Neue Richtlinien zur Arbeitnehmerförderung Kärnten

 

erstellt am
25. 07. 17
13:00 MEZ

LHStv.in Schaunig: Arbeitsbedingungen von heute optimieren, die Arbeit von Morgen garantieren - Kleine und mittlere Unternehmen unterstützen- Lehrlinge fördern- Weiterbildung in Bereich Digitalisierung intensivieren
Klagenfurt (lpd) - „Die einzige Konstante in der Arbeitswelt von heute ist ständige Veränderung. Durch die Adaptierung und Verbreiterung des Förderangebots für die Kärntner Abreitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessern wir aktuelle Arbeitsbedingungen und legen die Ausgangsbasis für die Jobchancen von morgen. Deshalb gilt ab 1.1.2018, mit in Kraft treten der neuen Förderrichtlinien: Mehr Zuwendungen für den Ausbau von Lehrlingswerkstätten und für Unternehmen die „Lehre mit Matura“ anbieten, günstigeres Wohnen durch Erhöhung des Heimkostenzuschusses, sowie Förderung des Weiterbildungsangebots im Bereich Digitalisierung,“ erläuterte Arbeitsmarktreferentin LHStv.in Gaby Schaunig am 25.07. nach der Regierungssitzung, die Schwerpunktsetzung der neuen Richtlinien zur Arbeitnehmerförderung.

Kleine und mittlere Unternehmen, kurz KMU’s, schaffen österreichweit mittlerweile zwei von drei Arbeitsplätzen. Über die Neufassung der Richtlinien zur Kärntner Arbeitnehmerförderung sollen für KMU’s verstärkte Anreize gesetzt werden, diesen Trend der Arbeitsplatzschaffung weiter aufzunehmen und auszubauen. Konkret werden ab nächstem Jahr Betriebe die sich für das Ausbildungsmodell „Lehre mit Matura“ entschieden haben und unter 20 Mitarbeitern beschäftigen, mit zusätzlich 1.000 Euro unterstützt.

„Auch bei der Förderung von Lehrwerkstätten stehen KMU´s im Mittelpunkt. Die Erhaltung der bestehenden Qualität von Lehrwerkstätten und die Schaffung von Anreizen, in Ausbildungseinrichtungen zu investieren ist uns ein wichtiges Anliegen“, betont LHStv.in Schaunig. Um die finanziellen Mehrbelastungen abzufedern, die durch die Errichtung und Führung einer Lehrwerkstätte auftreten, erhalten KMU’s einen Förderquotienten von 50 Prozent. Großunternehmen, ab 250 Mitarbeitern, erhalten 25 Prozent.

Angehoben wird auch der Heimkostenzuschuss beziehungsweise Wohnkostenzuschuss für Lehrlinge während der Berufsschulzeit. Lehrlinge sollen für die Mehrkosten die bei Unterbringung aufgrund unzumutbarer Verkehrswege entstehen, angemessen entschädigt werden. Deshalb wird der Durchrechnungszeitraum für die Förderung von sechs auf acht Wochen verlängert – bei einer Bemessung von 50 Euro pro Woche, erhalten Lehrlinge nun 100 Euro mehr an Heimkostenzuschuss.

„Die steigende Arbeitskräftenachfrage und zunehmende Zahl an Beschäftigten im Bereich Digitalisierung, Informatik und Kommunikationstechnologien signalisieren den Wandel des Arbeitsmarktes. Dementsprechend wird das Bildungsangebot in diesen Bereichen durch das Land Kärnten kontinuierlich ausgebaut und erweitert. Mit den neuen Richtlinien können wir diesen Arbeitsweltwandel nun auch in die Arbeitnehmerförderung adäquat übernehmen und unterstützen. Für „Digitalisierungskurse“ wird ein höherer Förderquotient bemessen – geplant sind bis zu 75 Prozent der entstehenden Kosten zu fördern“, so Schaunig zu der mit nächsten Jahr in Kraft tretenden Richtlinienänderungen in der Arbeitnehmerförderung.

 

 

 

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