Asylanträge weiterhin rückläufig

 

erstellt am
26. 07. 17
13:00 MEZ

Wien (medienservicestelle) - Die Zahl der in Österreich registrierten Asylanträge ist weiterhin rückläufig: So suchten im ersten Halbjahr 2017 12.490 Personen um internationalen Schutz in Österreich an. Gegenüber dem Vergleichszeitraum 2016 entspricht das einem Rückgang um 51 Prozent. 40 Prozent der AntragsstellerInnen sind weiblich, sieben Prozent sind unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

48,5 Prozent der Asylverfahrensentscheidungen wurden mit einer Asylanerkennung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention entschieden, wobei 59,3 Prozent der positiven Asylgewährungen auf syrische StaatsbürgerInnen entfielen. 65.500 Verfahren sind mit 30. Juni 2017 noch offen. Die Medien-Servicestelle Neue Österreicher/innen (MSNÖ) liefert einen Überlick für das erste Halbjahr 2017.

1. Halbjahr 2017: 12.490 Asylanträge
In den ersten sechs Monaten des Jahres 2017 erreichten Österreich insgesamt 12.490 Asylanträge. Das entspricht einem Rückgang um 51 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum 2016. So suchten im ersten Halbjahr 2016 25.680 Personen um internationalen Schutz in Österreich an. Im ersten Halbjahr 2015 waren es 28.311. Damit ist die Zahl der Asylanträge in Österreich deutlich rückläufig.

Verglichen mit den Asylantrags-Zahlen vor der starken Fluchtbewegung 2015 liegt die Zahl weiterhin auf einem höheren Niveau. So gingen im ersten Halbjahr 2014 8.395 Asylanträge ein.

Unabhängig davon, wann der Asylantrag gestellt wurde, wurden im ersten Halbjahr 2017 11.220 Personen zum Asylverfahren zugelassen. Bei 8.761 dieser zugelassenen Verfahren erfolgte die Antragsstellung 2017, bei den restlichen 2.459 handelt es sich um Asylanträge vom Vorjahr.

Rund 2.000 Anträge pro Monat
Ein Blick auf die monatliche Entwicklung der Asylanträge seit 2016 zeigt, dass die Asylanträge kontinuierlich rückläufig sind. So gingen im Jänner 2016 5.916 Asylanträge ein, ein halbes Jahr später waren es etwas mehr als 3.000. Seit September 2016 liegt die Zahl unter 3.000 und während des ersten Halbjahres 2017 gingen pro Monat rund 2.000 Asylanträge ein.

40 Prozent der AntragstellerInnen weiblich
Während die Gesamtzahl der Asylanträge immer weiter zurückgeht, steigt der Anteil der weiblichen Antragstellerinnen stetig an: So waren 2015 27,7 Prozent der Asylsuchenden weiblich, ein Jahr später waren es bereits 33,1 Prozent und im ersten Halbjahr 2017 40 Prozent.

Im Monatsvergleich 2017 zeigt sich, dass der höchste Frauenanteil mit 45 Prozent im April registriert wurde.

Ein Drittel aller AntragsstellerInnen aus Syrien
Mit 4.080 Asylanträgen ist Syrien das antragsstärkste Herkunftsland. Prozentuell stammt damit fast ein Drittel (32,7 Prozent) aller AntragsstellerInnen aus Syrien. Danach folgen mit 1.971 Asylanträgen Afghanistan und mit 790 Anträgen Nigeria.

Verglichen mit den beiden vergangenen Jahren änderte sich die Reihenfolge der antragsstärksten Nationen: So lag sowohl 2015 als auch 2016 Afghanistan an der Spitze (2015: 25.563 Anträge, 2016: 11.794 Anträge). Danach folgten Syrien (2015: 24.547 Anträge, 2016: 8.773 Anträge) und der Irak (2015: 13.633 Anträge, 2016: 2.862 Anträge). Nigeria lag 2016 mit 1.855 Anträgen auf dem fünften Platz.

7,4 Prozent unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Im ersten Halbjahr 2017 stellten 926 Flüchtlinge, die ohne ihre Familie in Österreich ankamen, einen Asylantrag. 94 von ihnen waren unter 14 Jahre alt, 832 befanden sich im Teenager-Alter zwischen 14 und 18. Damit sind 7,41 Prozent aller AntragstellerInnen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

Verglichen mit den vergangenen zwei Jahren ging dieser Anteil zurück: So waren 2015 9,4 Prozent der Asylsuchenden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, 2016 waren es 9,2 Prozent.

Seit 2007 stammen die meisten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aus Afghanistan. So auch im ersten Halbjahr 2017: 44,4 Prozent aller unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (411 UMF) sind AfghanInnen. Danach folgen Nigeria (149 UMF), Pakistan (110 UMF), Syrien (47 UMF) und Algerien (35 UMF).

10.930 positive Asylgewährungen
10.930 Personen wurde im ersten Halbjahr 2017 Asyl im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt. Demgegenüber stehen 7.049 negative Entscheidungen. Somit fielen 48,5 Prozent der insgesamt 22.541 Entscheidungen (inklusive sonstige Entscheidungen) rechtskräftig positiv aus und 31,3 Prozent negativ.

Weitere 3.593 Asylsuchende erhielten subsidiären Schutz und 678 Personen einen humanitären Aufenthaltstitel. Insgesamt wurden im ersten Halbjahr 2017 15.201 positive und 12.963 negative Entscheidungen getroffen.

Ein Blick auf die fünf antragsstärksten Nationen zeigt, dass 59,3 Prozent der positiven Asylgewährungen auf syrische Staatsangehörige entfallen. So erhielten 6.477 SyrerInnen Asyl gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention – das entspricht einer Anerkennungsquote von 90,8 Prozent. Afghanische Flüchtlinge erhielten 1.751 Asylgewährungen (37,9 Prozent) und nahezu gleich viele subsidiäre Schutzgewährungen (1.635). 1.576 der Asylanträge von AfghanInnen wurden negativ entschieden (34,1 Prozent).

Die Verfahren irakischer AsylwerberInnen wurden zu 32,3 Prozent positiv entschieden (35,6 Prozent negative Asylentscheidungen). Besonders hoch ist der Anteil der negativen Asylentscheidungen bei den nigerianischen AsylwerberInnen mit 82,8 Prozent.

65.515 offene Verfahren Ende Juni 2017
Ende des Jahres 2016 warteten 76.409 Personen auf die Entscheidung ihres Asylverfahrens. Bis Ende Juni 2017 ging diese Zahl zurück: So sind noch 65.515 Verfahren offen. Bei 47.840 dieser Verfahren fehlt noch die erstinstanzliche Entscheidung.

Insbesondere afghanische AsylwerberInnen warten noch auf die Entscheidung ihres Asylverfahrens (27.007). Danach folgen IrakerInnen mit 8.851 und Syrien mit 6.421 offenen Verfahren.

 

 

 

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