Pulker: Erfreulich, dass Anliegen der Gastronomie nun von Gesundheitsministerin berücksichtigt
werden
Wien (pwk) - Der Fachverband Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) begrüßt
die Novelle zur Allergenverordnung, die am 14.08. von Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner in Begutachtung
geschickt wurde und die Erleichterungen für die Branche bei der Allergenkennzeichnung bringen soll. Mario
Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), zeigt sich zufrieden,
„dass die hartnäckigen Interventionen der Branchenvertreter nun bei Gesundheitsministerien Pamela Rendi-Wagner
Gehör gefunden haben“ und ist erfreut über das positive Gesprächsklima. Konkret ist vorgesehen,
dass keine zusätzlichen Schulungen für bereits ausgebildetes Personal (Berufsschule, Tourismusschule,
etc.) notwendig sind und für alle anderen Personen keine Wiederholung der Schulung erforderlich ist. Zudem
wird das Ministerium ermöglichen, dass künftig die Information auch über eine Allergikerkarte erfolgen
kann. Es müssen also künftig nicht mehr alle Speisekarten im Lokal mit den Buchstabencodes versehen werden,
es reicht, wenn dem Gast auf Anfrage eine Allergikerkarte ausgehändigt wird.
Die Klarstellung, dass bei Tagesgerichten keine schriftliche Dokumentationsverpflichtung besteht, wird im Auslegungsweg
durch die Lebensmittelkontrollbehörden vorgenommen. Bis dato gilt: Wirte müssen entscheiden, ob sie ihre
Gäste entweder mündlich informieren oder die 14 Allergene schriftlich in der Speisekarte angeben. Künftig
soll nun auch eine Mischform möglich sein. „Es war eine unserer wichtigsten Forderungen, dass Speisen, wie
etwa Tages-, Mittags- oder Frisch-Gerichte nicht mehr gekennzeichnet werden müssen, sondern dass darüber
mündlich informiert werden kann,“ begrüßt Pulker die geplanten Erleichterungen für Wirte.
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