Rendi-Wagner: Verordnungsnovelle bringt
 Gastronomen Erleichterung bei Allergenverordnung

 

erstellt am
13. 09. 17
13:00 MEZ

AllergikerInnen werden weiterhin umfassend informiert
Wien (bmgf) - Am 14. September tritt die Novelle der Allergeninformationsverordnung in Kraft und bringt bürokratische Erleichterungen für die Gastronomie. „Mit den Änderungen sorgen wir dafür, dass die Allergenverordnung in der Praxis gut anwendbar ist. Nur so können wir gewährleisten, dass AllergikerInnen bestens informiert werden“, sagt Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner.

Konkret entfallen Wiederholungsschulen zur Allergeninformation für Beschäftigte in der Gastronomie. "Es muss allerdings dafür gesorgt werden, dass die mündlich weitergegebene Allergeninformation immer auf dem aktuellem Stand ist", so Rendi-Wagner.

Zusätzlich zur mündlichen Information können den Gästen nun auch spezielle Speisekarten angeboten werden, welche die allergenen Stoffe ausweisen. Dadurch müssen in Zukunft nicht alle Speisekarten im Betrieb die Allergeninformation ausweisen. Die Allergeninformation kann in Österreich bereits jetzt mündlich durch geschultes Personal erfolgen, sofern an sichtbarer Stelle deutlich und gut lesbar darauf hingewiesen wird, dass die Information auf Nachfrage mündlich erhältlich ist.

 

 

 

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