LR Schwarz: Tätigkeiten pflegender Familienangehöriger wertschätzen und unterstützen
St. Pölten (nlk) - Rund 100.000 Menschen sind in Niederösterreich pflegebedürftig, der Großteil
von ihnen wird von den Angehörigen betreut. „Sich als pflegender Angehöriger selbst eine Auszeit zu gönnen,
ist keineswegs egoistisch, sondern vorausschauend. Jeder Mensch braucht Urlaub, eine Auszeit vom Alltag. Besonders
für Pflegende sind Erholungsphasen wichtig, damit sie sich nicht verausgaben und wieder Kraft schöpfen
können“, erinnert Sozial-Landesrätin Barbara Schwarz an den Urlaubszuschuss für pflegende Angehörige
des Landes Niederösterreich.
Gefördert werden Personen, die Pflegebedürftige, die mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, als
Hauptpflegeperson betreuen, wenn sie in Österreich ihren Urlaub (auch ohne Pflegebedürftige) verbringen.
Die Aktion kann pro Person und Jahr einmal in Anspruch genommen werden – unabhängig von den Kosten und der
Dauer des Urlaubs. Der Urlaubszuschuss für pflegende Angehörige beträgt 140 Euro für einen
Urlaub in Österreich und 180 Euro für einen Urlaub in Niederösterreich. Im ersten Halbjahr 2017
wurden bereits 168 Anträge bewilligt und 25.400 Euro Urlaubszuschuss an pflegende Angehörige ausbezahlt.
„Wir wollen damit jenen Menschen Anerkennung zollen, die sich dieser schwierigen Aufgabe widmen. In erster Linie
ist es den pflegenden Angehörigen zu verdanken, dass hilfsbedürftige Personen, so wie es auch ihr Wunsch
ist, möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung betreut werden und zu Hause leben können“, so Schwarz.
Entlastung durch Tages- und Kurzzeitpflege
Um pflegende Angehörige zu entlasten, auch in Kombination mit dem NÖ Urlaubszuschuss, gibt es in
allen NÖ Pflege- und Betreuungszentren und in den meisten Häusern privater Träger die Möglichkeit
der vom Land Niederösterreich geförderten Tages- und Kurzzeitpflege. Dabei können die Pflegebedürftigen
tageweise oder bis zu sechs Wochen in einem Pflegezentrum betreut werden.
„Für Menschen, die tagsüber Hilfe und Pflege benötigen und Abwechslung und Geselligkeit schätzen,
ist die Tagespflege das richtige Angebot. Eine andere Möglichkeit ist die Kurzzeit- oder Urlaubspflege. Sie
dient zur Überbrückung von Zeiten, in denen ein pflegendes Familienmitglied verhindert ist, zum Beispiel
Urlaub macht, krank ist oder einfach Auszeit braucht“, informiert Schwarz.
Über alle Fragen zu Pflege und Betreuung und den NÖ Urlaubszuschuss gibt die NÖ Pflegehotline unter
02742/9005-9095 Auskunft: Montag bis Freitag, von 8 bis 16 Uhr, oder per Mail unter post.pflegehotline@noel.gv.at.
|