Erhöhte Transparenzanforderungen und verbesserter Anlegerschutz – Vorstoß bei Mitarbeiterbeteiligung
Wien (wiener boerse) - Die Börsegesetz-Novelle 2018, mit der die Vorgaben von MiFID II umgesetzt werden,
wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie tritt am 3. Jänner 2018 in Kraft. Gleichzeitig werden
kapitalmarktrelevante Gesetzesmaterien, wie jene betreffend der Mitarbeiterbeteiligungen, modernisiert. Die Neuerungen
haben erhöhte Transparenz und verbesserten Anlegerschutz, welcher im Wesentlichen die Wertpapierfirmen betrifft,
zum Ziel. Börsevorstand Christoph Boschan findet positive Worte für den Gesetzgeber: „Wenn alle Marktteilnehmer
an einem Strang ziehen, kommt Bewegung ins Land und das hat positive Auswirkungen auf die Attraktivität des
Kapitalmarkts. Der Gesetzgeber hat versucht die europäischen Vorgaben praxisnah für den österreichischen
Kapitalmarkt umzusetzen.“
Christoph Boschan erkennt jedoch weiterhin Potenzial für die Zukunft und ergänzt: „Was eine Öffnung
des KMU-Segments an der Wiener Börse betrifft, gibt es allerdings noch ausreichend Luft nach oben. Der Dritte
Markt als Einstiegssegment der Wiener Börse für kleinere Unternehmen ist derzeit für österreichische
Emittenten leider gesetzlich nicht zugänglich und muss dringend wieder geöffnet werden. Gerade hier brauchen
wir die Politik als starken Partner und stehen für konstruktiven Dialog bereit.“
MiFID II, die neue Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, ist Anfang 2018 erstmalig anwendbar
und fand Eingang in das Börsegesetz 2018. Sie wird signifikante Auswirkungen auf die Vor- und Nachhandelstransparenzanforderungen
der europäischen Finanzmärkte haben. Die Richtlinie erfasst gleichzeitig erheblich mehr Finanzinstrumente
als bisher. Die Umsetzung ist sowohl auf Personal- als auch auf IT-Seite mit hohem Aufwand verbunden. Ludwig Nießen,
als Vorstand der Wiener Börse für den technischen und operativen Bereich verantwortlich, dazu: „Die europäischen
Kapitalmärkte und Marktteilnehmer stehen bis 3. Jänner 2018 vor einer großen technischen Herausforderung.
Wir greifen unseren Handelsteilnehmern bei der Bewältigung ihrer regulatorischen Erfordernisse unter die Arme
und unsere Systemlandschaft wächst mit den rechtlichen Vorgaben mit.“
Gleichzeitig mit der Börsegesetz-Novelle wurden auch andere kapitalmarktrelevante Gesetzesmaterialien überarbeitet.
Die beschlossene neue Form der betrieblichen Privatstiftung, die Mitarbeiterbeteiligungs-Stiftung, soll der Weitergabe
von Aktien der betroffenen Unternehmen an Mitarbeiter dienen. Dafür wurde ein Freibetrag von 4.500 Euro p.
a. eingeführt. Die Regelung wurde insgesamt neu strukturiert und übersichtlicher gestaltet. Die Aktien
für Mitarbeiter sollen von der Mitarbeiterbeteiligungs-Stiftung treuhändig verwaltet und verwahrt werden
können und soll eine einheitliche Stimmrechtsausübung die Stellung der Mitarbeiterbeteiligungs-Stiftung
als Kernaktionär sicherstellen. „Durch die Beteiligung aller Mitarbeiter über eine derartige Stiftung
kann ein starker österreichischer Kernaktionär sichergestellt werden, der Arbeitsplätze in Österreich
behalten und ausbauen will. Aktien schaffen somit Arbeit und Wertschöpfung, davon kann jeder Mitarbeiter doppelt
profitieren,“ ergänzt Boschan.
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