Anteil der gesundheitsschädlichen Proben nur geringfügig gestiegen
Wien (pk) - Bereits zum siebenten Mal hat das Gesundheitsressort dem Parlament einen Lebensmittelsicherheitsbericht
vorgelegt, der auf 86 Seiten einen umfassenden Überblick über die erhobenen Daten in diesem Bereich gibt
( 412 d.B.). Grundlage für die Überwachung der Kennzeichnungs- und Sicherheitsregeln für Lebensmittel,
Verpackungsmaterial, Spielzeug und Kosmetika ist vor allem geltendes EU-Recht, die Kontrollen erfolgen jedoch auf
nationaler Ebene. Dabei konnte im Großen und Ganzen an die guten Ergebnisse der Vorjahre angeschlossen werden;
die Beanstandungsquote bei den als gesundheitsschädlich eingestuften Proben lag mit 0,5% nur etwas höher
als 2014 (0,3%). Die Zahl der Lebensmittelbetriebe mit Verstößen war hingegen geringer, was im Wesentlichen
auf den Rückgang bei den Hygienemängeln zurückzuführen sei. Bundesministerin Pamela Rendi-Wagner
weist in ihrem Vorwort zudem darauf hin, dass der Schwerpunkt "Gezieltes Überwachungsprogramm in Hochrisikobetrieben"
auch im Jahr 2016 fortgeführt wurde.
Höchster Anteil an gesundheitsschädlichen Proben bei Spielwaren gefunden
2016 wurden von den Lebensmittelaufsichtsbehörden insgesamt 67.137 Betriebskontrollen durchgeführt und
von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) bzw. den zuständigen Stellen in den
Ländern (Wien, Kärnten, Vorarlberg) 26.844 Proben begutachtet.
Was die Untersuchung der Proben betrifft, so gab es in 22.309 Fällen (83,1%) keinen Grund zur Beanstandung.
Als gesundheitsschädlich wurden 145 Proben (0,5%) beurteilt, 953 Proben (3,6%) waren für den menschlichen
Verzehr bzw. den bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet. Die häufigsten Beanstandungsgründe
waren wieder einmal Kennzeichnungsmängel und zur Irreführung geeignete Angaben bei 2.531 Proben (9,4%).
Bei 408 Proben (1,5%) entsprach die Zusammensetzung nicht, 1.029 Proben (3,8%) wurden aus diversen anderen Gründen
(z. B. Verstoß gegen Hygiene- oder Trinkwasserverordnungen) bemängelt. Insgesamt lag die Beanstandungsquote
also bei 16,9%.
Geht man näher ins Detail, dann zeigt sich zum Beispiel, dass die Beanstandungsquote bei Verdachtsproben bei
1,8% lag, während nur 0,3% der Planproben gesundheitsschädlich waren. Der höchste Anteil an gesundheitsschädlichen
Proben fand sich mit 20 von 515 Proben (3,9%) bei den Spielwaren, gefolgt von Wildbreterzeugnissen (fünf von
132 Proben; 3,8%) und Lebensmittelkontaktmaterialien (16 von 437 Proben; 3,7%).
49 der 145 gesundheitsschädlichen Proben (33,8%) wurden wegen mikrobieller Kontaminationen und Hygienemängeln
beanstandet. Gesundheitsschädliche Fremdkörper und Verunreinigungen befanden sich in 32 Proben (22,1%).
30 Beanstandungen (20,7%) waren auf Kontaminationen wie etwa durch Schwermetalle oder polyzyklische aromatische
Kohlenwasserstoffe zurückzuführen. Die 21 gesundheitsschädlichen Proben (14,5%) mit Sicherheitsmängeln
entfielen fast ausschließlich auf Spielwaren. Elf Proben (7,6%) wurden auf Grund ihrer Inhaltsstoffe bzw.
ihrer Zusammensetzung als gesundheitsschädlich beurteilt. Zwei Proben (1,4%) waren wegen ihres Pestizidgehaltes
gesundheitsschädlich.
Im Bericht wird zudem darauf hingewiesen, dass im Rahmen der amtlichen Kontrolle jährlich Schwerpunktaktionen
durchgeführt werden. Ausgangspunkt dafür sind entweder EU-Vorgaben oder EU-Programme, aktuelle Erkenntnisse
oder spezielle Anlassfälle. Thematisch decken sie ein breites Feld ab und reichen von der Untersuchung der
Inhaltsstoffe von Jausendosen- oder –flaschen aus Kunststoff, dem Schimmelbefall bei abgepacktem Schnittbrot, der
Einhaltung der Sicherheitsstandards bei Spielzeug, der Kontrolle von Pestizidrückständen bis hin zur
Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Organismen. Insgesamt zeigen die Ergebnisse, so die AutorInnen
des Berichts, dass der risikobasierte Ansatz bei der Planung und Durchführung der amtlichen Lebensmittelkontrolle
geeignet ist, Schwachstellen aufzudecken und Sicherheit bestmöglich zu garantieren. Mehr Proben bringen nicht
automatisch mehr Sicherheit.
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