Wahlkarten können bereits beantragt werden / Wahlinformation unter salzburg.gv.at/wahl-bund
Salzburg (lk) - Am 15. Oktober wird der Nationalrat neu gewählt. Am 10. August hat sich in Salzburg
die Landeswahlbehörde konstituiert. Sie ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl im Bundesland
zuständig.
Die Landeswahlbehörde setzt sich aus Landeswahlleiter Michael Bergmüller mit zwei Stellvertretern sowie
Vertretern der SPÖ, der Liste Sebastian Kurz – die neue Volkspartei, der FPÖ, der Grünen als Beisitzern
sowie der Liste "Für Österreich, Zuwanderungsstopp, Grenzschutz, Neutralität, EU-Austritt",
der "Freie Liste Österreich & FPS Liste Dr. Karl Schnell" sowie der Liste "NEOS – Das Neue
Österreich gemeinsam mit Irmgard Griss, Bürgerinnen und Bürger für Freiheit und Verantwortung"
als Vertrauenspersonen zusammen.
Spätestens ab Freitag, 18. August, liegen die Wählerverzeichnisse in den Gemeinden für eine Woche
auf. Hier können Berichtigungsanträge wegen falscher oder fehlender Einträge von Wahlberechtigten
gestellt werden.
Wahlkarten können bereits jetzt angefordert werden. Mit einer Wahlkarte können Wahlberechtigte, die sich
am 15. Oktober nicht in ihrer Heimatgemeinde aufhalten, ihre Stimme abgeben – und das auch außerhalb der
Gemeinde, in deren Wählerevidenz sie eingetragen sind. Außerdem kann die Stimme auch per Briefwahl abgegeben
werden. Auch dafür ist eine Wahlkarte erforderlich. Mündliche oder schriftliche Anträge auf Ausstellung
einer Wahlkarte können bis 11. Oktober (schriftlich) beziehungsweise 13. Oktober, 12.00 Uhr, (mündlich)
gestellt werden – und zwar bei jener Gemeinde, in dessen Wählerevidenz der oder die Wahlberechtigte eingetragen
ist. Wahlkarten, Kuverts und Stimmzettel stehen etwa ab Mitte September zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt
wird mit dem Versand der Wahlkarten begonnen.
Auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher können Wahlkarten beantragen. Voraussetzung
dafür ist, dass sie in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.
Die Stimme kann bereits nach Erhalt der Wahlkarte, also auch schon vor dem 15. Oktober, abgegeben und der Wahlbehörde
übermittelt werden. Die Wahlkarte muss aber bis zum Wahltag um 17.00 Uhr bei einer Bezirkswahlbehörde
(Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) oder in Wahllokalen während der Öffnungszeiten einlangen. Sie
muss nicht mit der Post übermittelt werden, sondern kann auch auf anderem Wege, etwa persönlich oder
von einem Boten, abgegeben werden. Per Briefwahl kann von jedem beliebigen Ort, auch vom Ausland aus, gewählt
werden. Darüber hinaus kann mit einer Wahlkarte, so wie bisher auch, in jeder österreichischen Gemeinde
vor einer Wahlkommission (in einem Wahllokal) gewählt werden.
Umfassende Wahlinformation auf der Landes-Webseite
Auf der Landes-Webseite ist ein Informationsschwerpunkt zur Nationalratswahl eingerichtet. Hier werden neben Wahlinformationen
des Innenministeriums (auch in leichter Sprache) laufend Informationen zu Wahllokalen, zur Stimmabgabe mit Wahlkarte,
zur Beantragung einer Wahlkarte und über die Ausstellung der Wahlkarten ergänzt. Auch können die
Wahlergebnisse der vergangenen Nationalratswahl bis auf Gemeindeebene abgerufen werden. Das vorläufige Wahlergebnis
wird am 15. Oktober frühestens ab 17.00 Uhr auf der Landes-Webseite veröffentlicht.
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