LR Petschnig: „Erster Schritt zum Bürokratieabbau wurde mit dieser Gesetzesbereinigung
gesetzt – und es werden noch weitere Verwaltungsvereinfachungen folgen“
Eisenstadt (blms) - Erstmalig im Burgenland wurde auf Initiative von Landesrat MMag. Alexander Petschnig
ein unzeitgemäßes Landesgesetz und die damit in Verbindung stehenden Verwaltungsabläufe abgestellt.
Das Tanzschulgesetz, welches im September 1923 seinen Ursprung fand ist Geschichte. Die Bedeutung von Tanzschulen
und ihr gesellschaftlicher Wert haben sich in den letzten Jahrzehnten deutlich gewandelt, sodass heute nur noch
ein sehr beschränkter Anwendungsbereich der betreffenden Rechtsnormen festgestellt werden. Dazu Landesrat
MMag. Alexander Petschnig: „Aus heutiger Sicht sind die Vorschriften völlig antiquiert. Noch dazu ergeben
sich durch diesen Wegfall von Vollzugsaufgaben Einsparungspotentiale.“ Landesrat Petschnig sieht diese Abschaffung
als einen weiteren Schritt zum Bürokratieabbau und betonte: „ Beim Tanz handelt es sich um keine besonders
gefahrengeneigte Tätigkeit. Vor allem ist ein derart aufwendiges Regelungssystem aus Gründen des Konsumentenschutzes
nicht erforderlich. Es ist nicht gerechtfertigt, einen derart hohen Verwaltungsaufwand bestehen zu lassen.“ In
einer gemeinsamen Pressekonferenz begrüßten auch die ehemaligen Profitänzer und Dancing Stars Alice
Guschelbauer und Balázs Ekker die Aufhebung des Tanzlehrergesetzes. Bisher waren unter anderem eine Mitgliedschaft
beim Verband der Tanzlehrer Österreichs und eine dreijährige Ausbildung notwendig gewesen. Durch die
Abschaffung des Tanzlehrergesetzes ist dies nun nicht mehr der Fall. LR Mag. Alexander Petschnig erwartet, dass
es durch die vom Burgenländischen Landtag beschlossene Aufhebung des Landesgesetzes, mehr Angebot und Wettbewerb
geben wird. "Der Bessere wird sich durchsetzen", zeigte sich Petschnig überzeugt. Im Burgenland
gibt es derzeit sechs Tanzschulen.
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