Rundschreiben zu Qualifikationen von Wertpapierberatern
Wien (fma) - Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat am 12.09. ein Rundschreiben zu „Kriterien
zur Beurteilung von Kenntnissen und Kompetenzen von Anlageberatern und Personen, die Informationen zu Anlageprodukten
erteilen“ veröffentlicht. Darin wird detailiert festgelegt, welche Qualifikationen Personen mitzubringen haben,
die für Finanzinstitute als Wertpapierberater tätig werden sollen. „Für kompetente und verantwortungsvolle
Kundenberatung sind qualifizierte Berater unabdingbar“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller:
„Unser Rundschreiben legt Anforderungen fest, die ein hohes Niveau für einen modernen Anlegerschutz sicherstellen.“
Neben einem umfassenden Produktverständnis setzt das Rundschreiben für Wertpapierberater auch breiteres
Wissen etwa über Marktkenntnisse sowie Verständnis wirtschaftlicher Kennzahlen voraus. Dazu haben Wertpapierberater
eine einschlägige Ausbildung und entsprechende Berufserfahrung nachzuweisen. Ebenso ist eine kontinuierliche
Weiterbildung der Wertpapierberater sicherzustellen: Dazu sind etwa jährlich zumindest 15 Stunden Fortbildung
zu absolvieren, um das Wissen auf dem neuesten Stand zu halten.
Das FMA-Rundschreiben setzt auch die in der „Markets in Financial Instruments Directive II“ (MiFID II) festgelegten
Anforderungen an die Qualifikationen von Wertpapierberatern um. Die Anforderungen sind mit dem Inkrafttreten des
WAG 2018 ab 3. Jänner 2018 zu erfüllen.
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