Pulker: Verpflichtende Maßnahmen sind unverhältnismäßig – überregulierte
Gastronomie wird weiter belastet
Brüssel/Wien (pwk) - Trotz schwerwiegender Bedenken hält die EU-Kommission an Ihrem Plan fest
die im Vorfeld kontroversiell diskutierte Acrylamidverordnung zu verabschieden. Unter der Mitwirkung aller Mitgliedsstaaten
hat der jüngste Entwurf am 19.07. den zuständigen Ausschuss des Komitees für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel
und Futtermittel passiert. Acrylamid steht unter Verdacht krebserregend zu sein und entsteht vor allem in hocherhitzen
Lebensmitteln auf Stärke- bzw. Getreidebasis (z.B. Pommes frites, Toastbrot) und Kaffee.
„Es sieht so aus, als ob die Einwände der europäischen Gastronomieverbände im Konsultationsverfahren
nicht berücksichtigt wurden. Das bedeutet, dass sich die Betriebe europaweit wieder auf neue gesetzliche Vorgaben
einstellen müssen und damit die bereits stark überregulierte Gastronomie weiter belastet wird“, analysiert
Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie den Verordnungsentwurf. Gemeinsam mit den anderen Europäischen
Gastronomieverbänden hat der Fachverband Gastronomie im Vorfeld für freiwillige Informationskampagnen
anstelle von neuen gesetzlichen Verpflichtungen plädiert:
„Mit gut gemachten Informationskampagnen könnte man die vermeintliche Acrylamidbelastung viel effektiver reduzieren,
da die Konsumenten solche Maßnahmen auch Zuhause umsetzen können. Jetzt haben wir die Situation, dass
das Thema von Anfang an eine negative Konnotation aufweist und von der Bevölkerung - insbesondere den Unternehmerinnen
und Unternehmern - als unverhältnismäßige Bevormundung und sinnlose Bürokratie wahrgenommen
wird.“
Konkrete Verpflichtungen
Die konkreten Verpflichtungen für den typischen Gastronomiebetrieb umfassen im Wesentlichen die sachgerechte
Lagerung und Zubereitung von betroffenen Produktgruppen. Detaillierte Analyse- und umfangreiche Aufzeichnungspflichten
bleiben den großen Fastfood Ketten vorbehalten. Künftig soll in jeder Küche zudem ein einheitlicher
„Farbguide“ hängen, um ein zu starkes Bräunen von Pommes und Toastbrot zu verhindern. Strafen soll es
laut der Verordnung keine geben, lediglich das interne System zur Acrylamidvermeidung ist zu evaluieren, wenn Abweichungen
festgestellt werden.
„Viele Punkte der Verordnung geben die derzeitige betriebliche Praxis wieder, das heißt hier gibt es keine
großen Umstellungen. Sollten in Folge allerdings neue Aufzeichnungspflichten oder sogar Strafen durch das
Ministerium eingeführt werden, steigen wir auf die Barrikaden“, so Pulker abschließend.
Fachverband Gastronomie
Der Fachverband Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich vertritt rund 60.000 Gastronomiebetriebe mit
über 145.000 Beschäftigten. Mit einem Umsatz von ca. 9,1 Mrd. Euro leistet die heimische Gastronomie
einen wertvollen Beitrag zur österreichischen Wirtschaft.
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