Die vom Sicherheits-Landesrat initiierte Novellierung des Oberösterreichischen Polizeistrafgesetzes
stärkt die Ordnungsdienste
Linz (lk) - Mit dem 28.07. tritt das neue Oberösterreichische Polizeistrafgesetz (Oö. PolStG)
in Kraft, das in der letzten Landtagssitzung beschlossen wurde. „Es war mir ein großes Anliegen, dass wir
die Novelle auf den Weg gebracht haben“, zeigt sich der zuständige Landesrat Elmar Podgorschek erfreut.
Das Kernstück der Gesetzesnovelle betrifft die Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten für städtische
Ordnungsdienste, insbesondere in den Statutarstädten. Bislang konnten diese Wachorgane nach dem Polizeistrafgesetz
nur damit betraut werden, Anstandsverletzungen zu ahnden oder Belästigungen abzuwehren, um den Gemeingebrauch
zu sichern. Vor allem im Hinblick auf die Einhaltung der Bestimmung zur Bettelei wurden ihnen besondere Befugnisse
eingeräumt.
Nun wird es den Städten und Gemeinden auch möglich sein, die eigenen Wachkörper einzusetzen, wenn
es sich um die Einhaltung von Lärmschutzbestimmungen und Lärmbelästigung geht. „Vor allem jedoch
die Möglichkeit, ortspolizeiliche Verordnungen durch die gemeindeeigenen Wachorgane kontrollieren und vollziehen
zu können, ist ein wichtiger Schritt. Hier gab es bislang eine Lücke, da die Bundespolizei nicht ermächtigt
ist, bei der Vollziehung dieser Verordnungen einzuschreiten“, so der Landesrat weiter. Ortpolizeiliche Verordnungen
werden nur erlassen, wenn es gilt, tatsächlich vorhandene lokale Missstände zu regeln. Deren Einhaltung
kann nun durch die örtlichen Wachorgane erfolgen, bei entsprechender Ermächtigung durch die Gemeinden
bzw. Städte.
„Die Diskussion rund um die Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsdienste kann ich nicht
nachvollziehen. Die Städte haben bereits signalisiert, dass sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend
der neuen Aufgaben schulen werden“, führt Podgorschek dazu aus.
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