Maßnahmen zum Abbau der Benachteiligung von Frauen – Frauenministerium legt Nationalrat
Bericht 2015 bis 2016 über 216 Maßnahmen vor
Wien (pk) - Von Gewaltpräventionsworkshops für Mädchen, Arbeitsstipendium für Filmkunst
und der Einführung eines zweiten Meldezeitpunktes für die Inanspruchnahme von Karenz über Frauenberatungsstellen
des AMS, die Wiedereingliederungsteilzeit und die Erhöhung der Familienbeihilfe bis hin zur Plattform gegen
Gewalt in der Familie und der Broschüre "Frauen haben Recht(e)" sowie dem Girls' Day - dies sind
nur einige der 216 externen Maßnahmen der zwölf Bundesministerien und des Bundeskanzleramts, die 2015
und 2016 gesetzten wurden, um die Benachteiligung von Frauen zu reduzieren. Diese extern ausgerichteten – also
nach außen wirkenden - Initiativen zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen ( 413 d.B.) wurden nun in einem
Bericht zusammengefasst und dem Nationalrat übermittelt.
Dieser Bericht der Bundesregierung erscheint im zweijährigen Rhythmus und dokumentiert die Notwendigkeit und
die gesetzten Maßnahmen zum schrittweisen Abbau von Benachteiligungen, ob gesellschaftlicher, familiärer
oder wirtschaftlicher Natur, um die gesellschaftliche Gleichberechtigung von Frauen zu fördern. Er wird seit
1992 veröffentlicht, seit dem Bericht 2009/2010 wird im Sinne der vergleichbaren Evaluierung ein eigenes Erhebungsblatt
angewandt. Inhaltliche Beschreibungen der Maßnahmen enthalten laut Bericht: Maßnahmen zur Schaffung
von Einrichtungen, die es Männern und Frauen ermöglichen, ihre familiären Verpflichtungen mit ihrer
Berufstätigkeit zu vereinbaren; sozialpolitische Maßnahmen, welche Benachteiligungen von Frauen in Hinblick
auf den Umstand, dass sie Mütter sind oder sein können, abbauen; Maßnahmen zur Durchsetzung der
Gleichbehandlung im Arbeitsleben; aktive Frauenförderungsmaßnahmen in allen gesellschaftlichen Bereichen
(insbesondere in den Bereichen Arbeitsmarkt, Wissenschaft, Kunst und Kunstförderung und Bildung).
Verbesserung im Überblick, Rückgang im Detail
Es zeigt sich, dass die Tragweite der durchgeführten Maßnahmen sehr unterschiedlich ist. So lassen sich
Informationsveranstaltungen, Veröffentlichungen von Berichten und Handbüchern, Gesetzesänderungen
oder auch Förderungsprogramme und Arbeitsstipendien unter den angegebenen Maßnahmen finden. Interne
Maßnahmen zur Frauenförderung sind allerdings nicht im Bericht inkludiert.
Die Einkommensschere (auch Gender Pay Gap genannt) sei noch immer zu schließen, erstrecke sie sich doch typischerweise
über Frauenerwerbsverläufe durch Ausfallszeiten oder Teilzeitarbeit bis in die Phase der Pension. Doch
das Problem liege tiefer als in einer bloßen Angleichung des Pensionsantrittsalters, nämlich in der
anhaltenden Benachteiligung von Frauen im Erwerbsleben und (dadurch bedingte) durchschnittlich niedrigere Pensionsleistungen,
heißt es in der Einleitung des Berichts. Eine vollständige Gleichbehandlung von Frauen und Männern
ist mit Blick auf die Erwerbstätigkeit bis dato nicht umgesetzt, weshalb es gilt, die Benachteiligungen für
Frauen während des Erwerbslebens auszugleichen, so die Bundesministerin in ihrem Bericht.
