Podgorschek: Mehr Sicherheit, mehr Ordnung

 

erstellt am
28. 07. 17
13:00 MEZ

Die vom Sicherheits-Landesrat initiierte Novellierung des Oberösterreichischen Polizeistrafgesetzes stärkt die Ordnungsdienste
Linz (lk) - Mit dem 28.07. tritt das neue Oberösterreichische Polizeistrafgesetz (Oö. PolStG) in Kraft, das in der letzten Landtagssitzung beschlossen wurde. „Es war mir ein großes Anliegen, dass wir die Novelle auf den Weg gebracht haben“, zeigt sich der zuständige Landesrat Elmar Podgorschek erfreut.

Das Kernstück der Gesetzesnovelle betrifft die Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten für städtische Ordnungsdienste, insbesondere in den Statutarstädten. Bislang konnten diese Wachorgane nach dem Polizeistrafgesetz nur damit betraut werden, Anstandsverletzungen zu ahnden oder Belästigungen abzuwehren, um den Gemeingebrauch zu sichern. Vor allem im Hinblick auf die Einhaltung der Bestimmung zur Bettelei wurden ihnen besondere Befugnisse eingeräumt.

Nun wird es den Städten und Gemeinden auch möglich sein, die eigenen Wachkörper einzusetzen, wenn es sich um die Einhaltung von Lärmschutzbestimmungen und Lärmbelästigung geht. „Vor allem jedoch die Möglichkeit, ortspolizeiliche Verordnungen durch die gemeindeeigenen Wachorgane kontrollieren und vollziehen zu können, ist ein wichtiger Schritt. Hier gab es bislang eine Lücke, da die Bundespolizei nicht ermächtigt ist, bei der Vollziehung dieser Verordnungen einzuschreiten“, so der Landesrat weiter. Ortpolizeiliche Verordnungen werden nur erlassen, wenn es gilt, tatsächlich vorhandene lokale Missstände zu regeln. Deren Einhaltung kann nun durch die örtlichen Wachorgane erfolgen, bei entsprechender Ermächtigung durch die Gemeinden bzw. Städte.

„Die Diskussion rund um die Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsdienste kann ich nicht nachvollziehen. Die Städte haben bereits signalisiert, dass sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend der neuen Aufgaben schulen werden“, führt Podgorschek dazu aus.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.land-oberoesterreich.gv.at

 

 

 

 

 

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