Pensionslücke von 43 Prozent
 zwischen Frauen und Männern

 

erstellt am
27. 07. 17
13:00 MEZ

Städtebund zu Equal Pension Day
Wien (rk) - Der Equal Pension Day markiert jenen Tag, an dem Männer bereits so viel Pension erhalten haben, wie Frauen erst bis zum Jahresende erreicht haben werden. Dieser Tag fällt heuer österreichweit auf den 27. Juli. Anders als beim Equal Pay Day, wo es seit seiner Einführung eine Aufwärtsentwicklung mit beobachtet werden konnte, gibt es bei den Pensionen keine Verbesserung zum Vorjahr. In drei Bundesländern hat es sogar Verschlechterungen gegeben. In den Bundesländern Tirol, Salzburg und Kärnten hat sich der Tag nach vorne statt nach hinten verschoben. Dabei ist allerdings anzumerken, dass Kärnten auf relativ hohem Niveau im Vergleich startet. Zwischen den Bundesländern gibt es ebenfalls deutliche Unterschiede. So liegt der Equal Pension Day in Vorarlberg (5. Juli) mehr als eineinhalb Monate vor jenem in Wien (25. August).

Beim Equal Pension Day werden die Auswirkungen geringerer Einkommen von Frauen und Teilzeitarbeit sichtbar. Die städtischen Frauenbüros und der Frauenausschuss des Österreichischen Städtebundes unter seiner Vorsitzenden Sandra Frauenberger wollen auch heuer wieder auf diese Pensionslücke zwischen Frauen und Männern aufmerksam zu machen.

Abhängigkeitsspirale für die Frauen
Seit 1994 hat sich der Anteil der Frauen, die Teilzeit arbeiten, von 26 auf 48 Prozent erhöht. Im Jahr 2014 gingen bei den 25- bis 49-jährigen Frauen mit Kindern unter 15 Jahren 67,3 Prozent einer Teilzeitarbeit nach. Dies bringt nicht nur weniger Einkommen durch geringere Erwerbsarbeitsstunden, auch der Stundenlohn sinkt: Eine Teilzeitkraft erhält um 22 Prozent weniger Lohn pro Arbeitsstunde. Der Anteil von Männern an Teilzeit ist sehr niedrig.

Auch die Lohnschere hat Auswirkungen auf die Pension. Frauen verdienen in Vollzeit für die gleiche Tätigkeit über 22,1 Prozent weniger als Männer in derselben Position.

Schwer wiegt auch der segregierte Arbeitsmarkt, weil in sogenannten Frauenbranchen die Gehälter weit unter jenen der Männer liegen. Mit dem Wiedereinstieg nach der Karenz verringert sich ein zumeist niedrigeres Einkommen der Frau oftmals weiter durch Teilzeitbeschäftigung.

Das Ergebnis dieser Einflußfaktoren ist, dass eine Frau in Österrreich durchschnittlich 43 Prozent weniger Eigenpension als ein Mann erhält.

Partnerschaftliche Teilung auch von unbezahlter Arbeit
„Es gibt sehr viele Schrauben, an denen gedreht werden muss“, so die Vorsitzende des Frauenausschusses Sandra Frauenberger.

Neben der ArbeitgeberInnenseite, die für eine faire Bezahlung verantwortlich zeichnet, haben auch die Kommunen eine Verantwortung, ausreichend Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen, damit sich Frauen nicht nur maximal als Zuverdienerinnen am Arbeitsmarkt beteiligen können. Die Städte bieten auch jetzt bereits eine Vielzahl von Möglichkeiten der Kinderbetreuung, um eine bessere Vereinbarkeit zu gewährleisten, aber es gibt auch hier noch viel zu tun. Ein flächendeckendes ganztägiges Kindergarten- und Schulangebot wäre da die wichtigste Grundlage. Einige große Städte sind bereits heute eindeutige Vorbilder und erreichen die Barcelona-Zielvorgabe. Doch in den meisten kleineren Städten und Gemeinden ist man davon noch weit entfernt. Um Schul- und KindergartenerhalterInnen zu unterstützen und zum Ausbau ganztägiger Formen wirklich zu motivieren, braucht es eine stabile langfristige Grundfinanzierung dieser Angebote seitens Bund und Länder.

Auch unbezahlte Arbeit muss gerecht verteilt werden: „Große Verantwortung liegt auch bei den Männern, die sich mehr an der unbezahlten Hausarbeit, der Pflege und Betreuung von Kindern und Alten beteiligen müssen.“, so der Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes Thomas Weninger, der als einer der ersten Männer im Wiener Magistrat überhaupt in Karenz ging. „Ich wurde zwar damals im besten Fall belächelt, aber es hat meiner Karriere nicht geschadet“, so Weninger augenzwinkernd.

Equal Pension Day in den Bundesländern
Der Equal Pension Day fällt heuer auf den 27. Juli, dennoch gibt es nach Bundesländern starke Unterschiede – ein früheres Datum (Vorarlberg, 5. Juli) bezeichnet demnach eine stärkere Differenz, ein späteres Datum (Wien 25. August) eine geringere Differenz zwischen den Pensionen der Geschlechter:

  • Vorarlberg: 5. Juli (+1 Tag)
  • Oberösterreich: 8. Juli (+/- 0 Tage)
  • Burgenland: 18. Juli (+1 Tag)
  • Tirol: 19. Juli (-1 Tag)
  • Steiermark: 22. Juli (+/- 0 Tage)
  • Niederösterreich: 23. Juli (+1 Tag)
  • Salzburg: 26. Juli (-1 Tag)
  • Österreich: 27. Juli (+/- 0 Tage)
  • Kärnten: 2. August (-1 Tag)
  • Wien: 25. August (+2 Tage)

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.staedtebund.gv.at/

 

 

 

 

 

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