Bundesministerium schickt Entwurf für neues Finanzierungsmodell in Begutachtung - Lehre,
Forschung und strategische Entwicklung im Fokus
Wien (bmwfw) - Seit 2010 laufen im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW)
Entwicklungsarbeiten zur Universitätsfinanzierung NEU („Studienplatzfinanzierung“). Als konkreten Arbeitsauftrag
bekräftigt wurden diese Vorhaben auch im aktualisierten Arbeitsprogramm der Bundesregierung. Entsprechende
Begleitmaßnahmen wie die Erhöhung und Ausweitung der Studienförderung zur Verbesserung der sozialen
Lage der Studierenden wurden politisch bereits umgesetzt und treten mit kommendem Wintersemester in Kraft. Durch
den Nationalratsbeschluss vom 28. Juni wurde nicht nur das Universitätsbudget für die kommende Leistungsvereinbarungsperiode
festgelegt, sondern ebenfalls ein Umsetzungsauftrag erteilt, ein Modell für eine „Zukünftige kapazitätsorientierte,
studierendenbezogene Universitätsfinanzierung“ zu erarbeiten. Diesem Auftrag folgend, startet das BMWFW am
02.08. mit der sechswöchigen Begutachtung eines entsprechenden Gesetzesvorschlages. „Wir wollen faire und
moderne Rahmenbedingungen für die Universitäten und rund 300.000 Studierende schaffen. Dazu braucht es
zielgerichtete Finanzierung, strategische Weiterentwicklung und eine Verbesserung der Betreuungsrelation in den
Massenfächern. Dieser Gesetzesentwurf, der auf den bisherigen umfassenden Gesprächen mit den betroffenen
Stakeholdern sowie dem Koalitionspartner aufbaut, ermöglicht eine Weichenstellung für ein neues Finanzierungsmodell
und für eine zukunftsorientierte Entwicklung unserer Universitäten“, so Wissenschaftsminister Harald
Mahrer.
Mit dem Nationalratsbeschluss wurden nicht nur zusätzliche finanzielle Mittel für die kommende Leistungsvereinbarungsperiode
2019 - 2021, sowie für die Systemumstellung im Rahmen der Studienplatzfinanzierung, sondern auch ein zeitlicher
Rahmen für die Umsetzung dieser Maßnahme fixiert. Demnach ist bis Ende Jänner 2018 ein entsprechender
Gesetzestext vorzulegen. „Es gibt einen klaren gesetzlichen Auftrag für ein neues Universitätsfinanzierungssystem.
Meine Aufgabe ist die inhaltliche Weichenstellung. Die Universitäten müssen für die nächste
Budgetperiode planen können und dafür braucht es entsprechende Vorarbeiten und zeitlichen Vorlauf. Durch
die aktuelle breite öffentliche Konsultation stellen wir sicher, dass dieses Gesetz jedenfalls rasch umgesetzt
werden kann, auch von einer nächsten Regierung. Die Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Lehrende,
Forschende und Studierende wird nach der Nationalratswahl auf der Agenda aller politischen Parteien stehen müssen,
um den Wissenschafts- und Forschungsstandort erfolgreich weiter zu entwickeln“, so Mahrer.
Mit der neuen Universitätsfinanzierung wird die Struktur des Universitätsbudgets grundlegend verändert.
Im Rahmen der neuen Finanzierung erhalten Universitäten weiterhin einen Globalbetrag für die dreijährige
Leistungsvereinbarungsperiode, allerdings setzt sich dieser aus Teilbeträgen für Lehre, Forschung sowie
Infrastruktur & strategische Entwicklung zusammen, wobei sich die Beträge an spezifischen Indikatoren
orientieren. Zudem sollen Universitäten die Möglichkeit erhalten Eignungsverfahren, die nicht Kapazitäten
beschränken sollen, einzuführen. Dadurch soll eine bessere Auseinandersetzung mit dem Studium vor dem
Inskribieren stattfinden, um mögliche Drop-Outs während des Studiums zu verringern. Zudem sollen die
Universitäten, in Studien mit schlechten Betreuungsrelationen Zugangsregelungen mit klaren Kapazitätsgrenzen
festlegen dürfen. „Die Betreuungsrelation ist gerade zu Beginn des Studiums ein entscheidender Qualitätsfaktor
und daher sind hier im Interesse aller Betroffenen Verbesserungen zu erzielen. Wir haben eine Verantwortung für
unsere Studierenden und sind gleichzeitig natürlich dem Steuerzahler verpflichtet. Im Sinne des Studienfortschritts
der Studierenden und Planungsmöglichkeiten für Universitäten wollen wir Studienabbrüche möglichst
vermeiden und stärker auf bewusste Studienwahl setzen“ so Mahrer.
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