich der Verdacht erhärtet, soll in weiterer Folge
mit gerichtlicher Genehmigung auf diese Daten zugegriffen werden können", erklärte Brandstetter
abschließend.
Die Begutachtungsfrist des Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2017 endet am 21. August 2017.
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