Was bei Flugreisen und Zoll zu beachten ist
Salzburg (lk) - Eine Reise ins Ausland und zurück ohne unliebsame Überraschungen, das wollen wir
alle. Wer sich an ein paar Regeln hält, kann sorgenfrei ein- und wieder auspacken. Es beginnt bei Wahl und
Inhalt des Gepäcksstücks. Für Flugreisen gilt: Ins Handgepäck dürfen keine spitzen oder
scharfen Gegenstände mit einer Klingenlänge von mehr als sechs Zentimetern. Darunter fallen zum Beispiel
Waffen (auch Spielzeugpistolen), Pfefferspray, Scheren, stumpfe Verteidigungsgeräte. Bei Flüssigkeiten
dürfen es höchstens 100 Milliliter sein. Alles, was nicht mitfliegen darf, kann zum Beispiel am Salzburger
Flughafen gegen eine Gebühr bis zur Rückkehr aufbewahrt werden. Aber auch ins Großgepäck,
also in Koffer, die man am Flughafenschalter eincheckt, darf nicht alles. Verboten sind leicht entzündliche
oder explosive Stoffe. Das kann beispielsweise ein Campingkocher oder eine Wunderkerze sein.
Finger weg von exotischen Tierprodukten und Pflanzen
Zu einem schönen Urlaub gehört meist auch ein Andenken. Aber nicht jedes angebotene Souvenir darf nach
Österreich oder in die EU eingeführt werden. Illegal eingeführte Tiere, Pflanzen oder Produkte werden
vom Zoll beschlagnahmt, und es drohen hohe Strafen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn man von Straßenhändlern
oder in Geschäften Souvenirs wie Korallenketten, Schildpattschmuck, Lederwaren, Schnitzereien aus Tropenholz,
exotische Tierfelle, Elfenbeinschnitzereien oder ausgestopfte Tiere fraglicher Herkunft erwirbt. Ebenso sind pflanzliche
Heil- und Medizinprodukte sowie auch ganze Pflanzen bedenkliche Mitbringsel.
Auch innerhalb der EU gelten bei Alkohol und Tabak Höchstgrenzen
In der EU gilt zwar der freie Warenverkehr, doch sind auch hier bestimmte Regeln zu beachten; Bei einer Zollkontrolle
sollte man nicht mehr als 800 Stück Zigaretten dabei haben, wenn man aus einem anderen EU-Land einreist. Wie
bei der Obergrenze von 400 Zigarillos und 200 Zigarren gilt bei Zigaretten, dass diese nur für den Eigenbedarf
eingeführt werden dürfen. Überschreitet man eine dieser Höchstmengen, unterstellen die Behörden,
dass man die Ware aus kommerziellen Zwecken einführt – und das kann teuer werden. Rauchtabak wie etwa Wasserpfeifentabak,
ist innerhalb der EU auf ein Kilogramm beschränkt. Bei alkoholischen Getränken beträgt die Höchstgrenze
zehn Liter bei Spirituosen und 20 Liter, sofern der Alkoholgehalt unter 22 Volumenprozent beträgt. Bei Wein
sind 90 Liter erlaubt (Schaumwein 60 Liter), bei Bier sind es 110 Liter. Eine wesentlich niedrigere Höchstgrenze
von 300 Stück gilt für Zigaretten, die aus Ungarn, Kroatien Lettland, Litauen, Rumänien oder Bulgarien
eingeführt werden. Bei neu gekauften Fahrzeugen ist die Erwerbssteuer und die Normverbrauchsabgabe zu entrichten,
dafür spart man sich die Umsatzsteuer.
Strengere Regeln für Nicht-EU-Länder
Reist man von außerhalb der EU ein, sind die Regelungen anders. Hier gilt für eingeführte Waren
eine Freigrenze von 430 Euro bei Flugreisenden und 300 Euro für alle anderen Reiseformen. Für Jugendliche
unter 15 Jahren verringert sich diese Freigrenze auf 150 Euro. Mengenmäßig beschränkt sind Alkoholika,
die erst ab einem Alter von 17 Jahren eingeführt werden dürfen. Die Höchstgrenzen liegen bei einem
Liter für Hochprozentiges oder zwei Litern für alkoholische Getränke unter 22 Volumenprozent. Zusätzlich
fallen vier Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier unter die Freimenge. Bei Tabakwaren sind ab einem
Alter von 17 Jahren maximal 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak erlaubt.
Detaillierte Informationen über Bestimmungen im Grenzverkehr erhält man auf der Website des Finanzministeriums
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