Kärnten: Landesmuseumsgesetz beschlossen

 

erstellt am
21. 07. 17
13:00 MEZ

LR Benger: Großer Zukunftsschritt – Wichtiges Vier-Augen-Prinzip durch Prokura
Klagenfurt (lpd) - Nach dem Kärntner Wohnbauförderungsgesetz sowie dem Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz wurde am 20.07. auch das Kärntner Landesmuseumsgesetz im Landtag beschlossen. Für den zuständigen Kulturlandesrat Christian Benger ist dies nach der Renovierung des Rudolfinums und der Depotlösung der wichtige Schlussstein bzw. ein großer Zukunftsschritt. „Nach 16 Jahren der Unruhe, des Mangels an Klarheit und Vorgaben bringen wir Ruhe in das Landesmuseum“, so Benger, der anführte, dass mit der Ausgliederung des Museums keine Ziele definiert worden seien. Chaos und Schimmel werde es im Landesmuseum nicht mehr geben.

Ein Thema der Generaldebatte war auch die Einsetzung eines kaufmännischen Geschäftsführers im Landesmuseum. Für Benger ist das so erreichte Vier-Augen-Prinzip ganz wesentlich. Er stellte klar, dass damit kein neuer Posten geschaffen werde, die Position werde über eine Prokura geregelt. Man werde Kostenkontrolle haben und Synergieeffekte heben können. Benger führte weiters an, dass es nunmehr eine integrierte Landesaufsicht und ein Kuratorium, quasi einen Aufsichtsrat, geben werde. In das Kuratorium sollen auch die Mitarbeiter „auf Augenhöhe“ eingebunden sein. Ebenso werde es ein wissenschaftliches Kontrollgremium geben, verpflichtende gemeinsame Sitzungen zweimal im Jahr, eine Sammlungsstrategie bzw. ein Sammlungskonzept, einen Museumsbericht und eine genaue Regelung des Leihverkehrs. In der wissenschaftlichen Forschung und bei künstlerischen Belangen werde es laut Benger Weisungsfreiheit geben.

 

 

 

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