Novellierung der Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung I 2012
Linz (lk) - Sanierungen sind wichtige Instrumente der Revitalisierung. Sie wirken der Verödung von
Ortskernen und der zunehmenden Bodenversiegelung durch steigenden Flächenverbrauch entgegen. Bereits bestehende
Infrastruktur wird wieder nutzbar gemacht und dadurch letztlich Wohnraum geschaffen. Die Wohnbauförderung
des Landes OÖ forciert die Sanierung und bietet dafür auch neue Anreize, sowie eine weitere sehr attraktive
Finanzierungsvariante. Deshalb wurde in der Regierungssitzung vom 21. August die Novelle zur Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung
I 2012 beschlossen.
Die Novelle beinhaltet einerseits die Verlängerung der begehrten Sanierungsvariante Abbruch/Neubau mit höheren
Fördersätzen und doppeltem Darlehensbetrag, andererseits wurde zusätzlich eine neue Fixzinsvariante
in der Verordnung verankert. Künftig kann also der Förderwerber für sein Sanierungsvorhaben auch
ein Fixzinsdarlehen vereinbaren. Dabei soll als Obergrenze für den Zinssatz der 15Yr-EUR-Swapsatz plus 125
Basispunkte gelten. Die Förderung des Landes OÖ in Form von Annuitätenzuschüssen (Zuschüsse
zu Tilgung und Zinsen) bleibt unverändert.
„Fakt ist, dass diese Novelle ein wichtiger Anreiz zur Forcierung von Sanierungen für private Wohnhäuser
darstellt und die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher auch hier auf mehr Planungssicherheit und
attraktivere Darlehen bauen können. Wenn wir einer Verödung der Ortskerne und einer weiteren Bodenversiegelung
entgegenwirken wollen, so müssen wir Anreize dafür schaffen, dass bestehende Strukturen revitalisiert
werden. Eine Belebung der Ortskerne hat zudem auch viele positive Nebeneffekte, wie beispielsweise kürzere
Wege zur Arbeit oder zu öffentlichen Verkehrsmitteln und schafft auch wieder den Nährboden für kleinere
Nahversorger und Unternehmen“, sieht Wohnbaureferent LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner die Novellierung der Sanierungsverordnung
als umfassend positiven Ansatz.
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