Gemeinden können damit Anreize für große E-Laster setzen – Bislang rund 7.000
grüne Kennzeichen für E-Fahrzeuge ausgegeben
Wien (bmvit) - Das grüne Kennzeichen für abgasfreie Fahrzeuge gibt es nun auch für große
Elektro-Lastwägen und abgasfreie Busse. Dazu war eine Änderung des Kraftfahrgesetzes nötig, die
im August in Kraft getreten ist. Die Nummerntafel mit grüner Schrift ermöglicht es den Gemeinden, Anreize
für E-Laster und E-Busse zu setzen, etwa längere Lieferzeiten oder reservierte Stellplätze. Bislang
wurden 6.944 grüne Kennzeichen für E-Fahrzeuge ausgegeben.
"Unser Ziel ist, den Verkehr umweltfreundlicher zu machen. Darum setzen wir auf E-Mobilität – bei Autos
und bei Lkw. E-Laster liefern leise und sauber. Mit den grünen Nummerntafeln können die Gemeinden rasch
und unkompliziert zusätzliche Anreize setzen, damit Unternehmen auf E-Lkw und E-Busse umsteigen. Damit schützen
wir die Umwelt und stärken die Wirtschaft. E-Mobilität bringt bis zu 30.000 neue Jobs in Österreich",
sagt Verkehrsminister Jörg Leichtfried.
Derzeit sind insgesamt 1.618 kleine Elektro-Lkw und 164 E-Omnibusse in Österreich zugelassen. Im September
beginnt der Lkw-Hersteller MAN in Steyr mit der Produktion von großen E-Lkw. Dazu kooperiert MAN in einem
ersten Testbetrieb mit großen Handelsketten. Ab 2021 sollen in Steyr mehrere Tausend Elektro-Laster jährlich
gebaut werden. Laut Studien hat Elektromobilität in Österreich das Potenzial für mehr als 30.000
neue Jobs.
Neu zugelassene E-Lkw der Fahrzeugklassen N2 und N3 sowie E-Busse der Fahrzeugklassen M2 und M3 erhalten das Kennzeichen
mit grüner Schrift automatisch. Es kann auf Wunsch aber auch eine herkömmliche Nummerntafel beantragt
werden. Besitzerinnen und Besitzer bereits angemeldeter E-Laster können die alte Nummerntafel bei der Zulassungsstelle
austauschen. Der Umstieg ist nicht verpflichtend. Seit Einführung der grünen Kennzeichen wurden von den
Zulassungsstellen 6.944 Nummerntafeln für Elektrofahrzeuge ausgegeben. E-Autos mit grünem Nummernschild
sind etwa in Innsbruck, Klagenfurt, Wels, Linz, Graz, Mödling, Zell am See, Klosterneuburg und Krems von der
Parkgebühr befreit.
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