Justizminister stellt Expertenentwurf vor und läutet finale Reformphase mit „Konferenz
zur Umsetzung eines modernen Maßnahmenvollzugs“ ein.
Wien (bmj) - Im Zuge der groß angelegten Strafvollzugsreform von Justizminister Wolfgang Brandstetter
folgt nun der nächste Schritt: Die Vorlage eines Entwurfs eines „Maßnahmenvollzugsgesetzes“, das die
Unterbringung psychisch beeinträchtigter Straftäter völlig neu regeln soll. „Der unter Beiziehung
von externen Experten, Praktikern des Strafvollzugs und der Justiz sowie Gerichtspsychiatern erstellte Entwurf
enthält wichtige Neuerungen, die insbesondere auch das Gefährdungspotenzial, das von psychisch kranken
Straftätern für die Allgemeinheit ausgeht, verlässlich beherrschbar machen soll“, sagt Brandstetter.
„Die Unterbringung psychisch beeinträchtigter Straftäter erfordert einerseits, dass dem Sicherheitsbedürfnis
der Gesellschaft ausreichend Rechnung getragen wird, was zuletzt auch durch die tragischen Vorfälle am Brunnenmarkt
in Wien und die Amokfahrt in Graz besonders deutlich in das öffentliche Bewusstsein gerückt wurde. Sie
erfordert andererseits aber auch – entsprechend der gesetzlichen und auch internationalen Vorgaben – eine bestmögliche
medizinische Betreuung“, sagt Justizminister Brandstetter.
Der Expertenentwurf ‚Zukunft Maßnahmenvollzug‘ dient als Diskussionsgrundlage und wurde der von Brandstetter
eingesetzten „Konferenz zur Umsetzung eines modernen Maßnahmenvollzugs“ zur Verfügung gestellt. „Sie
soll eine Umsetzung – wohl jenseits des Wahltags – sicherstellen. Ziel ist ein sachlich fundiertes Gesetz, welches
eine hohe Akzeptanz aufweist und zu einer tatsächlichen Verbesserung des Maßnahmenvollzuges führt“,
sagt Justizminister Wolfgang Brandstetter, der mit dieser Vorgangsweise die Diskussion auf eine möglichst
breite Basis stellen möchte. „Diese Reform soll den Strafvollzug in diesem Bereich maßgeblich verändern
und wäre der nächste Schritt in der größten Reform der letzten 40 Jahre. Die ‚Maßnahme‘
bekommt dadurch einen völlig neuen Stellenwert“, sagt Brandstetter im Rahmen der Konferenz.
Kernstück ist die Schaffung einer ausreichenden Zahl von „forensisch-psychiatrischen Zentren“, die im Inneren
eine optimale fachärztliche Betreuung sicherstellen sollen, wobei die Außensicherung durch die Justizwache
zu erfolgen hat. Als Beispiel dafür kann die bereits bestehende Sonderanstalt in Linz-Asten gelten. „In diesen
Zentren kann die Justiz somit der besonderen Behandlungs- und Betreuungspflicht des Staates nachkommen. Gleichzeitig
sollen der ambulante Vollzug ausgebaut, der Einsatz elektronischer Absicherungen (Fußfessel) die Möglichkeit
der Entlassung aus der Unterbringung unterstützen und die Stellung der Bewährungshilfe gestärkt
werden“, sagt Justizminister Wolfgang Brandstetter.
„Um künftig Fälle wie jenen in Krems-Stein hintan zu halten, wird auch das Vollzugspersonal enger in
die gesamte Fürsorge und Betreuung der Untergebrachten eingebunden“, unterstreicht der Justizminister. Weiters
sollen künftig nur mehr Kollegialgerichte über die Unterbringung entscheiden, den Betroffenen steht umfassender
Rechtsschutz zur Verfügung.
„Die Anzahl der untergebrachten geistig abnormen Rechtsbrecher ist in den letzten Jahren massiv angestiegen, zuletzt
auf rund 900 Personen. Es zeigte sich, dass vor allem der Vollzug der vorbeugenden Maßnahmen der Unterbringung
in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher unzureichend geregelt ist. Die rechtlichen Grundlagen des
Maßnahmenvollzugs sind aus historischen Gründen rudimentär und sehr unübersichtlich aufgebaut,
der Handlungsbedarf für diese Reform entsprechend groß“, beschreibt Justizminister Brandstetter die
aktuellen Herausforderungen im Maßnahmenvollzug abschließend.
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