Zuordnung Ingenieur neu macht Österreich wettbewerbsfähig
Wien (bmwfw) - Die neue Qualifikation Ingenieur ermöglicht österreichischen Arbeitgeber/innen
eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich und den Absolvent/innen eine gesteigerte
Sichtbarkeit von ihren Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen. Diese haben sie durch berufliche Praxis erlangt
und in einem Prüfungsgespräch nachgewiesen. Die Qualifikation Ingenieur ist auf dem Qualifikationsniveau
VI des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) zugeordnet und somit automatisch auf demselben Qualifikationsniveau
des Europäischen Qualifikationsniveaus (EQR). Seit Inkrafttreten des neuen Ingenieurgesetzes (IngG 2017) ist
der Ingenieur-Titel keine „Standesbezeichnung" mehr sondern eine „Qualifikation". Der Ingenieur befindet
sich jetzt auf dem gleichen Qualifikationsniveau wie der akademische Bachelor, ist jedoch aufgrund der andersartigen
Struktur der Qualifikation als gleichwertig, aber nicht als gleichartig zu verstehen. Eine Zulassung zu einem Masterstudium
ist durch den Erhalt der Qualifikation Ing. jedoch nicht gegeben.
Ziel ist die Aufwertung der Qualifikation der österreichischen Ingenieure und Ingenieurinnen durch Zuordnung
zu einem Qualifikationsniveau des NQR und Herstellung besserer internationaler Vergleichbarkeit mit anderen Qualifikationen.
Es soll die Mobilität von Arbeitnehmer/innen und Lernenden im europäischen Bildungsraum steigern. Beschreibungen
der Qualifikationen sowie die Einstufung auf einem der acht Niveaus geben eine erste Orientierung über den
Inhalt der jeweiligen Qualifikation. Die Zuordnung des Ingenieurs erfolgt einmalig und muss nicht von jedem/r Absolvent/in
individuell beantragt werden. Das online NQR-Register der NQR-Koordinierungsstelle bietet alle relevanten Informationen
zur Zuordnung und zum Nationalen Qualifikationsrahmen.
Für die Erlangung der neuen Qualifikation Ingenieur müssen gewisse formale Voraussetzungen erfüllt
sein, etwa ein HTL-Abschluss und eine dreijährige fachbezogene Praxis. Anträge können bei sogenannten
Zertifizierungsstellen eingereicht werden. Nach Prüfung der formalen Voraussetzungen kommt es zu einem Fachgespräch
vor einer Zertifizierungskommission. Bei diesem Verfahren handelt es sich um einen innovativen Zugang Kompetenzen
festzustellen und sichtbar zu machen.
Die erfolgreiche Zuordnung der Qualifikation Ingenieur ergänzt den Nationalen Qualifikationsrahmen in seiner
umfassenden Darstellung der österreichischen Ausbildungs- und Bildungslandschaft. Neben den, per NQR-Gesetz
zugeordneten, akademischen Abschlüssen Bachelor, Master und PHD sind auch die Schulabschlüsse der BMS
und BHS sowie die Lehrabschlussprüfungen bereits zugeordnet.
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