Tendenz auch im aktuellen Geschäftsjahr steigend – Nur in 4 Prozent aller Entscheidungen
wurde Revision beim Verwaltungsgerichtshof erhoben
Wien (bvwg) - Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 sind beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) insgesamt
45.000 Verfahren anhängig gewesen. Davon sind 27.900 Verfahren im Berichtszeitraum neu anhängig geworden.
Dies bedeutet einen Zuwachs um 21 Prozent gegenüber dem Vorjahr. „Auch für das aktuelle Geschäftsjahr
ist die Tendenz weiter steigend“, berichtete Harald Perl, Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes, anlässlich
der Veröffentlichung des Tätigkeitsberichts zum Geschäftsjahr 2016.
In den ersten drei Jahren seines Bestehens seien von den insgesamt 83.000 anhängigen Verfahren rund 61.000
- das sind knapp 73 Prozent - abgeschlossen worden. Die Bilanz könne sich sehen lassen, denn in lediglich
4 Prozent aller entschiedenen Rechtssachen sei Revision beim Verwaltungsgerichtshof erhoben worden, ergänzte
Vizepräsident Michael Sachs.
Mit einer besonderen Steigerung beim Verfahrenseingang war das Bundesverwaltungsgericht im Bereich Fremdenwesen
und Asyl konfrontiert. „Mehr als zwei Drittel der am BVwG neu anhängig gewordenen Verfahren im Geschäftsjahr
2016 stammten aus dem Fachbereich Fremdenwesen und Asyl. Das bedeutete eine Steigerung von etwa 30 Prozent gegenüber
2015.“, führte Perl aus.
Auch im heurigen Jahr rechnet Perl mit einem weiteren Anstieg der Verfahren am Bundesverwaltungsgericht. „Auch
die neuerliche ISO-Zertifizierung der Arbeitsabläufe bestätigt die Effizienz der Arbeit, dennoch werden
die Anforderungen für das Gericht weiter steigen“, erläuterte der Präsident die aktuellen Herausforderungen.
Das Bundesverwaltungsgericht ist mit derzeit fast 600 Bediensteten (davon 220 Richterinnen und Richter) und mehr
als 800 fachkundigen Laienrichterinnen und Laienrichtern an vier Standorten (Graz, Innsbruck, Linz und Wien) das
größte Gericht Österreichs.
Am Bundesverwaltungsgericht stammten im abgelaufenen Geschäftsjahr etwa 68 Prozent aller Verfahren aus dem
Bereich Fremdenwesen und Asyl, 6 Prozent aus dem Bereich Wirtschaft, Kommunikation, Verkehr und Umwelt, 17 Prozent
aus dem Bereich Soziales sowie 8 Prozent aus dem Bereich Persönliche Rechte und Bildung.
Der Tätigkeitsbericht 2016 sowie weitere Informationen zum Bundesverwaltungsgericht sind unter http://www.bvwg.gv.at abrufbar.
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