AllergikerInnen werden weiterhin umfassend informiert
Wien (bmgf) - Am 14. September tritt die Novelle der Allergeninformationsverordnung in Kraft und bringt
bürokratische Erleichterungen für die Gastronomie. „Mit den Änderungen sorgen wir dafür, dass
die Allergenverordnung in der Praxis gut anwendbar ist. Nur so können wir gewährleisten, dass AllergikerInnen
bestens informiert werden“, sagt Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner.
Konkret entfallen Wiederholungsschulen zur Allergeninformation für Beschäftigte in der Gastronomie. "Es
muss allerdings dafür gesorgt werden, dass die mündlich weitergegebene Allergeninformation immer auf
dem aktuellem Stand ist", so Rendi-Wagner.
Zusätzlich zur mündlichen Information können den Gästen nun auch spezielle Speisekarten angeboten
werden, welche die allergenen Stoffe ausweisen. Dadurch müssen in Zukunft nicht alle Speisekarten im Betrieb
die Allergeninformation ausweisen. Die Allergeninformation kann in Österreich bereits jetzt mündlich
durch geschultes Personal erfolgen, sofern an sichtbarer Stelle deutlich und gut lesbar darauf hingewiesen wird,
dass die Information auf Nachfrage mündlich erhältlich ist.
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