Bundesrechnungsabschluss 2016

 

erstellt am
17. 08. 17
13:00 MEZ

Bilanz des Bundes zeigt negativen Trend – Rechnungshof warnt vor ungeplanten Risiken
Wien (pk) - Der Rechnungshof warnt aufgrund der Ergebnisse des Bundesrechnungsabschlusses 2016 vor ungeplanten Risiken. Laut dem Verfasser des Jahresabschlusses des Bundes trug das Nettoergebnis der Ergebnisrechnung (-9,47 Mrd. €) wesentlich zur Erhöhung des negativen Nettovermögens in der Vermögensrechnung bei. Dieses lag damit bei -161,698 Mrd. € und reduzierte sich um 8,342 Mrd. € im Vergleich zu 2015. Das damals ohnehin schon erheblich negative Nettovermögen des Bundes verschlechterte sich im letzten Jahr also um weitere 5,4%, stellt der Rechnungshof in der Bilanz des Bundes fest.

Bilanz zeigt größeres Vermögen und steigende Fremdmittel
Ende 2016 betrug das Vermögen des Bundes 91,653 Mrd. € und war damit um 3,925 Mrd. € (+4,5%) größer als 2015. Der Rechnungshof führt den Anstieg auf den höheren Kontostand der OeNB sowie auf die Bewertung von Beteiligungen, beispielsweise von der ASFINAG, der Bundesimmobiliengesellschaft, der Österreichischen Bundes– und Industriebeteiligungen und des Insolvenz–Entgelt–Fonds zurück. Außerdem wurden die Vorräte des Verteidigungsministeriums höher bewertet.

Problematisch ist, dass nicht nur das Vermögen, sondern auch die Fremdmittel im letzten Jahr gewachsen sind. Diese standen zu Jahresbeginn bei 253,351 Mrd. €, das entspricht einem Anstieg von 5,1%, berechnet der Rechnungshof. Grund dafür sind laut Bericht höhere Finanzschulden, neue Rückstellungen zur Sicherung des Rückkaufs der durch den Kärntner Ausgleichszahlungs–Fonds begebenen bundesgarantierten Anleihen und Verbindlichkeiten aus dem Zuschussvertrag mit der ÖBB.

Sieht man sich die Finanzierungsrechnung an, so fiel der Nettofinanzierungssaldo mit -4,995 Mrd. € um 4,474 Mrd. € günstiger aus als das Ergebnis der Ergebnisrechnung (-9,47 Mrd. €). Die Unterschiede ergeben sich aus der unterschiedlichen Buchungslogik der beiden Systeme ( III-401 d.B.).

Rechnungshof: Bundesfinanzrahmen fehlt für Beurteilung der mittelfristigen Entwicklung
Im Frühjahr 2017 wurde beschlossen, den Bundesfinanzrahmen im Herbst gemeinsam mit dem Budget statt wie bisher bis 30. April zu beschließen. Daher ist der Bundesfinanzrahmen für die Jahre 2017 bis 2020 der letztgültige Stand. Darüber klagt nun der Rechnungshof. Denn Maßnahmen, die die Bundesregierung im Rahmen des neuen Regierungsprogramms im Jänner 2017 beschloss, waren nicht in der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Dabei handelt es sich um Maßnahmen im Rahmen von 4 Mrd. € in den Bereichen Bildung und Innovation, Energie und Nachhaltigkeit sowie Sicherheit und Integration.

In diesem Kontext weist der Rechnungshof nun auf den Zweck der mittelfristigen Haushaltsplanung hin. Der Bundesfinanzrahmen ist aus seiner Sicht eine wesentliche Grundlage für die Beurteilung der mittelfristigen budgetären Entwicklung auf Bundesebene, weshalb er der Verschiebung in den Herbst nichts abgewinnen kann. Außerdem warnt der Rechnungshof vor Risiken in der mittelfristigen Haushaltsplanung auf Bundesebene. Neben den Einzahlungen bestünden auch erhebliche Risiken bei den Auszahlungen, heißt es. Problematisch sieht der Rechnungshof auch das derzeit historisch niedrige Zinsniveau, falls dieses wieder steigen sollte.

Gewarnt wird im Bundesrechnungsabschluss vor Risiken durch nicht veranschlagte und im Finanzrahmengesetz nicht geplanten Maßnahmen, die im Regierungsprogramm stehen. Das Defizit könnte dadurch erhöht und die Budgets der Folgejahre belastet werden, so der Rechnungshof. In Folge wäre die Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorgaben der Europäischen Union gefährdet. Der Rechnungshof sieht also dringenden Handlungsbedarf zur Verbesserung der finanziellen Lage des Bundes. In diesem Sinne tritt er für Strukturreformen und eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik ein.

