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erstellt am
14. 09. 17
13:00 MEZ

Gouverneur Nowotny zu Vorschlägen für rasche Ausweitung des Euroraums – Sämtliche Aufnahmekriterien für Euro müssen nachhaltig erfüllt werden
Brüssel/Wien (oenb) - Der EU-Vertrag sieht für alle Mitgliedstaaten – mit Ausnahmen für Dänemark und das Vereinigte Königreich – letztlich die Mitgliedschaft im Euroraum vor. Sowohl im Interesse der Euro-Länder als auch im Interesse der Beitrittswerber müssen klare Kriterien erfüllt werden, um die langfristige wirtschaftliche und gesellschaftliche Stabilität zu sichern. Diese sogenannten Maastricht-Kriterien beziehen sich derzeit vor allem auf Inflationsraten und langfristige Zinssätze, Budgetdefizit und Schuldenobergrenzen, stabile Wechselkurse und rechtliche Kriterien, wie die Unabhängigkeit der nationalen Zentralbanken.

Wie die Erfahrung lehrt, ist für konkrete Entscheidungen aber auch unbedingt die Berücksichtigung realwirtschaftlicher Kriterien erforderlich. Dazu zählen die Integration der Märkte, die Leistungsbilanzsalden und die Entwicklung bei den Lohnstückkosten, wie das in den Maastricht-Kriterien (Artikel 140 (1) AEUV) auch vorgesehen ist. OeNB-Gouverneur Ewald Nowotny präzisiert: „Für eine nachhaltige Erfüllung dieser Konvergenzkriterien ist ein fortgesetzter wirtschaftlicher Aufholprozess notwendig, der sich insbesondere in der Wirtschaftsdynamik, der Beschäftigung und im Pro-Kopf-Einkommen widerspiegelt.“

Die Mitgliedschaft im Euroraum stellt in dieser Hinsicht höhere wirtschaftliche Anforderungen als die Teilnahme am Europäischen Binnenmarkt. Gouverneur Nowotny betont, dass „im Interesse der langfristigen Stabilität der europäischen Wirtschaft eine Aufweichung der Aufnahmekriterien strikt abzulehnen ist“.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
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