Wettbewerbsfähiges und digitalisierungsfreundliches Ökosystem Gebot der Stunde -
Sinnvoller Konsumentenschutz anstelle unnötiger Bürokratie
Wien (pwk) - „Österreichische Bankkunden sind besonders digital und nutzen das gewaltige Potential
der Digitalisierung auch im internationalen Vergleich intensiv. Gerade für Verbraucher bringt der Ausbau des
digitalen Geschäftsverkehrs greifbare Vorteile mit sich, etwa der beschleunigte Zugang zu Informationen und
eine fokussierte Auswahl sowie höhere Qualität von Produkten und Dienstleistungen. Das Smartphone ist
bei den Menschen in Österreich auch zur virtuellen Bankfiliale geworden“, betonte der Geschäftsführer
der Bundessparte Bank und Versicherung, Franz Rudorfer, am 01.09. in Alpbach. Gleichzeitig wies der Bankensprecher
aber darauf hin, dass die Banken den heimischen Kunden nur dann das volle Potenzial und alle Anwendungsmöglichkeiten
der Digitalisierung anbieten können, wenn auch die entsprechenden Rahmenbedingungen vorliegen. „Ein digitales
Ökosystem kann nur funktionieren, wenn nutzerfreundliche und klare Regelungen getroffen und die neuesten technischen
Möglichkeiten die Grundlage bilden“, so Rudorfer. Die vom BM für Finanzen geschaffene Möglichkeit,
Kontoeröffnungen auch im Wege der Videoidentifizierung vornehmen zu können, war ein erster wichtiger
Schritt zu diesem digitalen Ökosystem.
„Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen mit den Kundenbedürfnissen Schritt halten. Medienbrüche
durch gesetzliche Vorgaben müssen im Interesse von Kunden und Banken vermieden werden, um das Potenzial der
Digitalisierung voll umsetzen und nutzen zu können. In diesem Sinne sollte beispielsweise die digitale Unterschrift
auch durch neue innovative technische Lösungen möglich sein (etwa via Signpad)“, unterstrich der Bankensprecher.
„Auch wenn Banking digitaler wird, bleibt die Beziehung zwischen Kunde und Bank auch künftig vom persönlichen
Austausch mit dem Kundenbetreuer geprägt“, so Rudorfer.
Cybersicherheit als siamesischer Zwilling der Digitalisierung
Oberste Priorität hat jedenfalls der Bereich der Cybersicherheit, der sowohl für Banken und Versicherungen
als auch deren Kunden von immenser Bedeutung ist. Daher sei es „unbedingt notwendig“, hier adäquate rechtliche
Rahmenbedingungen für Cybersicherheit zu schaffen. „Es geht um das höchste Gut der Banken, das Vertrauen
ihrer Kunden. Cybersicherheit ist eine gemeinsame Aufgabe, nur wenn sie gesichert ist, können wir das Potenzial
von Big Data, Robo-Advice und Blockchain voll nutzen“, unterstrich Rudorfer.
Sinnvoller Konsumentenschutz anstelle unnötiger Bürokratie
Kritik äußerte Rudorfer an den immer weiter zunehmenden bürokratischen Belastungen: „Auf der einen
Seite werden in Europa sogenannte Echtzeit- oder Instantüberweisungen vorbereitet, auf der anderen Seite werden
Kunde und Bank oft mit unnötiger Bürokratie und Vorgängen belastet. Generell sollte sichergestellt
werden, dass die Bank dem Kunden die Informationen zur Verfügung stellt und der Kunde selbst entscheidet,
in welcher Form er die Informationen erhält. Ein Beispiel ist die zwingende Zustellung von Informationen in
schriftlicher Form, auch wenn der Kunde bewusst nur das Online-Angebot nutzen will.“
Weiteres Beispiel sei etwa der Aushang zu Devisenwechselkursen sowie Angaben über Sparzinsen, Entgelte, AGB
und Informationen über die Einlagensicherung in Bankstellen, die man durch eine Offenlegung auf der Homepage
ablösen könne, um hier unnötige und auch vom Kunden nicht gewünschte Bürokratie zu vermeiden.
Erfreulich sei vor diesem Hintergrund, dass das BM für Finanzen im Rahmen einer gemeinsamen Initiative unnötige
Schriftlichkeitserfordernisse prüft und beseitigen will. „Sinnvoller Konsumentenschutz beginnt dort, wo die
Nutzerfreundlichkeit im Vordergrund steht. Die Vermeidung von Golden Plating, also das Aufdoppeln immer weiterer
Regularien gegenüber anderen europäischen Mitbewerbern, muss die nächste Bundesregierung auf die
Agenda setzen. Hier sehen wir Handlungsbedarf“, so Rudorfer abschließend.
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