Steuerreform 2015 führt zu erheblicher Verschlechterung der Abgabenerträge
Im Vergleich zu 2015 verschlechterten sich 2016 sowohl das Nettoergebnis (-4,699 Mrd. €; +98,5%) als auch der Nettofinanzierungssaldo (-3,134 Mrd. €; +168,4%). Ausschlaggebend für diese Entwicklung war der Rückgang der Abgabenerträge (Erträge: -2,015 Mrd. €, Einzahlungen: -1,448 Mrd. €; insbesondere bei der Lohn- und Kapitalertragsteuer). Außerdem stieg der betriebliche Sachaufwand stark an und ging um 3,249 Mrd. € in die Höhe. Davon betreffen 2,412 Mrd. € Rückstellungen für den Kärntner Ausgleichszahlungs–Fonds und die Abbaumanagementgesellschaft des Bundes. Auch der Transferaufwand ist um 710,44 Mio. € höher als zuvor (Auszahlungen: +1,436 Mrd. €), was durch Direktzahlungen an die AMA sowie höhere Leistungen für Arbeitslosengeld und Notstandshilfe begründet wird.

Soll-Ist-Vergleich zeigt leichte Abweichungen
Die tatsächlichen Zahlen lagen 2016 leicht über den im Bundesvoranschlag prognostizierten Werten. Das Nettoergebnis für den Ergebnishaushalt 2016 betrug -9,47 Mrd. € und war damit um 132,07 Mio. € (+1,4%) höher als geplant. Die Erträge lagen mit 72,421 Mrd. € um 1,116 Mrd. € (+1,6%) über dem vom Finanzministerium veranschlagten Wert. Ähnlich verhält es sich mit den Aufwendungen, die die Prognose um +1,5% übertrafen. In der Finanzierungsrechnung betrug der Nettofinanzierungssaldo -4,995 Mrd. € und war damit um +8% höher als im Voranschlag angenommen.

Mehr ausgegeben wurde für erhöhte Sicherheitsmaßnahmen und zur Bewältigung der Migrationsbewegungen – dazu zählt das Grenzmanagement, die Grundversorgung und Integrationsmaßnahmen. Außerdem wurden die Zahlungen an die Länder im Pflichtschulbereich zu niedrig budgetiert. Verschiebungen gab es bei der Auszahlung diverser Beihilfen und Prämien aus 2015 in 2016.

Geringer waren die Kosten vor allem im Bereich Pensionsversicherung. Hinzu kommt, dass geplante Maßnahmen für die Finanzmarktstabilität nicht erforderlich waren und Förderungen für den Breitbandausbau erst verzögert in Anspruch genommen werden.

2016 wurden die Wirkungen der Steuerreform 2015 sichtbar. Die Erträge aus der Umsatzsteuer, der Kapitalertragsteuer und der veranlagten Einkommensteuer waren geringer als erhofft. In manchen Bereichen, beispielsweise bei den Grundbuchsgebühren, wirkte die Steuerreform 2015 aber auch positiv und brachte mehr ein als gedacht. Weniger eingenommen wurde vor allem bei Versteigerungserlösen aus Emissionszertifikaten.

Mittelverwendungsüberschreitungen von 6,56 Mrd. € genehmigt
Im Jahr 2016 wurden im Finanzierungshaushalt Mittelverwendungsüberschreitungen von 6,56 Mrd. € genehmigt. Hauptursache war die HETA-Abwicklung, konkret ging es um die Finanzierung des Rückkaufs der bundesgarantierten Anleihen in Form der Gewährung eines Gesellschafterzuschusses. Der Großteil der Überschreitungen wird durch Rücklagenentnahmen gedeckt.

Der Stand der Haushaltsrücklagen zum 31. Dezember 2016 belief sich auf 20,551 Mrd. € und war damit um 1,135 Mrd. € höher als 2015. Der Anstieg war laut Rechnungshof darauf zurückzuführen, dass die für die Finanzierung des Rückkaufs der durch den Kärntner Ausgleichszahlungs–Fonds begebenen bundesgarantierten Anleihen vorgesehenen Mittel nicht verwendet wurden.

Schulden mit 3,1% verzinst
Die bereinigten Finanzschulden des Bundes betrugen 2016 207,752 Mrd. €, also 59,5% des BIP und waren damit um 4,3% höher als 2015. Als Hauptfinanzierungsquelle dienten auch im Jahr 2016 Bundesanleihen in heimischer Währung. Die durchschnittliche Verzinsung betrug unter Berücksichtigung der Währungstauschverträge 3,1% (2015: 3,3%) und lag um 0,4% über der durchschnittlichen Rendite von 2,7%.

Die tatsächliche Ausnutzung der maximalen Haftungsobergrenze von 197 Mrd. € lag bei 102,375 Mrd. €. In diesem Zusammenhang hebt der Rechnungshof hervor, dass den Bund bei Ausschöpfung der festgelegten Haftungsobergrenze Haftungen im Ausmaß von zwei Drittel des BIP treffen würden. Dies würde die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beeinflussen.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

 

 

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