Forderung nach mehr Effizienz
Linz (lk) - Im Zuge der letzten Landesverkehrsreferentenkonferenz am 28. April 2017 in Voralberg, wurde
über die Einhebung von Strafverfügungen bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten
durch ausländische Lenkerinnen und Lenker diskutiert. Dabei einigte man sich auf die Weiterverfolgung judikativer
Maßnahmen zur Optimierung der Verwaltungsstrafverfahren. "Ich trete besonders für die Erleichterung
und Vereinfachungen im Bereich des Verwaltungsstrafverfahrens ein. Abgekürzte Verkehrsstrafverfahren sowie
ein höheres Freiheitsmaß bei Restriktionen sorgen für mehr Effizienz", ist Landesrat für
Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner überzeugt und fügt hinzu "Bei Nichtbezahlung der Bußgelder
würde ein Benutzungsverbot des Fahrzeuges die konsequente Einbringung der Strafbeträge aus dem Ausland
deutlich unterstützen".
Die Zuständigkeit für eine verbindliche rechtliche Beurteilung liegt beim Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes.
Ebenfalls die Möglichkeit der Verhängung eines Benützungsverbotes des Kraftfahrzeuges bei Nichtbezahlung
einer Sicherheitsleistung bzw. einer Strafe ist Angelegenheit des Verfassungsdienstes.
CBE (Cross Boarder Enforcement) brachte Effizienzsteigerung
Durch die CBE-Richtlinie wurde der Austausch von Zulassungsbesitzerdaten ausländischer Fahrzeuglenker/innen
ermöglicht. Mit Wirkung von 6. Juli 2015 wurden diese Richtlinien in Oberösterreich umgesetzt. Unter
den CBE-Mitgliedsländern gibt es dadurch einen gegenseitigen Datenverkehr der Halterdaten. Beschränkt
ist der Datenaustausch auf Delikte, welche die Verkehrssicherheit gefährden. Hierzu zählen bspw. Geschwindigkeitsübertretungen,
das Ignorieren von Gurt- oder Helmpflicht, das Überfahren von Kreuzungen bei Rot sowie Alkohol oder Drogenmissbrauch
am Steuer. Ebenso das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung wird grenzüberschreitend geahndet. Zwischenzeitig
ist die Zahl der CBE-Länder auf nunmehr 18 angewachsen. Zu den Mitgliedsstaaten zählen:
Liste der CBE-Mitgliedsländer
Bei jenen Ländern wird neben der bisherigen Anonymverfügung der gesetzlich vorgeschriebene INFO-Letter
in der jeweiligen Sprache, der somit auch eine Lenkererhebung beinhaltet, an den Halter/die Halterin des Fahrzeuges
übermittelt.
Das CBE-System brachte eine deutliche administrative Erleichterung bei der Einziehung der Strafbeträge. Von
zuvor rund 20 % Einzahlungsquote konnte eine Steigerung auf aktuell rund 45 % erzielt werden. Neben hohen Einzahlungsquoten
bspw. aus Deutschland, Slowenien oder Ungarn lässt hauptsächlich in osteuropäischen Ländern
wie bspw. Bulgarien, Rumänien oder Lettland die Zahlungsmoral zu wünschen übrig. Aufgrund teilweise
lückenhafter Halterdaten und technischer Umsetzungen bestehen noch Optimierungschancen des Systems. "Die
Einführung der CBE-Richtlinien brachte bereits höhere Einzahlungsquoten aus dem Ausland mit sich. Allerdings
besteht noch großes Potential, um weitere Effizienzsteigerungen zu erzielen", unterstreicht Landesrat
Steinkellner abschließend.
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