BMGF, BMASK und BMWFW Spitzenreiter, BMF und BMLVS Schlusslichter
Allen voran hat das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen im Zeitraum 2015 bis 2016 die meisten Maßnahmen
zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen gesetzt. Die Ansiedelung der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GWA) im
BKA hat wohl auch Einfluss auf den starken Maßnahmenfokus der Gleichbehandlung im Ressort. Das Arbeits- und
Sozialministerium und das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft belegen die Plätze
zwei und drei bei den durchgeführten Maßnahmen, wie etwa Publikationen von Studien, Gesetzesänderungen
oder Förderungsprogramme. Lediglich zwei beziehungsweise eine Maßnahme wurden für 2015-2016 vom
Finanzministerium und vom Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport gesetzt.
Hervorgehoben wird beispielsweise die Kunstsparte, in der allgemein Verbesserungsbedarf geortet wird, die Gleichstellung
von Frauen und Männern im Bereich der Förderungsvergabe wird aber als weitgehend durchgesetzt erachtet.
Ein Vergleich der Ministerien untereinander über mehrere Berichtsperioden erweist sich als schwierig, da sich
Zusammensetzung und inhaltliche Schwerpunkte im Lauf der Zeit verändert haben. Gesamt lässt sich im Vergleichszeitraum
2013-2014 ein Rückgang verzeichnen – damals wurden 246 Maßnahmen eingemeldet, zum Jahr 2011 bis 2012
allerdings ein Zuwachs, würden damals lediglich 201 Initiativen gemeldet.
Maßnahmen, Zielgruppen und Themenkreise
Abgefragt wurden neben Titel und Inhalt der jeweiligen externen Maßnahme auch Ziele, Zielgruppen, Zeithorizont
und Details zur Finanzierung und dem Budget. Beim Thema Evaluierung der gesetzten Initiativen besteht dem Bericht
zufolge Handlungsbedarf, sollten doch Maßnahmenoutput und Effizienz (etwa im Rahmen der wirkungsorientierten
Haushaltsführung) und nicht Mitteleinsatz im Vordergrund stehen.
Hinsichtlich der Zielgruppe wurden neben Maßnahmen für Frauen im Zeitraum 2015 bis 2016 vorrangig auch
Maßnahmen für Frauen und Männer gesetzt. Im Bericht geht man davon aus, dass dies ein Resultat
der verstärkten Umsetzung der Gender Mainstreaming-Strategie und eines Paradigmenwechsels in der Öffentlichkeit
sei.
Den fünf Themenkreis-Kategorien Vereinbarkeit, Benachteiligung, soziale Sicherheit, Gleichbehandlung und aktive
Frauenförderungsmaßnahmen waren die jeweiligen Maßnahmen bereits bei der Erhebung zuzuordnen,
wobei Mehrfachnennungen zulässig waren. Aktive Frauenförderungsmaßnahmen wurden in elf Unterkategorien
gegliedert, die Spitzenreiter waren im Erhebungszeitraum Arbeitsmarkt, Sexismus/Gewalt sowie schulische und berufliche
Bildung. Betrachtet man die ministerielle Zuordnung der Themenkreise, zeigen sich unterschiedlich intensive Aktivitäten,
Aussagen über die jeweilige Maßnahmengröße werden im Bericht nicht genannt. Der Großteil
der Maßnahmen kann der Kategorie "aktive Frauenförderung" zugeordnet werden, diese ist bei
allen Ministerien durchgängig überrepräsentiert.
Bei der Maßnahmenart stehen Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit
an der Spitze, Subventionen, Preise Forschungsförderung und andere Maßnahmenarten wurden bei weitem
seltener genutzt. Im Bericht geht man davon aus, dass auf Seiten der Ministerien erkannt werde, dass zur Verringerung
der Benachteiligung von Frauen bessere Qualifikationen und das Bewusstsein über das Bestehen von Benachteiligungen
– sprich die Schaffung von Awareness – beitragen würden.
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