Vizekanzler und Justizminister Brandsetter:“ Enge Zusammenarbeit mit Amtskollegen bei der Rückführung
von Häftlingen in ihre Heimat unerlässlich“
Sofia/Wien (bmj) - Vizekanzler Wolfgang Brandstetter empfing am 25. August seine bulgarische Amtskollegin
Tsetska Tsacheva in Wien. Das Treffen der beiden Justizminister diente einem Arbeitsgespräch, bei welchem
insbesondere die österreichische EU-Ratspräsidentschaft besprochen wurde.
Außerdem war die Überstellung verurteilter Straftäter Gesprächsthema zwischen den Ministern.
Um den bulgarischen Kollegen den modernen österreichischen Strafvollzug nicht nur theoretisch zu erläutern,
besuchte die bulgarische Delegation anschließend an das Arbeitsgespräch die Justizanstalt Korneuburg,
eine moderne Vorzeigeanstalt in Österreich.
Derzeit verbüßen 93 bulgarische Häftlinge ihre Haft in österreichischen Justizanstalten, davon
3 in der JA Korneuburg. „Die Rückführung von bulgarischen Häftlingen im Rahmen des Projekts „Haft
in der Heimat“ funktioniert gut. Im Jahr 2017 haben wir bereits 10 Überstellungen durchgeführt. Dabei
brauchen sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Insassen Gewissheit darüber, dass egal wo in der EU die Haftstrafe
vollzogen wird, ein Mindestmaß an Qualität vorhanden ist“, stellte Brandstetter klar. „Bulgarien ist
bei Ersuchen um Übernahme der Strafvollstreckung der am raschesten reagierende EU-Mitgliedstaat, dafür
danke ich meiner Kollegin“, so der Justizminister zufrieden.
Das Justiz-Projekt „Haft in der Heimat“ ist insgesamt sehr erfolgreich: Im Jahr 2016 konnte Österreich der
Vollzug von bis zu 250.000 Hafttagen ausländischer Häftlinge ins Ausland auslagern. Die Kosten für
die Haft ausländischer Insassen werden von den jeweiligen Vollzugsstaaten übernommen. „So können
wir unsere Haftanstalten entlasten, verhindern damit den Überbelag und können Kosten sparen“, erklärt
der Justizminister.
Dennoch gibt es auch innerhalb der EU Probleme:“ Wir stellen innerhalb Europas fest, dass die Hausaufgaben einiger
EU-Mitgliedstaaten im Bereich des Strafvollzugs nicht erledigt wurden. Dadurch treten teilweise sogar menschenrechtsunwürdige
Verhältnisse beim Strafvollzug zu Tage. Es ist klar, dass wir Überstellungen nur innerhalb der rechtlichen
Rahmenbedingungen und im Einklang mit der Menschenrechtskonvention durchführen. Umso wichtiger ist es, dass
sich auch die EU verstärkt um die Verbesserung der Verhältnisse im Strafvollzug der Mitgliedsstaaten
kümmert“, so Vizekanzler Brandstetter abschließend.
„Meine Amtskollegin Tsetska Tsacheva ist eine äußerst wichtige Mitstreiterin beim Thema Strafvollzug
und Rückführung von Häftlingen. In diesem Bereich ist eine enge Zusammenarbeit mit unseren Kollegen
unerlässlich, die durch persönliche Kontakte naturgemäß erleichtert wird“, betont der Justizminister
im Rahmen des Treffens mit der bulgarischen Justizministerin in der Justizanstalt Korneuburg.
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