Wiener Börse zur Börsegesetz-Novelle:
 Bewegung kommt ins Land

 

erstellt am
27. 07. 17
13:00 MEZ

Erhöhte Transparenzanforderungen und verbesserter Anlegerschutz – Vorstoß bei Mitarbeiterbeteiligung
Wien (wiener boerse) - Die Börsegesetz-Novelle 2018, mit der die Vorgaben von MiFID II umgesetzt werden, wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie tritt am 3. Jänner 2018 in Kraft. Gleichzeitig werden kapitalmarktrelevante Gesetzesmaterien, wie jene betreffend der Mitarbeiterbeteiligungen, modernisiert. Die Neuerungen haben erhöhte Transparenz und verbesserten Anlegerschutz, welcher im Wesentlichen die Wertpapierfirmen betrifft, zum Ziel. Börsevorstand Christoph Boschan findet positive Worte für den Gesetzgeber: „Wenn alle Marktteilnehmer an einem Strang ziehen, kommt Bewegung ins Land und das hat positive Auswirkungen auf die Attraktivität des Kapitalmarkts. Der Gesetzgeber hat versucht die europäischen Vorgaben praxisnah für den österreichischen Kapitalmarkt umzusetzen.“

Christoph Boschan erkennt jedoch weiterhin Potenzial für die Zukunft und ergänzt: „Was eine Öffnung des KMU-Segments an der Wiener Börse betrifft, gibt es allerdings noch ausreichend Luft nach oben. Der Dritte Markt als Einstiegssegment der Wiener Börse für kleinere Unternehmen ist derzeit für österreichische Emittenten leider gesetzlich nicht zugänglich und muss dringend wieder geöffnet werden. Gerade hier brauchen wir die Politik als starken Partner und stehen für konstruktiven Dialog bereit.“

MiFID II, die neue Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, ist Anfang 2018 erstmalig anwendbar und fand Eingang in das Börsegesetz 2018. Sie wird signifikante Auswirkungen auf die Vor- und Nachhandelstransparenzanforderungen der europäischen Finanzmärkte haben. Die Richtlinie erfasst gleichzeitig erheblich mehr Finanzinstrumente als bisher. Die Umsetzung ist sowohl auf Personal- als auch auf IT-Seite mit hohem Aufwand verbunden. Ludwig Nießen, als Vorstand der Wiener Börse für den technischen und operativen Bereich verantwortlich, dazu: „Die europäischen Kapitalmärkte und Marktteilnehmer stehen bis 3. Jänner 2018 vor einer großen technischen Herausforderung. Wir greifen unseren Handelsteilnehmern bei der Bewältigung ihrer regulatorischen Erfordernisse unter die Arme und unsere Systemlandschaft wächst mit den rechtlichen Vorgaben mit.“

Gleichzeitig mit der Börsegesetz-Novelle wurden auch andere kapitalmarktrelevante Gesetzesmaterialien überarbeitet. Die beschlossene neue Form der betrieblichen Privatstiftung, die Mitarbeiterbeteiligungs-Stiftung, soll der Weitergabe von Aktien der betroffenen Unternehmen an Mitarbeiter dienen. Dafür wurde ein Freibetrag von 4.500 Euro p. a. eingeführt. Die Regelung wurde insgesamt neu strukturiert und übersichtlicher gestaltet. Die Aktien für Mitarbeiter sollen von der Mitarbeiterbeteiligungs-Stiftung treuhändig verwaltet und verwahrt werden können und soll eine einheitliche Stimmrechtsausübung die Stellung der Mitarbeiterbeteiligungs-Stiftung als Kernaktionär sicherstellen. „Durch die Beteiligung aller Mitarbeiter über eine derartige Stiftung kann ein starker österreichischer Kernaktionär sichergestellt werden, der Arbeitsplätze in Österreich behalten und ausbauen will. Aktien schaffen somit Arbeit und Wertschöpfung, davon kann jeder Mitarbeiter doppelt profitieren,“ ergänzt Boschan.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.wienerborse.at

 

 

 

 

 

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