LR Schwarz: Eigenmittelanrechnung geändert, um sozial Schwache zu unterstützen
St. Pölten (nlk) - Sozial-Landesrätin Barbara Schwarz freut sich, dass in der Regierungssitzung
vom 05.09. die vieldiskutierte Änderung bei der „Verordnung über die Berücksichtigung von Eigenmitteln“
beschlossen wurde. Damit wird zukünftig das Pflegegeld für pflegende Angehörige im Rahmen der Bedarfsorientierten
Mindestsicherung nicht mehr als Einkommen angerechnet. „Wir haben die Anrechnung der Eigenmittel in der Verordnung
geändert, um die sozial Schwachen zu unterstützen“, so Schwarz.
„Im Sinne einer sozialen Gerechtigkeit und Fairness wird durch die Änderung der Verordnung eine Bestimmung
geschaffen, die die Anrechnung des Pflegegeldes eines nahen Angehörigen in einer gemeinsamen Haushalts- oder
Wohngemeinschaft bei der Hilfe suchenden Person im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung als Einkommen
vermeidet“, erklärt Schwarz. Man rechnet damit, dass rund 100 Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher
von der Neuregelung betroffen sein werden. Die Mehrkosten für das Land Niederösterreich werden sich auf
rund 500.000 Euro pro Jahr belaufen.
„Mit der Änderung soll das Pflegegeld nicht mehr als Einkommen zählen und somit auch in Sachen Mindestsicherung
keinen Einfluss nehmen“, führt die Landesrätin zum Abschluss aus.
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